Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

shetani

Aktives Mitglied
28. Februar 2007
226
0
Essen
Hallo Zusammen,

Verbraucherschutz ist gut und schön - nehme ich ihn persönlich ja auch in Anspruch.
Jedoch ist irgendwo doch wirklich eine Grenze erreicht.

Wie seht Ihr die folgenden Vorgänge.

Das Widerrufsrecht schliesst nicht aus, das ein Widerruf an einem Stück zu erfolgen hat und lässt dem Kunden freie Wahl bei der Art der Rücksendung.
Beispiel - ich kaufe irgendwo 20 Artikel zu einem jeweiligen Stückpreis von 41 €
Nach Erhalt der Ware schaue ich mir den ersten Artikel an und denke - ach ne, der gefällt mir nicht. Ab zur Post und unfrei zurück zum Anbieter. Versandkosten muss er mir erstatten da Wert > 40 €.
Zwei Tage später gefällt mir der nächste Artikel nicht und wie zuvor ebenfalls unfrei zurück an den Anbieter.

Das ganze mache ich 5 mal - bedeutet für den Anbieter - Ware im Wert von 205 € zu erstatten, zzgl. Portokosten von 5x12 € = 60 €. Dürften so knappe 30 % Marge sein die da verbrannt werden und wenn man Pech hat sind die Waren nicht mehr in einem 100% neuwertigen Zustand was zusätzliche Preisabschläge bedeutet.

Wer kann es sich leisten ?! - Ich denke nicht das man den Käufer an eine einzelne Rücklieferung per AGB etc. binden kann da es ihn "beschränken" würde.

Ein weiteres Beispiel und eine Frage die mich die ganze Zeit schon beschäftigt ist das Thema "Versandkostenfrei ab Bestellwert X" oder "Gutschein ab Warenwert Y"

Beispiel 1
Ein Kunde bestellt 5 Artikel für in Summe 70 €. 1 Artikel hiervon kostet 41 €. Nun liefert der Anbieter als Beispiel ab 40 € versandkostenfrei. Bis hierhin noch kein Problem. Nun widerruft der Kunde jedoch den Artikel für 41 €. Er erhält eine Gutschrift für den Artikel und die Rücksendekosten. Der reale Auftragswert ist nun von 70 € auf 29€ runtergegangen und liegt damit jedoch wieder unterhalb der versandkostenfreien Grenze.

Kann man ihm jetzt die Versandkosten nachträglich berechnen ?! Ich denke eher nicht.
Ein Schelm wer böses dabei denkt und vermutet, das Kunden dies methodisch machen könnten ;)

Beispiel 2
Einer der beliebten Gutscheine mit Warenwertbindung. Ab 100 € 10% oder x€ auf den Warenwert. Gleiches Beispiel wie zuvor. Kunde bestellt, nimmt Gutschein in Anspruch und sendet danach einfach Ware im Wert von 60 € wieder zurück. Damit wäre der Gutschein eigentlich hinfällig da er die Wertgrenze unterschreitet ?! Auch hier ein Schelm wer böses dabei denkt.

Wenn es da nicht diese tolle Passage im Widerrufsrecht gäbe "Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben"

Nun, ist in den vorbeschriebenen Fällen der Gutschein oder der Wegfall der Versandkosten als Leistung, bzw. ggf gezogene Nutzung zu verstehen ?! Wer weiss es schon wer weiss es schon ?

Habt Ihr in der Beziehung und mit solchen Fällen Erfahrungen gemacht ?!
Wie habt Ihr Euch verhalten ?!

Gruß Frank
 

Nippon

Gut bekanntes Mitglied
1. Juni 2009
743
8
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Das Widerrufsrecht schliesst nicht aus, das ein Widerruf an einem Stück zu erfolgen hat und lässt dem Kunden freie Wahl bei der Art der Rücksendung.

Da gibt es verschiedene Meinungen. Ich hab auch die Ansicht gelesen, dass der Kaufvertrag für alle im Warenkorb befindlichen Artikel gilt und dementsprechend der Widerruf ebenfalls für alle gelten muss. Einen Teilwiderruf gibt es laut Gesetz soweit ich weiß auch nicht, aber es ist eben auch nicht ausgeschlossen. Problem: Die ganzen Versandhäuser für Kleidung leben vor, dass Teilwiderrufungen völlig okay sind.

Der reale Auftragswert ist nun von 70 € auf 29€ runtergegangen und liegt damit jedoch wieder unterhalb der versandkostenfreien Grenze.
Kann man ihm jetzt die Versandkosten nachträglich berechnen ?! Ich denke eher nicht.

Meines Erachtens kann man dann sehr wohl die Versandkosten einbehalten. Normalerweise hinken Vergleiche mit dem Offline-Business, aber kauf doch mal bei der "2 Paar Schuhe zum Preis von Einem"-Aktion bei Deichmann 2 Paar Schuhe und bring am nächsten Tag das bezahlte zurück, behalte aber das "kostenlose". Das geht natürlich nicht und genauso wenig ist es m.E. beim Online-Handel möglich.

Aus Kundensicht weiß ich, dass bei einem Teilwiderruf andere Online-Shops die Rabatte (durch Überschreitung der Grenze X erhalten) wieder gestrichen werden. Und das finde ich auch völlig in Ordnung.
 

duerckheimer

Aktives Mitglied
9. August 2007
316
0
Quickborn
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Das ganze mache ich 5 mal - bedeutet für den Anbieter - Ware im Wert von 205 € zu erstatten, zzgl. Portokosten von 5x12 € = 60 €. Dürften so knappe 30 % Marge sein die da verbrannt werden und wenn man Pech hat sind die Waren nicht mehr in einem 100% neuwertigen Zustand was zusätzliche Preisabschläge bedeutet.

Das ist schon mal falsch!
Der Warenwert müßte erstattet werden, d.h. 205 Euro.
Der Versandwert real würde wahrscheinlich mit DHL 6,90 betragen, also erhält der Kunde keine 60 Euro (er ist verpflichtet seinen Teil zur Rücksendung beizutragen) sondern 5x (12 -6,90) = 25,50.

Zu Beispiel 1:
Ja, da darfst deine Versandkosten nachberechnen. Da sich der Auftrag, nach der Rücksendung ja reduziert hat und somit die Bedingung für den versandkostenfreien Versand weggefallen sind.

Zu Beispiel 2:
Auch hier darfst du nachberechnen, da die entsprechende Bedingung ja schließlich weggefallen ist.

Ich habe immer "darfst" geschrieben, denn du darfst musst aber nicht. Je nach Kulanz, Warenwert, Kunde etc... Meiner Meinung nach eine Einzelfallentscheidung.
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.978
52
Enger
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Was auch zum Thema passst.

Kunde widerruft erhält per email ein Retourenlabel, gibt das Paket dennoch unfrei auf und der Händler muss zahlen! Auch hier kannste nix machen.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.132
101
Schwarzach a Main
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Tja ich habe noch was besseres:

Kundin bestellt Ware in Wert 25 T Euro zahlt nicht und Tanz mir auf der Nase. (5 Monate)
Ich Creditreform beauftragt und die hat erfahren Kundin völlig Pleite (alle Konten bereits gesspert). Ich nach 5 Monaten Ware wieder mit RA zurück geholt (wenigsten was). Kundin Ihre letzte Wörter „ jetzt muss ich es wohl wo anders bestellen Sie sind nicht der einzige der mich beliefern wollte).

Bemerkung: für meine Schutz ich hätte der nie auf Rechnung geliefert allerdings hat die verschiedene Briefe von verschiedene Gemeinden vorgelegt das Ihre KITA unterstütz werden, wenn Sie eingerichtet sind (das war oder ist bereits einen Betrug da es scheinbar keine echte sind, genauso angebliche Finanzierung über Banken)

Ich laut meine RA sollte natürlich Rechnung schreiben für alle entstandene kosten inkl. Creditreform. Die Frachtkosten dabei waren enorm da es sich um Möbel handelt. (Ca. 2500,00 Euro) bei normalem Auftrag wären die drinnen aber so habe ich die inkl. teils Ware die auf Kundenwunsch produziert würde.

Ich Rechnung schreiben, inkl. kosten für RA und Creditreform allerdings ohne Zinsen für fast 6 Monate (und Zähne knirschend auch Ware die mir teils Jahre im Lager stehen würde da auf Kundenwunsch produziert) und nicht mitgerechten die Ware die von der Kundin Kaputt war (Kratzen und eindeutliche Tretspuren)

Heute Fax vom Kundin inkl 20 verschiedenen Gesetzen warum ich auf nichts Anspruche habe und wenn ich weiter mache, möchte die mich wegen Betrug anzeigen. Ich soll bitte schön meinen RA und die Creditreform selbst bezahlen da ich die ja beauftrag habe (wohl gemerkt ohne die hätte ich die Ware nie abholen können- da alle meine Mitarbeiter von der Kundin so zu sagen zu Teufel geschickt würden- sehr milde ausgedruckt).

Was soll man mit solchen Kunde- meine Frau hat mich geraten zur den Kundin bei der Abholung Aktion nicht zu fahren- ich hätte Sie höchst wahrscheinlich ????

Wie oder was kann man hier machen?

Grüße
Paul

[FONT=&quot]P.S da sind die Versandkosten ein Pipifax gegen solche Spezis..[/FONT]
 

shetani

Aktives Mitglied
28. Februar 2007
226
0
Essen
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Das ist schon mal falsch!
Der Warenwert müßte erstattet werden, d.h. 205 Euro.
Der Versandwert real würde wahrscheinlich mit DHL 6,90 betragen, also erhält der Kunde keine 60 Euro (er ist verpflichtet seinen Teil zur Rücksendung beizutragen) sondern 5x (12 -6,90) = 25,50.

Zu Beispiel 1:
Ja, da darfst deine Versandkosten nachberechnen. Da sich der Auftrag, nach der Rücksendung ja reduziert hat und somit die Bedingung für den versandkostenfreien Versand weggefallen sind.

Zu Beispiel 2:
Auch hier darfst du nachberechnen, da die entsprechende Bedingung ja schließlich weggefallen ist...

Das sehen die Gerichte in Deutschland scheinbar anders. Wenn man die Urteile so verfolgt kommt immer wieder raus - dem Kunden darf keine Vorleistungspflicht (Versandkosten) bei Widerruf auferlegt werden, der Kunde hat die freie Wahl wie er was zurückschickt, die Kosten der Rücksendung und die Gefahr liegen beim Verkäufer.... etc. Bedeutet, wenn der Kunde unfrei zurücksendet gehen die Kosten zu Lasten des Verkäufers - und damit eben 12 €.

Das Thema mit Änderung des Auftrages ist auch nicht so einfach - meiner Meinung nach müsste der Kunde dann sogar eine neue Rechnung hierzu erhalten. Ich kann nicht davon ausgehen das es sich durchweg um einen Endkunden handelt und er die Ware nicht geschäftlich nutzt und somit Steuern beim Fina rückholt. Schickt er Ware zurück ist die Rechnung nicht mehr stimmig - oder ?!

@ Nippon-
Soweit ich das im Netz lesen konnte gibt es den Teilwiderruf offiziell (noch) nicht - das AG Wittmund hat hier jedoch schon einam entschieden, das ein TW zulässig ist.

Wie Eingangs schon erwähnt - Verbraucherschutz ist gut und sinnvoll - doch die Auflagen für Händler und die verbundene Unklarheit in den Gesetzestexten schier unerträglich

br frank
 

opti61

Sehr aktives Mitglied
13. September 2006
449
28
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Stooooop - wieso Widerruf??
Möbel angeblich für Kita und Gemeinden finanzieren? - da ist die Sache gewerblich - also nix Widerruf. Also alle Kosten in Rechnung stellen und schnellstens beim zuständigen Amtsgericht einen Titel holen. Die Reaktion mit Gegenklage ist typisch und soll nur abschrecken. Die ist anscheinend richtig abgebrüht.
Andreas
 

selfmade

Aktives Mitglied
20. Februar 2008
20
0
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Tja ich habe noch was besseres:

Kundin bestellt Ware in Wert 25 T Euro zahlt nicht und Tanz mir auf der Nase. (5 Monate)
Ich Creditreform beauftragt und die hat erfahren Kundin völlig Pleite (alle Konten bereits gesspert). Ich nach 5 Monaten Ware wieder mit RA zurück geholt (wenigsten was). Kundin Ihre letzte Wörter „ jetzt muss ich es wohl wo anders bestellen Sie sind nicht der einzige der mich beliefern wollte).

Bemerkung: für meine Schutz ich hätte der nie auf Rechnung geliefert allerdings hat die verschiedene Briefe von verschiedene Gemeinden vorgelegt das Ihre KITA unterstütz werden, wenn Sie eingerichtet sind (das war oder ist bereits einen Betrug da es scheinbar keine echte sind, genauso angebliche Finanzierung über Banken)

Ich laut meine RA sollte natürlich Rechnung schreiben für alle entstandene kosten inkl. Creditreform. Die Frachtkosten dabei waren enorm da es sich um Möbel handelt. (Ca. 2500,00 Euro) bei normalem Auftrag wären die drinnen aber so habe ich die inkl. teils Ware die auf Kundenwunsch produziert würde.

Ich Rechnung schreiben, inkl. kosten für RA und Creditreform allerdings ohne Zinsen für fast 6 Monate (und Zähne knirschend auch Ware die mir teils Jahre im Lager stehen würde da auf Kundenwunsch produziert) und nicht mitgerechten die Ware die von der Kundin Kaputt war (Kratzen und eindeutliche Tretspuren)

Heute Fax vom Kundin inkl 20 verschiedenen Gesetzen warum ich auf nichts Anspruche habe und wenn ich weiter mache, möchte die mich wegen Betrug anzeigen. Ich soll bitte schön meinen RA und die Creditreform selbst bezahlen da ich die ja beauftrag habe (wohl gemerkt ohne die hätte ich die Ware nie abholen können- da alle meine Mitarbeiter von der Kundin so zu sagen zu Teufel geschickt würden- sehr milde ausgedruckt).

Was soll man mit solchen Kunde- meine Frau hat mich geraten zur den Kundin bei der Abholung Aktion nicht zu fahren- ich hätte Sie höchst wahrscheinlich ????

Wie oder was kann man hier machen?

Grüße
Paul

[FONT=&quot]P.S da sind die Versandkosten ein Pipifax gegen solche Spezis..[/FONT]

wow....mein ausgesprochenes beileid!
wie hält man so ein kundengebaren nur aus?
ich glaube wenn ich in so eine lage kommen sollte, würde ich austillen und die "kundin" bräuchte dann selber betreuung :p

das man bei solchen sachen überhaupt noch nen RA einschalten muss um sein recht zu bekommen....unmöglich echt.
bis man einen titel zur pfändung erlangt kann es je nach widerspruch des täters monate dauern.
alles viel zu kompliziert, man sollte direkt mit polizei hinkönnen, alles mitnehmen was einem gehört und der frau alle habseligkeiten entziehen, ist doch wirklich keine zauberei.

was reg ich mich auf, so einfach und gerecht wrds ja eh nie laufen.
vieleicht kommen ja wenigstens irgendwann schwarze listen mit name und adresse von solchen möchtegern-betrügern und nicht-zahlern.


greez
 

BibaBaby

Aktives Mitglied
13. September 2009
22
0
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Hallo NG,
der Widerruf einer Bestellung betrifft immer die gesamte Bestellung.
Der Kunde widerruft den Abschluss des Kaufvertrages. Das bedeutet, bei einem Widerruf müssen ALLE Artikel einer Bestellung zurückgeschickt werden und das dann selbstverständlich soweit möglich in einer Sendung.

Bei Rücksendungen von einzelnen Artikeln handelt es sich nicht um einen Widerruf. Die muss ich also gar nicht annehmen, wenn ich nur das Widerrufsrecht anbiete. In der Regel handele ich aber im Einzelfall etwas mit den Kunden aus und nehme dann oft auch einzelne Artikel zurück - dann aber nicht so, dass ich dabei den Rücksendekostentod sterbe.

Anders sieht es beim Rückgaberecht aus: das kann der Händler anstelle des Widerrufsrechts anbieten. In dem Fall sind auch Rücksendungen einzelner Artikel erlaubt. Das kann in bestimmten Fällen Sinn machen.

Googelt mal nach "Unterschied Widerrufsrecht Rückgaberecht".

Ein Ärgernis ist und bleibt es in manchen Fällen, denn leider gibt es (zum Glück nur wenige!) Kunden, die es mit Rücksendungen auf die Spitze treiben. Aber damit kann man als Händler ja auch umgehen, oder?

Viele Grüße
BibaBaby
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.132
101
Schwarzach a Main
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Stooooop - wieso Widerruf??
Möbel angeblich für Kita und Gemeinden finanzieren? - da ist die Sache gewerblich - also nix Widerruf. Also alle Kosten in Rechnung stellen und schnellstens beim zuständigen Amtsgericht einen Titel holen. Die Reaktion mit Gegenklage ist typisch und soll nur abschrecken. Die ist anscheinend richtig abgebrüht.
Andreas

P.S. heutige beratung mit meinen RA ich soll die 2500,00 Euro lassen bleiben alles was ich mache kostet nur mein geld und ich bekomme rein gar-nichts.
Ich muss sagen wir sitzen dieses jahr auf einen gesamtschaden von mehr als 50 T euro das ist mir in meine 20 jährige Kariere noch nie passiert.
Trotz seit Januar mehrfach gewonennen Prozessen, bekommen habe ich trotzem nichts. (Übrigens mein RA hat mir dieses Beratung geschenkt ansonsten wären bereist hier Gebühren fällig)

Es ist halt nur so das viele auf der Wirtschaftskrise Welle mehr als gut gleiten können.

Grüße
Paul
 

shetani

Aktives Mitglied
28. Februar 2007
226
0
Essen
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Hallo NG,
der Widerruf einer Bestellung betrifft immer die gesamte Bestellung.
Der Kunde widerruft den Abschluss des Kaufvertrages. Das bedeutet, bei einem Widerruf müssen ALLE Artikel einer Bestellung zurückgeschickt werden und das dann selbstverständlich soweit möglich in einer Sendung.

Bei Rücksendungen von einzelnen Artikeln handelt es sich nicht um einen Widerruf. Die muss ich also gar nicht annehmen, wenn ich nur das Widerrufsrecht anbiete. In der Regel handele ich aber im Einzelfall etwas mit den Kunden aus und nehme dann oft auch einzelne Artikel zurück - dann aber nicht so, dass ich dabei den Rücksendekostentod sterbe.

Anders sieht es beim Rückgaberecht aus: das kann der Händler anstelle des Widerrufsrechts anbieten. In dem Fall sind auch Rücksendungen einzelner Artikel erlaubt. Das kann in bestimmten Fällen Sinn machen.

Googelt mal nach "Unterschied Widerrufsrecht Rückgaberecht".

Ein Ärgernis ist und bleibt es in manchen Fällen, denn leider gibt es (zum Glück nur wenige!) Kunden, die es mit Rücksendungen auf die Spitze treiben. Aber damit kann man als Händler ja auch umgehen, oder?

Viele Grüße
BibaBaby

Wie schon erwähnt - das AG Wittmund hat hierzu ebenfalls ein Urteil gefällt und das besagt, das ein Teilwiderruf im Sinne des Verbrauchers bei sogenannten "teilbaren" Bestellungen möglich sein muss. Teilbar ist es dann, wenn mehrere Artikel verkauft und geliefert wurden und diese im Stück wieder zurückgesendet werden können.

Grundsätzlich sehe ich es ebenso wie Du - Die Musterbelehrung sagt ja schon aus - der Verbraucher kann durch Rücksendung der Sache seine Vertragserklärung innerhalb der ersten zwei Wochen widerrufen. Meiner Auffassung nach müsste er dann eben den kompletten Vertrag widerrufen und, wie du richtig schreibst, die komplette Lieferung zurücksenden. Ja wenn doch nur die Gerichte das auch mal so sehen würden ;)

Ich für meinen Teil sehe es so, das der Kunde eigentlich dann auch Nutzen den er gezogen hat, wie zum Beispiel versandkostenfreie Lieferung ab Bestellwert X, herauszugeben hat. Das hat auch nichts mehr mit Verbraucherschutz zu tun - wie schon jemand geschrieben hat, 2 paar Schuhe zum Preis von einem kaufen und dann versuchen ein paar umzutauschen ?! Geht nicht
 

BibaBaby

Aktives Mitglied
13. September 2009
22
0
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Die Rechtslage bei Widerruf ist für uns Händler wirklich sehr unbefriedigend.
Ich hätte ja nix dagegen, Artikel zurückzunehmen, die Kunde sich mal angesehen hat und die nicht gefallen haben. Den Kaufpreis dann zurückzuzahlen finde ich ok - wenn die Sachen noch in Ordnung sind.

Das Thema Rücksendekosten ist aber wirklich nervig. Ich kann ja auch nicht den letzte Woche bei Ikea gekauften Wohnzimmerschrank zurückbringen und die Kosten für den Miet-LKW herausverlangen, oder?

Oft bekommen wir auch Sachen zurück, die vor dem Widerruf intensiv genutzt wurden, die nicht mehr ordentlich verpackt wurden etc.

Damit müssen wir leider umgehen ...

Viele Grüße
BibaBaby
 

BibaBaby

Aktives Mitglied
13. September 2009
22
0
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

P.S. heutige beratung mit meinen RA ich soll die 2500,00 Euro lassen bleiben alles was ich mache kostet nur mein geld und ich bekomme rein gar-nichts.

Naja, eines kannst du machen und solltest auch unbedingt tun: Strafanzeige wegen Warenkreditbetruges. Fast alle Bundesländer haben dazu Online-Formulare. Suche dazu in Google nach "strafanzeige online $bundesland"
Da schilderst du den Fall, belegst alles durch Detailinformationen.

In zwei Fällen habe ich dadurch dann doch noch mein bereits in den Wind geschriebenes Geld bekommen.

Und auch wenn du kein Geld bekommst - die Strafanzeige trägt mit etwas Glück dazu bei, dass dieser Mensch nicht noch mehr Händler schädigt.

Man muss nur leider etwas Zeit dafür investieren, aber das ist es mir wert :cool:

Gruß
BibaBaby
 

D********t

Guest
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Ein weiteres Beispiel und eine Frage die mich die ganze Zeit schon beschäftigt ist das Thema "Versandkostenfrei ab Bestellwert X" oder "Gutschein ab Warenwert Y"

Beispiel 1
Ein Kunde bestellt 5 Artikel für in Summe 70 €. 1 Artikel hiervon kostet 41 €. Nun liefert der Anbieter als Beispiel ab 40 € versandkostenfrei. Bis hierhin noch kein Problem. Nun widerruft der Kunde jedoch den Artikel für 41 €. Er erhält eine Gutschrift für den Artikel und die Rücksendekosten. Der reale Auftragswert ist nun von 70 € auf 29€ runtergegangen und liegt damit jedoch wieder unterhalb der versandkostenfreien Grenze.

Kann man ihm jetzt die Versandkosten nachträglich berechnen ?! Ich denke eher nicht.
Ein Schelm wer böses dabei denkt und vermutet, das Kunden dies methodisch machen könnten ;)

Da muss man kein Schelm sein, kam bei mir oft vor, das extra ein über 40€ Artikel mitbestellt wurde, um über der VKF Grenze zu kommen, der kam dann aber zurück. Seit dem gibt es bei mir kein versandkostenfrei ab Betrag X mehr und ich lebe trotzdem sehr gut damit. Liefer faire Versandkosten anbieten, bis 5€, damit können die meisten Kunden gut leben. Hinsendekosten kannst Du in so einem Falle nicht nachträglich berechnen, da Du mit dem Kunden ja einen Kaufvertrag zu genau den Konditionen eingegeangen bist, das die Versandkosten ab Betrag X entfallen.
 

shetani

Aktives Mitglied
28. Februar 2007
226
0
Essen
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Da muss man kein Schelm sein, kam bei mir oft vor, das extra ein über 40€ Artikel mitbestellt wurde, um über der VKF Grenze zu kommen, der kam dann aber zurück. Seit dem gibt es bei mir kein versandkostenfrei ab Betrag X mehr und ich lebe trotzdem sehr gut damit. Liefer faire Versandkosten anbieten, bis 5€, damit können die meisten Kunden gut leben. Hinsendekosten kannst Du in so einem Falle nicht nachträglich berechnen, da Du mit dem Kunden ja einen Kaufvertrag zu genau den Konditionen eingegeangen bist, das die Versandkosten ab Betrag X entfallen.

Eben das is ja das Thema - der Vertrag kommt durch die Lieferung der Sache zustande - durch den Widerruf wird der Vertrag jedoch durch den Käufer widerrufen - insofern müsste eine Vertragsänderung erfolgen - diese kann ja nunmal nicht einseitig verlaufen. Und neuer Vertrag bedeutet normaleweise neue Bedingungen. Eigentlich müsste doch auch die Originalrechnung der Rücksendung beigelegt werden damit der Kunde nach Gutschrift eine Änderungsrechung erhält. Oder wie verhält sich das mit dem Finanzamt wenn derjenige die Rechung zwecks Vorsteuer einreicht ?!
 

D********t

Guest
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Eben das is ja das Thema - der Vertrag kommt durch die Lieferung der Sache zustande -

Wie ich das verstehe, ist diese Klausel unzulässig und abmahmgefährdet, da bereits eine Zahlungsaufforderung die Annahme des Kaufvertrages bedeutet, denn warum sollte der Kunde sonst bezahlen? Ließ Dir das mal durch, kann aber auch sein, das ich falsch liege, ausserdem ist es keine Rechtsberatung meinerseits ;):

Bestellbestätigung oder Vertragsschluss ? Wie formuliere ich richtig? » Von Martin Rätze » shopbetreiber-blog.de

durch den Widerruf wird der Vertrag jedoch durch den Käufer widerrufen - insofern müsste eine Vertragsänderung erfolgen - diese kann ja nunmal nicht einseitig verlaufen. Und neuer Vertrag bedeutet normaleweise neue Bedingungen.

Theoretisch ja, aber ich denke diese Verfahrensweise müsste dann trotzdem in den AGB verankert werden...

Eigentlich müsste doch auch die Originalrechnung der Rücksendung beigelegt werden damit der Kunde nach Gutschrift eine Änderungsrechung erhält. Oder wie verhält sich das mit dem Finanzamt wenn derjenige die Rechung zwecks Vorsteuer einreicht ?!

Ist die Sache des Kunden, wenn er das Finanzamt bescheisst und nicht Deine, stell Dir vor, Du verschickst die Rechnung als PDF, hat Dir schonmal jemand nen PDF zurückgeschickt? ;) Zudem er das PDF schon etliche Male vervielfältigt haben kann, genauso eine originale Papierrechnung.
 

shetani

Aktives Mitglied
28. Februar 2007
226
0
Essen
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Jepp stimmt - oh mein Gott - was die von Gesetzgeberseite für Krücken den onlinehändlern auferlegen ist echt unter aller Sau. Ohne Jurastudium sollte man es ehrlich lassen und mit schützt auch nicht wirklich.

Könnte jetzt widerum bedeuten, das Zahlungsarten wie Überweisung/Vorkasse , Sofortüberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und paypal zwangsläufig zum Vertragsabschluss führen und der Shop in den Fällen kein unverbindliches Angebot mehr darstellt sondern verbindlich ist .....
 

D********t

Guest
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Jepp stimmt - oh mein Gott - was die von Gesetzgeberseite für Krücken den onlinehändlern auferlegen ist echt unter aller Sau. Ohne Jurastudium sollte man es ehrlich lassen und mit schützt auch nicht wirklich.

Könnte jetzt widerum bedeuten, das Zahlungsarten wie Überweisung/Vorkasse , Sofortüberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und paypal zwangsläufig zum Vertragsabschluss führen und der Shop in den Fällen kein unverbindliches Angebot mehr darstellt sondern verbindlich ist .....

Deshalb arbeite ich seit geraumer Zeit nur noch mit separater Auftragsbestätigung, der Kunde erhält direkt nach seiner Bestellung nur eine Bestellbestätigung mit Positionen und Preisen, dazu der Hinweis, das er in 0-2 Wertagen eine Auftragsbestätigung über alle sofort lieferbaren Artikel seiner Bestellung erhält und sich bitte noch solange gedulden möge. Diese Auftragsbestätigung enthält dann auch erst die Zahlungsaufforderung. Auf die ganze Verfahrensweise habe ich aber nicht nur wegen der unklaren Sache mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages bei Zahlungsaufforderung umgestellt, sondern weil einige Lieferanten oftmals Ware über lange Zeit nicht liefern können und ich somit dann immer noch einen riesen Stapel mit Nachlieferungen hier liegen hatte, jede Nachlieferung kostet mich ja nochmal extra Porto. Ich fahre sehr gut damit, frage erst bei den Lieferanten an, ob die bestellten Artikel sofort lieferbar sind, meine Nerven werden extrem geschont, die Nachlieferungen entfallen und der Kunde zahlt auch wirklich nur noch für Artikel, die er sofort erhält.
 

shetani

Aktives Mitglied
28. Februar 2007
226
0
Essen
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Den Gedanken mit der separaten Auftragsbestätigung habe ich heute auch schon aufgegriffen. Bedeutet auf der anderen Seite jedoch, das Zahlungsmethoden wie Paypal und Sofortüberweisung aus dem Bestellprozess fliegen müssen. Theoretisch könnten wir es zwar so belassen wie es jetzt ist, doch haben wir neben dem Onlineshop noch ein Ladenlokal und auch telefonische Bestellungen - bedeutet, das keine 100% Sicherheit zu Verfügbarkeit der Lagerartikel gegeben ist.
 

D********t

Guest
AW: Das leidige Thema Widerruf und Versandkosten

Bedeutet auf der anderen Seite jedoch, das Zahlungsmethoden wie Paypal und Sofortüberweisung aus dem Bestellprozess fliegen müssen.

Ja leider, SÜ fällt komplett weg, mit Paypal kann der Kunde aber manuell zahlen, was natürlich mit mehr Arbeit und weniger Bequemlichkeit verbunden ist. Es gibt für Paypal einen Zahlungsbuttoncode, den man in die Mail der Auftragsbestätigung einbauen könnte, dann wäre das Bezahlen per Paypal so bequem wie direkt im Anschluss an eine Bestellungg. Dazu müssten die PDF-Mails allerdings HTML unterstützen, die Auftragsvariablen sind bei den PDF-Mailtexten ja nutzbar. Hat aber auch wieder einen Nachteil, die Mails könnten eher als Phishingversuch vom Emailprovider des Empfängers angestempelt werden.

Ein riesen Vorteil an der separaten Auftragsbestätigung ist aber, das zwar viele Leute Paypal im Bestellproszess wählen, dann aber doch per Banküberweisung zahlen. So spare ich ohne Ende Paypalgebühren.
 
Ähnliche Themen
Titel Forum Antworten Datum
Preis im Warenkorb für 10 min sichern, wenn Preis geändert wurde. Ist das möglich? Einrichtung JTL-Shop5 3
Neu Kann ich irgendwie ausgeben, welches JTL-Konto das Dokument gedruckt hat? Druck-/ E-Mail-/ Exportvorlagen in JTL-Wawi 11
Neu Ist das ein BUG JTL-Ameise - Fehler und Bugs 1
Neu Die Zahlungsart SOFORT ist eine Plugin-Zahlungsart für Mollie. Das zugehörige Plugin ist jedoch nicht installiert! Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 0
Neu Rahmen um die Kategorien, geht das ? Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 3
Neu Amazon Lister 2.0 "für das Verkaufskonto 'Amazon.de Lister' konnten keine Versandregeln gefunden werden. ..." 1.10.12.0 Amazon-Lister - Fehler und Bugs 1
Bild "TT-EC15-main.png" für das Angebot mit SKU "TT-EC15" auf Channel "OTTODEJTL" wurde nicht gefunden JTL-Wawi 1.9 0
Neu Mehrsprachige Startseite mit /en/ URL-Struktur ohne doppelte OPC-Pflege. ie löst ihr das? Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 1
Neu Große Bilder im Shop (Slider, Blog, Galerie etc.) nachträglich optimieren – wie macht ihr das? Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 2
Neu Ändern des Dokumententitels oder andere Wege der Datenübergabe in das Dokument hinein für Artikeletiketten. Druck-/ E-Mail-/ Exportvorlagen in JTL-Wawi 3
Neu Umsatzsteuerfreie Shopify-Bestellungen an JTL-Wawi übertragen – wie macht ihr das? Shopify-Connector 1
Das Hinzufügen von Seriennummern zu einem Artikel ist nicht möglich JTL-Wawi 1.10 6
Neu Nutzt hier jemand das TECHNIK Template von Salepix? Templates für JTL-Shop 13
Neu Virenscanner sagt das ZIP enthält einen Virus Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 1
Neu Lagerbestand von Stücklisten und das Zusammenspiel zwischen Überverkäufen erlauben in Komponenten Umfragen rund um JTL 12
Wie mache ich das: Lieferschein - retoure- Rechnung für Rest JTL-Wawi 1.9 6
Neu Connector funktioniert nicht (und täglich grüßt das Murmeltier) Shopify-Connector 2

Ähnliche Themen