Hallo Zusammen,
Verbraucherschutz ist gut und schön - nehme ich ihn persönlich ja auch in Anspruch.
Jedoch ist irgendwo doch wirklich eine Grenze erreicht.
Wie seht Ihr die folgenden Vorgänge.
Das Widerrufsrecht schliesst nicht aus, das ein Widerruf an einem Stück zu erfolgen hat und lässt dem Kunden freie Wahl bei der Art der Rücksendung.
Beispiel - ich kaufe irgendwo 20 Artikel zu einem jeweiligen Stückpreis von 41 €
Nach Erhalt der Ware schaue ich mir den ersten Artikel an und denke - ach ne, der gefällt mir nicht. Ab zur Post und unfrei zurück zum Anbieter. Versandkosten muss er mir erstatten da Wert > 40 €.
Zwei Tage später gefällt mir der nächste Artikel nicht und wie zuvor ebenfalls unfrei zurück an den Anbieter.
Das ganze mache ich 5 mal - bedeutet für den Anbieter - Ware im Wert von 205 € zu erstatten, zzgl. Portokosten von 5x12 € = 60 €. Dürften so knappe 30 % Marge sein die da verbrannt werden und wenn man Pech hat sind die Waren nicht mehr in einem 100% neuwertigen Zustand was zusätzliche Preisabschläge bedeutet.
Wer kann es sich leisten ?! - Ich denke nicht das man den Käufer an eine einzelne Rücklieferung per AGB etc. binden kann da es ihn "beschränken" würde.
Ein weiteres Beispiel und eine Frage die mich die ganze Zeit schon beschäftigt ist das Thema "Versandkostenfrei ab Bestellwert X" oder "Gutschein ab Warenwert Y"
Beispiel 1
Ein Kunde bestellt 5 Artikel für in Summe 70 €. 1 Artikel hiervon kostet 41 €. Nun liefert der Anbieter als Beispiel ab 40 € versandkostenfrei. Bis hierhin noch kein Problem. Nun widerruft der Kunde jedoch den Artikel für 41 €. Er erhält eine Gutschrift für den Artikel und die Rücksendekosten. Der reale Auftragswert ist nun von 70 € auf 29€ runtergegangen und liegt damit jedoch wieder unterhalb der versandkostenfreien Grenze.
Kann man ihm jetzt die Versandkosten nachträglich berechnen ?! Ich denke eher nicht.
Ein Schelm wer böses dabei denkt und vermutet, das Kunden dies methodisch machen könnten
Beispiel 2
Einer der beliebten Gutscheine mit Warenwertbindung. Ab 100 € 10% oder x€ auf den Warenwert. Gleiches Beispiel wie zuvor. Kunde bestellt, nimmt Gutschein in Anspruch und sendet danach einfach Ware im Wert von 60 € wieder zurück. Damit wäre der Gutschein eigentlich hinfällig da er die Wertgrenze unterschreitet ?! Auch hier ein Schelm wer böses dabei denkt.
Wenn es da nicht diese tolle Passage im Widerrufsrecht gäbe "Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben"
Nun, ist in den vorbeschriebenen Fällen der Gutschein oder der Wegfall der Versandkosten als Leistung, bzw. ggf gezogene Nutzung zu verstehen ?! Wer weiss es schon wer weiss es schon ?
Habt Ihr in der Beziehung und mit solchen Fällen Erfahrungen gemacht ?!
Wie habt Ihr Euch verhalten ?!
Gruß Frank
Verbraucherschutz ist gut und schön - nehme ich ihn persönlich ja auch in Anspruch.
Jedoch ist irgendwo doch wirklich eine Grenze erreicht.
Wie seht Ihr die folgenden Vorgänge.
Das Widerrufsrecht schliesst nicht aus, das ein Widerruf an einem Stück zu erfolgen hat und lässt dem Kunden freie Wahl bei der Art der Rücksendung.
Beispiel - ich kaufe irgendwo 20 Artikel zu einem jeweiligen Stückpreis von 41 €
Nach Erhalt der Ware schaue ich mir den ersten Artikel an und denke - ach ne, der gefällt mir nicht. Ab zur Post und unfrei zurück zum Anbieter. Versandkosten muss er mir erstatten da Wert > 40 €.
Zwei Tage später gefällt mir der nächste Artikel nicht und wie zuvor ebenfalls unfrei zurück an den Anbieter.
Das ganze mache ich 5 mal - bedeutet für den Anbieter - Ware im Wert von 205 € zu erstatten, zzgl. Portokosten von 5x12 € = 60 €. Dürften so knappe 30 % Marge sein die da verbrannt werden und wenn man Pech hat sind die Waren nicht mehr in einem 100% neuwertigen Zustand was zusätzliche Preisabschläge bedeutet.
Wer kann es sich leisten ?! - Ich denke nicht das man den Käufer an eine einzelne Rücklieferung per AGB etc. binden kann da es ihn "beschränken" würde.
Ein weiteres Beispiel und eine Frage die mich die ganze Zeit schon beschäftigt ist das Thema "Versandkostenfrei ab Bestellwert X" oder "Gutschein ab Warenwert Y"
Beispiel 1
Ein Kunde bestellt 5 Artikel für in Summe 70 €. 1 Artikel hiervon kostet 41 €. Nun liefert der Anbieter als Beispiel ab 40 € versandkostenfrei. Bis hierhin noch kein Problem. Nun widerruft der Kunde jedoch den Artikel für 41 €. Er erhält eine Gutschrift für den Artikel und die Rücksendekosten. Der reale Auftragswert ist nun von 70 € auf 29€ runtergegangen und liegt damit jedoch wieder unterhalb der versandkostenfreien Grenze.
Kann man ihm jetzt die Versandkosten nachträglich berechnen ?! Ich denke eher nicht.
Ein Schelm wer böses dabei denkt und vermutet, das Kunden dies methodisch machen könnten
Beispiel 2
Einer der beliebten Gutscheine mit Warenwertbindung. Ab 100 € 10% oder x€ auf den Warenwert. Gleiches Beispiel wie zuvor. Kunde bestellt, nimmt Gutschein in Anspruch und sendet danach einfach Ware im Wert von 60 € wieder zurück. Damit wäre der Gutschein eigentlich hinfällig da er die Wertgrenze unterschreitet ?! Auch hier ein Schelm wer böses dabei denkt.
Wenn es da nicht diese tolle Passage im Widerrufsrecht gäbe "Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben"
Nun, ist in den vorbeschriebenen Fällen der Gutschein oder der Wegfall der Versandkosten als Leistung, bzw. ggf gezogene Nutzung zu verstehen ?! Wer weiss es schon wer weiss es schon ?
Habt Ihr in der Beziehung und mit solchen Fällen Erfahrungen gemacht ?!
Wie habt Ihr Euch verhalten ?!
Gruß Frank