Neu Das JTL Shop gratis Plugin GPSR Verordnung - sieht mies aus, belastet die Datenbank, Excel Bearbeitung unmöglich

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.083
677
Berlin
Moin,

wieso werden die Informationen für Hersteller und verantwortliche Person in 2x 9 Funktionsattribute abgelegt und zwar je Artikel?
Macht schlanke 18 Funktionsattributwerte pro Artikel oder bei 100,000 Artikeln nur 1,8 Millionen Attribute zusätzlich in der Datenbank.
Hat das mal jemand auf Performance geprüft?

Was macht man, wenn mann mal Attribute massenbearbeiten und per Ameise exportieren/importien muß?
Der Export/Import wird gefühlt TAGE dauern.
Öffen kann man die Datei dann nichtmal mit Excel oder LibreOffice, weil die Anzahl der Zeilen zu hoch sein wird.

Wieso werden Daten derart mehrfach in der DB gespeichert?

Und dazu sieht das Ergebnis am Artikel mit zwei großen Tabellen nicht mal schön und dezent aus.

John
 
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John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.083
677
Berlin
@NETZdinge.de sorry, aber Geld für ein Plugin auszugeben, damit man einen durch einen Deutschen Anbieter wie JTL im Abo (!) gemieteten Shop rechtssicher betreiben kann, ist schwer nachzuvollziehen.
Der Hersteller hat Pflicht.

Die JTL Umsetzung ist wie gezeigt schlecht.

Deine Umsetzung mag etwas ressourcenschonender sein, geht aber am Kernproblem vorbei:
Die anzugebenden Daten sind gerade NICHT immer abhängig vom am Artikel gewählten Hersteller.

Beispiel.
Hersteller = Lenovo, so auch in der Wawi in Artikeln, die Lenovo gefertigt hat hinterlegt.
Die Artikel kommen aber auf unterschiedlichen Wegen in den EU Wirtschaftsraum.
- Notebooks über einen deutschen Großhändler
- Ersatzteile über einen Lieferanten in einem Nicht-EU-Land
Das ist ein Standardfall und muß sich abbilden lassen.
Von unterschiedlichen Veranwortlichen in Abhängigkeit verschiedener Lieferanten will ich gar nicht erst anfangen, obwohl auch das eigentlich nötig wäre.

Damit das sauber und ressourcenschonend funktioniert, muß es analog zu den Wawi Warengruppen aufgebaut werden.
Man definiert an einem Ort allgemein gültige Hersteller bzw. Verantwortliche und wählt am Artikel aus den definierten Möglichkeiten aus.
Die Angaben sollten atomar im Bezug auf Name, Anschrift etc. gepflegt werden, damit die Felder ggf. für Shop und Marktplätze kombiniert ausgegebenw werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:

NETZdinge.de

Sehr aktives Mitglied
7. April 2010
2.283
339
Hallo,

Da hast du mit allem recht, keine Frage, aber JETZT gibt es diese beiden Möglichkeiten… 🤷‍♂️

Also nach meiner Kenntnis wird das aber durch JTL über Felder am Hersteller geregelt werden und soll dann in der WaWi 1.9.6 rechtrechtzeitig drin sein.

Nun stehe ich in der Rechtslage nicht 100-prozentig drin, aber wer am Ende der Lieferant ist, sollte doch egal sein. Ein Hersteller ist ein Hersteller und der hat eine verantwortliche Person in der EU. Wenn ein Hersteller je Produktgruppe unterschiedliche verantwortliche Personen in der EU hat, dann wird man wahrscheinlich nur den Hersteller entsprechend mehrfach anlegen können. Dass eine 1 zu n Beziehung möglich sein wird, ging aus dem Vortrag heute auf der Connect nicht hervor…
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.083
677
Berlin
Nun stehe ich in der Rechtslage nicht 100-prozentig drin, aber wer am Ende der Lieferant ist, sollte doch egal sein. Ein Hersteller ist ein Hersteller und der hat eine verantwortliche Person in der EU. Wenn ein Hersteller je Produktgruppe unterschiedliche verantwortliche Personen in der EU hat, dann wird man wahrscheinlich nur den Hersteller entsprechend mehrfach anlegen können. Dass eine 1 zu n Beziehung möglich sein wird, ging aus dem Vortrag heute auf der Connect nicht hervor…

Eine 1:1 Beziehung zwischen Wawi-Hersteller und den nötigen Angaben ist eine vereinfachte Annahme, die komplett an der Praxis vorbeigeht.
Sage ich Dir so aus den Kunden, die ich betreue und das sind bei Weitem keine Exoten.

Bleiben wir beim Beispiel von Lenovo.
Was ist, wenn Du Produkte von Lenovo über zwei verschieden Distributoren in Deutschland oder in der EU beziehst? Dann brauchst Du auch zwei Auswahlmöglichkeiten.
Welcher Händler kauft den bitte alle Artikel eines Herstellers bei nur einer (importierenden) Quelle?
Das ist doch die ABSOLUTE Ausnahme.

@Enrico W. kannst Du dazu was sagen? Habt Ihr den 1:n Fall wirklich nicht bedacht?!?
 

NETZdinge.de

Sehr aktives Mitglied
7. April 2010
2.283
339
Also aus meiner Sicht geht es nicht darum, woher du den Artikel beziehst, sondern wer das Produkt herstellt und im Fall, dass der Hersteller nicht in der EU ansässig ist, eine entsprechende verantwortliche Person in der EU. Die benennt ja in der Regel der Hersteller, oder ein Import her übernimmt diese Funktion. Das sind ja in der Regel nicht mehrere Importeure, sondern einer, der es in die EU bringt und dann an verschiedene Großhändler verteilt.

Es geht doch um die Herstellerverantwortung. Also benennt der Hersteller einen Verantwortlichen in der EU und da wird er ja wahrscheinlich nicht zehn verschiedene Personen haben.

Wenn ein Händler im großen Stil im Ausland verkauft, braucht er in der Regel doch auch dort eine steuerliche Vertretung. Da hat er doch auch nicht zehn..
 

NoOne

Aktives Mitglied
16. März 2024
172
76
Eine 1:1 Beziehung zwischen Wawi-Hersteller und den nötigen Angaben ist eine vereinfachte Annahme, die komplett an der Praxis vorbeigeht.
Sage ich Dir so aus den Kunden, die ich betreue und das sind bei Weitem keine Exoten.

Bleiben wir beim Beispiel von Lenovo.
Was ist, wenn Du Produkte von Lenovo über zwei verschieden Distributoren in Deutschland oder in der EU beziehst? Dann brauchst Du auch zwei Auswahlmöglichkeiten.
Welcher Händler kauft den bitte alle Artikel eines Herstellers bei nur einer (importierenden) Quelle?
Das ist doch die ABSOLUTE Ausnahme.

@Enrico W. kannst Du dazu was sagen? Habt Ihr den 1:n Fall wirklich nicht bedacht?!?
Es geht primär um den Hersteller, nicht um den Inverkehrbringer. Die Verantwortliche Person brauchst du überhaupt nur, wenn der Hersteller keinen Sitz in der EU hat. Und da hat Lenovo mindestens einen. In Stuttgart. Wenn das nicht der Fall wäre, müsstest du eine verantwortliche Person nennen. Das wäre dann jemand, der die Marktüberwachung und die Produktkonformität übernimmt. Das können sein:

1) Der Hersteller selbst (fällt dann ja weg, wenn er keine Niederlassung hier hat), dann müsstest du den nicht explizit als verantwortliche Person angeben.
2) Der Importeur, wenn der Hersteller keinen Sitz in der EU hat
3) Ein anderweitig Bevollmächtigter, der die Vollmacht vom Hersteller hat.
4) Wenn alles nicht vorhanden, dann der Fullfilment-Dienstleister, der die Produkte abfertigt.

Wenn du einen auf Dropshipper machst und Waren von Unternehmen ohne EU-Sitz verkaufst, dann bist du die verantwortliche Person. Ansonsten wird das in dem Großteil der Fälle, der Hersteller selbst oder der Importeur sein.

Edit: Technisch korrekt wäre Niederlassung, nicht Sitz.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.776
64
Wien
Das ist ein Workaround, bis das final in Warenwirtschaft und Shop umgesetzt ist.

Ich habe mal eine Alternative gemacht:

https://www.netzdinge.de/Lizenz-Plugin-GPSR-Herstellerinformationen
Eh aber wie kommt man auf so eine schwachsxxxxxx idee bitte eine einfache Hersteller Information in der Artikeldatenbank zu speichern? Bei jedem Artikel ist doch sowieso der Hersteller hinterlegt. Den zu erweitern ist doch der erste und einfachste Gedanke. Geht das nicht anders für die Marktplatzanbindungen oder Fremdshops?
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.776
64
Wien
Eine 1:1 Beziehung zwischen Wawi-Hersteller und den nötigen Angaben ist eine vereinfachte Annahme, die komplett an der Praxis vorbeigeht.
Sage ich Dir so aus den Kunden, die ich betreue und das sind bei Weitem keine Exoten.

Bleiben wir beim Beispiel von Lenovo.
Was ist, wenn Du Produkte von Lenovo über zwei verschieden Distributoren in Deutschland oder in der EU beziehst? Dann brauchst Du auch zwei Auswahlmöglichkeiten.
Welcher Händler kauft den bitte alle Artikel eines Herstellers bei nur einer (importierenden) Quelle?
Das ist doch die ABSOLUTE Ausnahme.

@Enrico W. kannst Du dazu was sagen? Habt Ihr den 1:n Fall wirklich nicht bedacht?!?
Es geht um den Hersteller, sonst nichts. Inverkehrbringer ist eine andere Baustelle.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.083
677
Berlin
Es geht um den Hersteller, sonst nichts. Inverkehrbringer ist eine andere Baustelle.

Das stimt so nicht.

In dem Moment, in dem ein Unternehmen in der EU die Ware von einem Hersteller aus einem Drittland importiert, wird derjenigen zum Einführer und hat die Verantwortung zu tragen, sofern der Hersteller in der EU keinen Verantwortlichen benannt hat.
Machen das mehrere Importeure unabhängig voneinander und kauft man als Händler bei mehreren dieser Importeure, so kann es für ein und den selben Hersteller zwei unterschiedlich zu benennende Verantwortliche geben, nämlich den jeweiligen Importeur.

Mal zu Lektüre:
https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-...nung-gpsr-haendler-informationspflichten.html

Demnach ist verantwortlicher Wirtschaftsakteur

(a) der in der Europäischen Union (EU) niedergelassene Hersteller,
(b) der Einführer, wenn der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist,
(c) der Bevollmächtigte, der vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, die festgelegten Aufgaben im Namen des Herstellers wahrzunehmen, oder
(d) ein in der EU niedergelassener Fulfilment-Dienstleister (für von ihm abgefertigte Produkte), sofern kein anderer Wirtschaftsakteur nach den Buchstaben a, b und c in der EU niedergelassen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

NoOne

Aktives Mitglied
16. März 2024
172
76
Machen das mehrere Importeure unabhängig voneinander und kauft man als Händler bei mehreren dieser Importeure, so kann es für ein und den selben Hersteller zwei unterschiedlich zu benennende Verantwortliche geben, nämlich den jeweiligen Importeur.
Nope. Der Inverkehrbringer ist dann dafür verantwortlich. Also derjenige, der das Produkt als Erstes in der EU bereitstellt. Auch wenn du dann das gleiche Produkt von einem anderen Importeur kaufst. Da muss schon einiges passieren, bis du 2 unterschiedliche Verantwortliche für den gleichen Hersteller hast. Ein Standardhändler wird dem Problem wohl eher selten begegnen. Lenovo ist dafür jedenfalls kein gutes Beispiel.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.083
677
Berlin
Gut, das Beispiel Lenovo war konstruiert.
Aber es passiert immer, wenn es keinen alleinigen Importeur in die EU und auch keinen bestellten Verantwortlichen innerhalb der EU gibt.
Hier eine konkretes Beispiel eines Kunden von mir.

Der US Schuhhersteller https://pleasershoes.com hat keinen zentralen Import in die EU und auch keinen Produktverantwortlichen in der EU.
Großhändler A und B importieren die Schuhe direkt von Pleaser USA.
Händler C vertreibt Schuhe des Herstellers Pleaser, die er bei Großhändler A und B eingekauft hat

-> Händler C muß A und B unabhängig vom Hersteller als Importeur/Verantwortlichen angeben können.
 

NoOne

Aktives Mitglied
16. März 2024
172
76
Händler C muß A und B unabhängig vom Hersteller als Importeur/Verantwortlichen angeben können.

Nur wenn Großhändler A und B für unterschiedliche Produkte als Einführer/Inverkehrbringer gelten. Wenn also Großhändler A zuerst alle Produkte importiert und in Verkehr gebracht hat, dann ist er der Verantwortliche, auch wenn Großhändler B die gleichen Produkte importiert. Dass es mehrere Importeure an sich gibt, spielt da keine Rolle:

Einführer ist nach Art. 3 Nr. 11 GPSR jede in der Europäischen Union (EU) niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland in der EU in Verkehr bringt. Dabei meint Inverkehrbringen nach Art. 3 Nr. 7 GPSR die erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt der EU.

Allerdings könnte man im Notfall auch da mit "unterschiedlichen" Herstellern arbeiten. "Pleaser (Großhändler A)" und "Pleaser (Großhändler B)". Dann müsste man in Shops ggf. nach Merkmalen filtern lassen (Marke) und nicht nach Hersteller.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.083
677
Berlin
Nur wenn Großhändler A und B für unterschiedliche Produkte als Einführer/Inverkehrbringer gelten. Wenn also Großhändler A zuerst alle Produkte importiert und in Verkehr gebracht hat, dann ist er der Verantwortliche, auch wenn Großhändler B die gleichen Produkte importiert. Dass es mehrere Importeure an sich gibt, spielt da keine Rolle:

Das kann ich werder logisch, noch aus der Richtlinie ableiten.
Großhändler A und B stehen als Konkurrenten zueinander. Da ist mit Sicherheit keiner für Produkte verantwortlich, die der jeweils andere auch importiert.

Allerdings könnte man im Notfall auch da mit "unterschiedlichen" Herstellern arbeiten. "Pleaser (Großhändler A)" und "Pleaser (Großhändler B)". Dann müsste man in Shops ggf. nach Merkmalen filtern lassen (Marke) und nicht nach Hersteller.

Das ist für die User Experience aber nicht toll.

Ne, einzig saubere Lösung ist eine unabhängige Verwaltung der GPSR-Daten unabhängig vom Hersteller, eben wie bei den Warengruppen.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
529
221
Flensburg
Nach der Lektüre der GPSR (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0988#d1e3628-1-1) muss man konstatieren, dass die "erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt" allein zeitlich verstanden werden könnte, wie von @NoOne. Damit würde dann die Angabe des Verantwortlichen bei Fehlen eines Bevollmächtigen des nicht in der EU niedergelassenen Herstellers nur den zeitlich ersten Importeur eines Produkts treffen.

Da das in der Konsequenz bedeuten würde, dass alle anderen Importeure fein raus wären, was wohl kaum mit dem Zweck der Verordnung zu vereinbaren ist, zumal ja auch erst einmal sicher festgestellt werden (durch wen eigentlich?), wer der erste war, und das auch transparent für alle Wirtschaftsakteure ersichtlich sein müsste, also insbesondere für alle weiteren Importeure (wo soll das stehen?), bin ich da bei @John, denn nur so ist die Kette immer vollständig und transparent, und keiner kann sich raushalten. Ansonsten würde ich als Importeur auch immer schön abwarten, bis jemand anderes als erstes importiert.

Ich verstehe das "erstmalig" deshalb dahingehend, auf wessen Veranlassung das Produkt (im Sinne der tatsächlichen physischen Ware) das erste Mal zum Zwecke der Bereitstellung auf dem Unionsmarkt die Unionsgrenze passiert, auch in Anlehnung an das Umsatzsteuerrecht.

Daher wäre mein Gedanke auch eher, das technisch dergestalt umzusetzen, dass man a) den Hersteller in der Wawi pflegt mit allen atomaren Daten und zusätzlich b) die Verantwortlichen mit allen atomaren Daten, falls abweichend von a). Dazu wäre eine 1:n-Relation von Herstellern zu Verantwortlichen notwendig. Wobei man die "Verantwortlichen" nach b) nicht neu einführen müsste, sondern die Lieferanten jeweils zu Verantwortlichen von Herstellern machen könnte. Beim Hersteller müsste zu pflegen sein die optionale Angabe eines Bevollmächtigten oder aber die optionale Checkbox, dass die Lieferanten als Verantwortliche gelten. Die notwendigen Angaben der Verantwortlichen müssten dann bei den Lieferanten zu Pflichtfeldern werden, wie auch beim Hersteller.

Dies würde dazu führen, dass diese 1:n-Relation auch im Shop abgebildet werden können müsste, also alle potentiellen Lieferketten, wenn man ein Produkt von mehreren Lieferanten/Importeuren bezieht. Das wiederum könnte ein Grund sein, warum "erstmalig" doch zeitlich gemeint ist, da es sonst natürlich auch unübersichtlich werden kann. Auf Grund der oben beschriebenen umfassenderen Problematik gehe ich aber nicht von einer zeitlichen Perspektive aus.

Ich befürchte jedoch, dass sich Gerichte damit befassen werden und bis dahin keine eindeutige Rechtssicherheit besteht. Auch deswegen würde ich dazu tendieren, lieber immer die vollständige Kette darzustellen mit dem jeweiligen Importeur.
 
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JohnFrea

Sehr aktives Mitglied
21. September 2017
805
252
18 (!) Attributwerte je Artikel in der Datenbank sind zu viel. Das ist dann zusammen mit den restlichen Attributen nicht mehr zu pflegen, wenn man mal Massenbearbeitung machen muß.

Spricht etwas dageben, alle Informationen in gpsr_manufacturer_name zu speichern?
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.776
64
Wien
Nach der Lektüre der GPSR (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0988#d1e3628-1-1) muss man konstatieren, dass die "erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt" allein zeitlich verstanden werden könnte, wie von @NoOne. Damit würde dann die Angabe des Verantwortlichen bei Fehlen eines Bevollmächtigen des nicht in der EU niedergelassenen Herstellers nur den zeitlich ersten Importeur eines Produkts treffen.

Da das in der Konsequenz bedeuten würde, dass alle anderen Importeure fein raus wären, was wohl kaum mit dem Zweck der Verordnung zu vereinbaren ist, zumal ja auch erst einmal sicher festgestellt werden (durch wen eigentlich?), wer der erste war, und das auch transparent für alle Wirtschaftsakteure ersichtlich sein müsste, also insbesondere für alle weiteren Importeure (wo soll das stehen?), bin ich da bei @John, denn nur so ist die Kette immer vollständig und transparent, und keiner kann sich raushalten. Ansonsten würde ich als Importeur auch immer schön abwarten, bis jemand anderes als erstes importiert.

Ich verstehe das "erstmalig" deshalb dahingehend, auf wessen Veranlassung das Produkt (im Sinne der tatsächlichen physischen Ware) das erste Mal zum Zwecke der Bereitstellung auf dem Unionsmarkt die Unionsgrenze passiert, auch in Anlehnung an das Umsatzsteuerrecht.

Daher wäre mein Gedanke auch eher, das technisch dergestalt umzusetzen, dass man a) den Hersteller in der Wawi pflegt mit allen atomaren Daten und zusätzlich b) die Verantwortlichen mit allen atomaren Daten, falls abweichend von a). Dazu wäre eine 1:n-Relation von Herstellern zu Verantwortlichen notwendig. Wobei man die "Verantwortlichen" nach b) nicht neu einführen müsste, sondern die Lieferanten jeweils zu Verantwortlichen von Herstellern machen könnte. Beim Hersteller müsste zu pflegen sein die optionale Angabe eines Bevollmächtigten oder aber die optionale Checkbox, dass die Lieferanten als Verantwortliche gelten. Die notwendigen Angaben der Verantwortlichen müssten dann bei den Lieferanten zu Pflichtfeldern werden, wie auch beim Hersteller.

Dies würde dazu führen, dass diese 1:n-Relation auch im Shop abgebildet werden können müsste, also alle potentiellen Lieferketten, wenn man ein Produkt von mehreren Lieferanten/Importeuren bezieht. Das wiederum könnte ein Grund sein, warum "erstmalig" doch zeitlich gemeint ist, da es sonst natürlich auch unübersichtlich werden kann. Auf Grund der oben beschriebenen umfassenderen Problematik gehe ich aber nicht von einer zeitlichen Perspektive aus.

Ich befürchte jedoch, dass sich Gerichte damit befassen werden und bis dahin keine eindeutige Rechtssicherheit besteht. Auch deswegen würde ich dazu tendieren, lieber immer die vollständige Kette darzustellen mit dem jeweiligen Importeur.
Erstmalig heisst "in deiner Lieferkette erstmalig" - wer ist dafür verantwortlich. Entweder du selbst bei direktimport oder ein zwischenhändler. Das hat nichts mit zeitlich zu tun.
 
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wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.159
655
Es wird von JTL bald ein Update kommen, die Informationen kann man dann direkt unter "Hersteller" mit einpflegen.

Update soll dann in JTL Wawi und JTL Shop erfolgen, die Attribute werden dann offenbar überflüssig.
 
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mrstefan

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9. Dezember 2008
43
0
18 (!) Attributwerte je Artikel in der Datenbank sind zu viel. Das ist dann zusammen mit den restlichen Attributen nicht mehr zu pflegen, wenn man mal Massenbearbeitung machen muß.

Spricht etwas dageben, alle Informationen in gpsr_manufacturer_name zu speichern?
Hat schon jemand gemacht, finde ich aber gerade nicht. Technisch geht es wohl, sieht aber nicht hübsch aus. Du kannst es auch beim Hersteller eintragen, also direkt in das Herstellerfeld in der wawi zB: Firma, Ansprechpartner, xyz. Das zeigt der Shop dann auch an, ist aber auch nicht wirklich schön.
 
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