Druckaufträge au der RG Übersicht

rhapsodie24

Aktives Mitglied
17. Dezember 2006
91
0
Berlin
Guten Morgen,

- Aus der Rechnungsübersicht sollte es die Möglichkeit 'Selektives Drucken Liefeschein' geben (also so wie der selekt. Rechnungsdruck).

- Ebenso sollte in der Rechnungsübersicht zusätzlich eine Selektion zum Setzen des Versanddatums eingebaut werden.

- Mir fehlt das Lieferadatum auf den Rechnungen. Meines Wissens ist das vom Gesetzgeber vorgeschrieben (zumindest im B2B Bereich). Größere Firmen nehmen Rechnungen ohne Lieferdatum nicht an. Streng genommen gehört das Lieferdatum neben jede Rechnungsposition.

Gruß aus Berlin
Johann
 

halousi

Gut bekanntes Mitglied
10. Juli 2006
188
2
Hallo,

Du musst vor dem Drucken der Rechnung bei Lieferschein ein Datum auswählen - dann wird das Lieferdatum auch auf die Rechnung gedruckt! (Ich habe das auch schon moniert - sollte eigentlich automatisch mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen)

Viele Grüße
Hannes
 

halousi

Gut bekanntes Mitglied
10. Juli 2006
188
2
Das Rechnungsdatum sollte/muss rechtlich immer mit dem Lieferdatum übereinstimmen!!! Aber ich gebe Dir Recht, manchmal muss man eine Rechnung nachträglich überarbeiten etc., dann sollte man das Rechnugsdatum natürlich zurücksetzten können.

Am besten wäre es, wenn das Lieferdatum automatisch eingetragen werden würde und man die option hätte dieses manuell zu ändern.

Gruß Hannes
 

rwi

Aktives Mitglied
29. Dezember 2006
59
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Das Rechnungsdatum sollte/muss rechtlich immer mit dem Lieferdatum übereinstimmen
Ich glaube, da hast Du was falsch verstanden. Ich kenne nur folgenden Ansatz (alles andere wäre auch idiotisch) ...

Schreiben des BMF vom 03.08.2004:

"1. Angabe des Zeitpunkts der Leistung oder der Vereinnahmung
Die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder der sonstigen Leistung ist im Regelfall erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn der Tag der Leistung mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt. Bei einer Rechnung über eine bereits ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung ist eine Angabe des Leistungszeitpunkts in jedem Fall erforderlich. Der Zeitpunkt der Leistung kann sich aus anderen Dokumenten (z.B. Lieferschein) ergeben, die jedoch in dem Dokument, in dem Entgelt und Steuerbetrag enthalten sind, zu bezeichnen sind (§ 31 Abs. 1 UStDV). Bei der Angabe des Zeitpunkts der Leistung reicht es aus, wenn der Kalendermonat angegeben wird, in dem die Leistung ausgeführt wurde (§ 31 Abs. 4 UStDV).


Ich weiß, 2004 ist lange her, habe aber auf die Schnelle nichts anderes gefunden ... ;o)
 

rhapsodie24

Aktives Mitglied
17. Dezember 2006
91
0
Berlin
Hi...

Im Grunde steht jedoch fest, dass das Lieferdatum in der Rechnung angedruckt werden muss (unabhängig vom Rechnungsdatum)?!?

Da Teillieferungen möglich sind also pro Positionszeile. Richtig?!?

Gruß
 

rwi

Aktives Mitglied
29. Dezember 2006
59
0
Das pro Zeile zu machen, fänd ich furchtbar.

Ich weiß nicht den aktuellen Stand der Dinge, aber u.a. ging es ja auch darum, daß Rechnungen per Definition aus mehreren Teilen bestehen können (also z.B. Rechnung plus Lieferschein). Und das Verweise auf die Lieferscheine reichen könnten /müßten. Allerdings ist das bei Teillieferung auch schon schwieriger.

Aber vielleicht hilft Dir das ja schon mal beim weiteren Suchen.
 

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