Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

MasterChief

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2008
230
5
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

tja an welches :)
Jetzt aber Ende mit OT und falls aber jemand eine Lösung hat bin ich ganz Ohr!
 

Sword61

Aktives Mitglied
1. März 2011
147
0
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Hallo,

nun habe ich hier eifrig mitgelesen und mich für den Lösungsvorschlag entschieden und die beiden tpl-Dateinen eingebaut.
funktioniert super.
Wichtig war mir zu entscheiden, wo schreibe ich die wichtigsten Artikelmerkmale hin. Kurztext oder Merkmale.
Nun habe ich mich für die Merkmale entschieden.

Dabei kommt für Räucherstäbchen so etwas heraus

Marke: .....
Serie: ........
produkt: Räucherstäbchen oder Kräuter oder Räucherharze
Inhalt: zb. 10 g
Räucherstoff: zb. Weihrauch, Sandelholz usw.

Die Frage mit der ich mich nun beschäftige ist, muss jeder einzelne Stoff aufgeführt werden?

In der Artikelbeschreibung habe ich dann am Räucherstäbchen so etwas drin wie:

Inhaltstoffe: Indische Zyperngraswurzeln, Indisches Zyperngrasöl, Myrrhe, Sandelholz, Sandelholzrinde, Himalayische Eibe, Indische Narde, Kostuswurzel, Ingwerlilie, Zyperngras, Indischer Lorbeer

Inhalt: 10 g


Wäre das alles aufzuführen um die wesentlichen Prokutmerkmale am Warenkorb dazustellen?

Gruß
Eckhard
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.174
657
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Also alles was derzeit bzgl. Merkmale diskutiert wird, ist mir etwas undicht, kein Anwalt kann dir eine wasserdichte Lösung nennen.

Es ist immer die Rede davon, für den Kunden die wichtigsten Merkmale aufzuführen, wie z.B. auch Variation (Größe, Farbe, ...)


Ich werde daher für den Kunden relevante Merkmale aufführen, die meisten bzw. alle müssen ohnehin erstmal auf die ersten Gerichtsurteile warten, wie es halt in BRD typisch ist.


Merkmale, z.B. als Artikel: Rohrkabelschuh
1. verzinkt
2. 25mm²
3. M8

es gibt dann auch noch Abmessungen, aber diese alle aufzuführen wäre doch Schwachfug ...
Mer
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
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16. August 2006
801
22
Berlin
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Liebe JTL-User & Liebes JTL Team: Ich möchte Euch auch noch folgende Information mit auf den Weg geben: Internetrecht - hinweise-umsetzung-button-loesung
Nach Einschätzung von Internetrecht Rostock ist es mit dem einfachen Umbenennen des Buttons nicht getan. Der aktuelle Checkout des JTL Shop3 bedarf einiger Umbaumaßnahmen!

Hier mal ein Auszug

"Früherer Gesetzesänderungen, wie bspw. die regelmäßigen Änderungen der Widerrufsbelehrung, hatten in erster Linie wettbewerbsrechtliche Folgen. Es drohte die Gefahr einer Abmahnung. Nunmehr kommen neben wettbewerbsrechtlichen Probleme noch sehr viel weitreichende Probleme auf Shopbetreiber zu, die sich um die Umgestaltung des Bestellablaufes nicht kümmern: es geht letztlich um die Existenz, wenn sich herausstellt, dass aus formalen Gründen zwischen dem Shopbetreiber und dem Verbraucher kein Vertrag mehr zustande kommt."

1. "Viele Internetshops enthalten im Rahmen des Check-Outs unterhalb des Warenkorbes und den Preisangaben weitergehende Informationen über die eingegebenen Kundendaten, die Lieferanschrift oder die Möglichkeit, Bemerkungen zur Bestellung einzutragen. [...] Dies entspricht nicht mehr den neuen Gestaltungspflichten, da es zwischen dem Button und dem Preis - vereinfacht gesagt - keine räumlich trennenden Elemente geben darf. Eine durchaus übliche Gestaltung ist in diesem Zusammenhang, dass unterhalb der Warenkorbinformationen und oberhalb des Buttons ausführlich auf AGB und Widerrufsbelehrung hingewiesen wird. Auch dies dürfte zukünftig unzulässig sein."
Der aktuelle Checkout von JTL Shop 3 und die meisten XT:Commerce Shops entsprechen nicht diesem neuen Standard.

Weitere Punkte

2. "Fehlende Informationen zu den wesentlichen Eigenschaften der Waren" Bei den meisten Shops nicht enthalten > Kurzbeschreibung und wesentliche Informationen im Warenkorb & Checkout anzeigen

3. "Änderungen der AGB notwendig?" Auch hier werden einige handeln müssen.

Quelle: Internetrecht Rostock

Hier kommt auf viele Shopbetreiber einiges an Arbeit zu! Meine Empfehlung: Nehmt das Thema Ernst!
 

david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
2.310
170
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

vielen Dank für euer Feedback.

Wer jetzt handeln möchte, findet in diesem Thread bereits alle notwendigen Template-Anpassungen.
Wir stellen diese Informationen aktuell zusammen und erstellen bis Anfang Juli eine detaillierte Anleitung.
Diese Info wird dann über unsere News-Kanäle veröffentlicht, so dass jeder es mitbekommt und es rechtzeitig umsetzen kann.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Liebe JTL-User & Liebes JTL Team: Ich möchte Euch auch noch folgende Information mit auf den Weg geben: Internetrecht - hinweise-umsetzung-button-loesung
Nach Einschätzung von Internetrecht Rostock ist es mit dem einfachen Umbenennen des Buttons nicht getan. Der aktuelle Checkout des JTL Shop3 bedarf einiger Umbaumaßnahmen!

Hier mal ein Auszug

"Früherer Gesetzesänderungen, wie bspw. die regelmäßigen Änderungen der Widerrufsbelehrung, hatten in erster Linie wettbewerbsrechtliche Folgen. Es drohte die Gefahr einer Abmahnung. Nunmehr kommen neben wettbewerbsrechtlichen Probleme noch sehr viel weitreichende Probleme auf Shopbetreiber zu, die sich um die Umgestaltung des Bestellablaufes nicht kümmern: es geht letztlich um die Existenz, wenn sich herausstellt, dass aus formalen Gründen zwischen dem Shopbetreiber und dem Verbraucher kein Vertrag mehr zustande kommt."

1. "Viele Internetshops enthalten im Rahmen des Check-Outs unterhalb des Warenkorbes und den Preisangaben weitergehende Informationen über die eingegebenen Kundendaten, die Lieferanschrift oder die Möglichkeit, Bemerkungen zur Bestellung einzutragen. [...] Dies entspricht nicht mehr den neuen Gestaltungspflichten, da es zwischen dem Button und dem Preis - vereinfacht gesagt - keine räumlich trennenden Elemente geben darf. Eine durchaus übliche Gestaltung ist in diesem Zusammenhang, dass unterhalb der Warenkorbinformationen und oberhalb des Buttons ausführlich auf AGB und Widerrufsbelehrung hingewiesen wird. Auch dies dürfte zukünftig unzulässig sein."
Der aktuelle Checkout von JTL Shop 3 und die meisten XT:Commerce Shops entsprechen nicht diesem neuen Standard.

Weitere Punkte

2. "Fehlende Informationen zu den wesentlichen Eigenschaften der Waren" Bei den meisten Shops nicht enthalten > Kurzbeschreibung und wesentliche Informationen im Warenkorb & Checkout anzeigen

3. "Änderungen der AGB notwendig?" Auch hier werden einige handeln müssen.

Quelle: Internetrecht Rostock

Hier kommt auf viele Shopbetreiber einiges an Arbeit zu! Meine Empfehlung: Nehmt das Thema Ernst!

Wie praktisch, wenn man dem Link zu IT-Recht Rostock folgt :

"Wir beraten Sie! Unser Angebot für Shopbetreiber zur Umsetzung aller Info- und Gestaltungspflichten der Button-Lösung"

Mensch, bin ich froh, dass es die gibt! Fast hätte ich mich der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt...
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
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16. August 2006
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Berlin
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

@mercury: Ich wollte hier keine persönliche Werbung betreiben. Ich habe da weder einen Vorteil von, noch arbeite ich für IR. Allerdings kann ich aus Erfahrung bestätigen, dass IR wirklich gute Arbeit leistet. Auch andere Shopbetreiber können das bestätigen und das muss man auch mal lobend erwähnt werden.
Sie sind auch nicht ganz unbekannt und vielen Shopbetreibern, die sich mit dem Thema Recht auseinandersetzen sicher ein Begriff ;) Und die Webseite bietet ja auch wirklich sehr viele hochwertige und kostenlose Informationen.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

... Allerdings kann ich aus Erfahrung bestätigen, dass IR wirklich gute Arbeit leistet. Auch andere Shopbetreiber können das bestätigen und das muss man auch mal lobend erwähnt werden..

so Unterschiedlich können Erfahrungen sein. Ich hatte andere.

Grundsätzlich finde ich eben bemerkenswert, dass die verschiedensten Rechtsberatungs-Institutionen bereits vor Beginn, einer neunen Rechtslage zu wissen scheinen wie die Gerichte in Zukunft entscheiden werden. Wenn es dann anders kommt, werden sie in etwa sagen "ja, dass, war nun wirklich nicht abzusehen".

Mich stört immer, wenn es bei den ganzen Interpretationen keine Verweise zu "Urteilen" (das A und O der Rechtsprechung) gibt, aus denen die Berater Ihre Einschätzung gewinnen. So schreibt auch IR zur Frage

"Was ist neu und macht hinsichtlich § 312 g Abs. 2 BGB eine Änderung des Bestellablaufes notwendig?"

Die konkrete Umsetzung ist zurzeit nicht geklärt.

Quelle:
Internetrecht - button-loesung-faq-beratung
----------------------------------

Allgemein, nicht auf IR bezogen:

X tolle Ratschläge, was man alles nicht darf! Keine Verweise zu entsprechenden Urteilen.

Erst mache ich den Schafen Angst, dann fange ich sie ein, indem ich Ihnen Schutz (Beratung) anbiete.

----------------------------------

In welchem Gesetz steht eigentlich, dass es

keine räumlich trennenden Elemente geben darf.
Quelle: Internetrecht - hinweise-umsetzung-button-loesung

und wer sagt, was ein "räumlich trennendes" Element ist? Gibt es dazu Urteile? Wie sieht es denn eigentlich mit der Wertung bei Nichteinhaltung dieser "räumlichen Trennungs Geschichte" in Bezug auf UWG aus?

Jeder macht sich halt so sein eigenes Bild. Meines ist, dass bei IR

Zitat von HenryK:
Und die Webseite bietet ja auch wirklich sehr viele hochwertige und kostenlose Informationen.

diese hochwertigen kostenlosen Informationen gespickt sind mit Links a la "lassen Sie sich von uns beraten!" ...erinnert mich irgendwie an die ganzen TV-Shopping Sender...rufen Sie jetzt an, und erhalten Sie das seriöse AGB-Redesign gratis zu Ihrer Button-Lösung Beratung dazu!
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
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16. August 2006
801
22
Berlin
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Grundsätzlich finde ich eben bemerkenswert, dass die verschiedensten Rechtsberatungs-Institutionen bereits vor Beginn, einer neunen Rechtslage zu wissen scheinen wie die Gerichte in Zukunft entscheiden werden.

Fakt ist doch, das es ab 1.8 ein neues Gesetz geben wird. Wie die Gerichte da nun in der Zukunft entscheiden lässt sich natürlich nicht im Vorfeld sagen. Keiner von uns besitzt eine Glaskugel. Gar nichts zu tun und abzuwarten ist nun sicher auch nicht die Lösung? Man muss es ja nicht drauf ankommen lassen, oder?

Wie du natürlich mit dem Thema umgehst und im Einzelnen bewertest steht dir und anderen natürlich völlig frei. Ich fand die Information hilfreich und nützlich, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn man sich an gewisse Informationen hält, die es sowohl auf der IR Webseite, als auch auf anderen Seiten im Internet gibt hält, dann kann das nicht unbedingt der unvernünftigste Weg sein.

Insoweit halte ich Deinen Sarkasmus an dieser Stelle nicht unbedingt für angebracht. Viele Grüße
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
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16. August 2006
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Berlin
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

vielen Dank für euer Feedback.

Wer jetzt handeln möchte, findet in diesem Thread bereits alle notwendigen Template-Anpassungen.
Wir stellen diese Informationen aktuell zusammen und erstellen bis Anfang Juli eine detaillierte Anleitung.
Diese Info wird dann über unsere News-Kanäle veröffentlicht, so dass jeder es mitbekommt und es rechtzeitig umsetzen kann.

Vielen Dank für die Info :)
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Insoweit halte ich Deinen Sarkasmus an dieser Stelle nicht unbedingt für angebracht. Viele Grüße

Danke für die Grüße.

Das was Du hier als Sarkasmus interpretierst ist aus meiner Sicht einfach eine Gegenposition zur allgemeinen Hysterie, die sich einige zu Nutze machen um davon zu profitieren. Sei es durch gewonnene Backlinks, Mitgliederwerbung, Auftragsgenerierung oder einfach nur Traffic oder was sonst noch.

Mir z.B. zu erklären, dass zwischen dem Button und den Informationspflichten kein "räumliches trennendes Element" stehen darf, ohne die Quelle dieser Einsicht zu belegen, ist eben keine hilfreiche Information!

Jeder der lesen kann, kann sich das neue Gesetz selber durchlesen, und sollte sich mal fragen, woher alle diese hysterischen Interpretationen her kommen. Das alles hat mit seriöser Beratung nicht mehr viel gemein.

ag-websolutions hat hier weiter oben bereits eine Lösung gepostet, die in wenigen Minuten eine weitgehende Anpassung an die neue Gesetzeslage in die Praxis umsetzt!

Und das ist die Geldschneiderei die ich kritisiere ins Bild umgesetzt:

Google Search nach "Button Lösung"

button lösung - Google-Suche-101304.jpg

Das Ergebnis:

haendlerbund.jpg


Es wird gewarnt vor der größten Abmahnwelle der Geschichte! Das ist nur eines von vielen Beispielen. Die Internetseite von IR steht meiner Meinung nach (mit seinen X "Lassen sie sich jetzt beraten - Links") diesem Beispiel in keiner Weise nach.

Ich habe von seriöser Beratung eben eine andere Vorstellung.
 

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Glückskind

Aktives Mitglied
20. Dezember 2009
30
0
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

gibt es hier auch eine Lösung für die älteren Shops 2.19 ?

Glückskind
 

rc-fly

Aktives Mitglied
9. Februar 2010
127
0
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

hm ich muss feststellen, dass die EU oder Deutschland ihre Bürger für wirklich sehr dumm halten muss. Oder wist ihr irgend wo einen Geschäft wo ihr Artikel mit Preise bestellen kann und diese dan nicht bezahlen muss? Oder kann man im Laden an der Kasse sagen am Gestell ist nirgens gestanden dass man es bezahlen muss.
 

McClane

Aktives Mitglied
8. April 2011
713
0
bei Aachen
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

die EU gibt´s nur auf dem Blatt Papier. "Regiert" wird Sie von Leuten die nur bis zur Schreibtischkante schauen können..... drüber schauen kann da keiner....
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
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16. August 2006
801
22
Berlin
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

hm ich muss feststellen, dass die EU oder Deutschland ihre Bürger für wirklich sehr dumm halten muss. Oder wist ihr irgend wo einen Geschäft wo ihr Artikel mit Preise bestellen kann und diese dan nicht bezahlen muss? Oder kann man im Laden an der Kasse sagen am Gestell ist nirgens gestanden dass man es bezahlen muss.

Der Grund für das Gesetz lieferten weniger die Shopbetreiber, wo sicher klar ist, dass bestellt wird. Es sind die schwarzen Schafe der Branche, die mit Abzockangeboten locken, also irgendwo klicken und dann nen Abo abgeschlossen. Ziel der neuen Lösung ist es das zu unterbinden, da einerseits durch den Button ganze klar hervorgeht, das man zahlungspflichtig bestellt, also auch auf der Übersichtsseite wo eben alles genau über dem Button beschrieben sein muss. Im Gesetz steht auch das man das nicht verschleiern darf zb. unleserliche Farben etc.

Die Entscheidungsträger gehen hier auch nicht von Powerusern wie du und ich aus, die schon aus Erfahrung solche Dinge nicht klicken, sondern vom Otto-Normalverbraucher. Und ich kenne im Freundeskreis einige, die schon auf solche Abzockangebote reingefallen sind.

Wenn man sich also diesen Hintergrund betrachtet muss man sagen ist die Entscheidung der Herren von der "Schreibtischkannte" nicht mal unbedingt so unvernünftig. Sie haben sich durchaus was dabei gedacht und es gibt sicher so einige Menschen, die sich in Zukunft darauf berufen können und vor Gericht Recht bekommen, wenn Abzocker sowas nicht ordnungsgemäß auf der Seite integrieren.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Ja, die hochdotieren Herren von der Tischkante haben hier wieder mal sicherlich mit Hilfe irgendwelcher Lobyisten ganz tolle Lösungen gefunden, die es genau dem kleinen Händler wieder schwer machen und ihn wochenlang von seiner Arbeit abhalten (siehe diesen Thread). Großunternehmen beschäftigen Juristen, Webdesigner, Informatiker und sagen einfach "mach mal".

Wie wäre es denn mal mit einer anden Sichtweise, nur so als Diskussionspunkt: Anstatt andauernd jede Regel mit noch mehr Kleinstregelen nachzusteuern, könnte man zum Beispiel den Verrbraucher auch einfach auf der eigenen Seite schützen, indem man die Wiederrufsmöglichkeiten so weit ausdehnt, bis es sich für Abzocker schlichtweg nicht lohnt, weil jeder Kunde sagen könnte "wiederrufe mein Abo von vor 4 Monaten".

Anders ausgedrückt, man stärkt die Rechte der Verbraucher, anstatt die Rechte der Anbieter irgendwelchen undurchsichtigen Details zu maßregeln.

Dann mùssten die Anbieter eher mit Leistung glänzen, als mit 40 seitigen AGB.

Wir befinden uns in einer Zeit in der die EU Komission der Banane vorschreibt welche Krümmung sie zu haben hat. alle finde sowas absolut normal. Die ständige Regelverschärfung führt letztendlich zu immer weniger Wettbewerb zu gunsten der großen (Industrie) weil die als einzige in der Lage ist ohne Reibungsverlust solche Anpassungen vorzunhemen, oder sich gegen deren Rechtsfolgen "zu verteidigen".

Der kleine Händler fängt sich dann 1-3 Abmahnungen mit der einen oder anderen Einstweiligen Verfügung und ist somit schnell aus dem Rennen bereinigt.

Ich finde diese Entwicklung zum ko****, genau wie die Herren von der Tischkante.