Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

McClane

Aktives Mitglied
8. April 2011
713
0
bei Aachen
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Der Grund für das Gesetz lieferten weniger die Shopbetreiber, wo sicher klar ist, dass bestellt wird. Es sind die schwarzen Schafe der Branche, die mit Abzockangeboten locken, also irgendwo klicken und dann nen Abo abgeschlossen. Ziel der neuen Lösung ist es das zu unterbinden, da einerseits durch den Button ganze klar hervorgeht, das man zahlungspflichtig bestellt, also auch auf der Übersichtsseite wo eben alles genau über dem Button beschrieben sein muss. Im Gesetz steht auch das man das nicht verschleiern darf zb. unleserliche Farben etc.

Die Entscheidungsträger gehen hier auch nicht von Powerusern wie du und ich aus, die schon aus Erfahrung solche Dinge nicht klicken, sondern vom Otto-Normalverbraucher. Und ich kenne im Freundeskreis einige, die schon auf solche Abzockangebote reingefallen sind.

Wenn man sich also diesen Hintergrund betrachtet muss man sagen ist die Entscheidung der Herren von der "Schreibtischkannte" nicht mal unbedingt so unvernünftig. Sie haben sich durchaus was dabei gedacht und es gibt sicher so einige Menschen, die sich in Zukunft darauf berufen können und vor Gericht Recht bekommen, wenn Abzocker sowas nicht ordnungsgemäß auf der Seite integrieren.


So. Kommen wir zum Vergleich Poweruser vs. Otto Normal.

Wo ist den da die Grenze ? Der 12-jährige Teenager von heute kann besser mit dem PC/Tablet/Smartphone umgehen als mein Jahrgang.
Das Problem muss aus meiner Sichtweise nicht bei den Shopbetreibern gesucht werden. Was bringt es den, wenn jetzt das "Gesetz zur Button Lösung" rauskommt ?
Gar nichts wird es bringen, da die ganzen schwarzen Schafe jetzt schon Mittel und Wege kennen, um das zu umgehen.

Auch die großen Firmen wissen, wie Sie jetzt schon alles in die Wege leiten können, um den Staat weiter zu schröpfen. Bestes Beispiel wo ich nur mit dem Kopf schütteln kann ist Volkswagen - Porsche.
VW verschiebt 1 Aktie (man muss sich das man wegtun!!!) 1 Aktie nur und spart über 1,3 Milliarden Euro an Steuer !!!! Und die Politik nickt nur ! Hallo ????. So sieht es aus mit den Lobyisten.

Aber zum Punkt.
Das mit der Button Lösung muss meines erachtens an der Wurzel gepackt werden und nicht beim Händler. Wo ist das Problem, wenn man sagen würde:

- alle Zahlungsanbieter sperren diese Abzocker ?
- alle ISP sperren diese Seiten ?
- alle Browserhersteller melden sofort, sobald man auf diese Seiten geht, dass es sich um eine Abzockerseite handelt ?

Google und Microsoft wissen jetzt schon besser bescheid, wann der User sich das letzte mal geduscht hat !

Technisch ist das ohne Probleme machbar. Da haben die Herrn der EU aber Angst vor. Geht man lieber an den kleinen Mann.

Ein weiteres Problem ist, dass die Leute nicht mehr richtig lesen !!
Schnell, schnell, schnell..... da passieren die Fehler und nachher wird über die eigene Blödheit gemotzt. So sieht es aus.

Beispiel für ein und dasselbe Produkte:
Kunde kauft 1 Packung XY + Versandkosten 0,75 Euro --> das Produkt ist so klein, man kann es als Warensendung kompakt versenden.
Kunde kauf 2 Packungen XY + 2,20 Euro Versandkosten --> das Produkt bzw. Produkte sind zu groß für Warensendungen und werden als Maxibrief versendet.

In der Kaufabwicklung steht es mehr als deutlich warum und wiso die Versandkosten entstehen. Kunde bestellt und motzt NACH der Bestellung man würde
doppelt Versand berechnen. Worum ? Weil der Kunde einfach nicht richtig liest!

Ist man dadurch nun ein Abzocker oder ist der Käufer einfach nur nicht in der Lage zu lesen und seien Fehler einzugestehen ?

Erstes ist der Fall, da ja jeder den armen "Otto-Normal" User schützen muss. Das Button Gesetz ist sinnlos !
Beflügelt nur die Abmahner die jetzt schon Zähne fletchen und deren Bookmark wahrscheinlich die Skala sprengt !

Meine Meinung.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Ziel der neuen Lösung ist es das zu unterbinden, da einerseits durch den Button ganze klar hervorgeht, das man zahlungspflichtig bestellt, also auch auf der Übersichtsseite wo eben alles genau über dem Button beschrieben sein muss.

Und trotzdem bleibt das Ganze SINNLOS! Denn ein Abofallenbetreiber hält sich jetzt schon nicht an die gesetzlichen Vorgaben, warum sollte er dies dann plötzlich bei der Buttonlösung machen? Abgesehen davon, das heute schon bei den Abofallen keine rechtsgültiger Vertrag zustande kommt, es ist der dumme Kunde, der dies denkt und fein zahlt, daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, Buttonlösung hin oder her! Letztendlich ist es wieder nur eine Gängelung der ehrlichen Shopbetreiber, die zudem auch noch von Abmahnungen bedroht sind, die Abzocker machen einfach weiter wie bisher!

Und wie es McClane schon richtig schreibt, die Abofallenseiten bleiben seltsamerweise Jahre am Netz und die Staatsanwaltschaft braucht Jahre, um, falls überhaupt, ein Verfahren gegen die Seitenbetreiber einzuleiten. Hauptsache man schreibt das Design der Bestellabschlussseite vor, was dem Verbraucher jedoch weiterhin keinerlei Schutz vor Abzocke bietet...
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

@ McClane, @ XYZ

genau so ist es!

Freut mich zu lesen, dass es noch ein paar Leute gibt, die über den Tellerrand hinaus sehen, und das Augenmerk auf die Dinge hinter der Oberfläche werfen.

Die wichtigste Frage für investigative Recherchen: Qui bono? Oder frei: wem nützt es?

Im Falle vom Button-Lösungs-Gesetz, wissen wir ja schon mal wem es nicht nützt, nämlich dem Verbaucher (siehe auch eure Beiträge) und dem kleinen Shopbetreiber.

Den Großunternehmen und Konzernen, den Anwälten und Verbänden kann es aber recht sein, wenn mal wieder ein neues Feld eröffnet wird, mit dem sich unliebsame Konkurrenz vom Hals geschafft werden kann, oder mit dem man mal wieder ein paar Schäfchen zur Kasse bitten kann.

Wenn die Bundesregierung z. B. die Gebühren für Abmahnungen auf < 100 € deckeln würde ähnlich wie ein Parkticket, hätte kein Anwalt mehr Lust seine Zeit damit zu verschwenden, kein H***lerbund (und dergleichen) einen Grund teure Abos zu verticken usw.

Man muss sich doch fragen, warum das nicht möglich ist?

Genauso einfach kann ich auch wie weiter oben schon beschrieben die Kunden vor Abofallen schützen, indem es eben einfach keinen verbindlichen Vetrag bei einem Abo geben kann, per Gesetz. Also ein Abo wäre beendet, wenn der Kunde sagt jetzt!

Warum sollte ein Abo wohl nicht durch Leistung allein attraktiv sein?

Die Antwort: Na weil das andere Modell den Konzernen nützt!
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
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16. August 2006
801
22
Berlin
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Beispiel für ein und dasselbe Produkte:
Kunde kauft 1 Packung XY + Versandkosten 0,75 Euro --> das Produkt ist so klein, man kann es als Warensendung kompakt versenden.
Kunde kauf 2 Packungen XY + 2,20 Euro Versandkosten --> das Produkt bzw. Produkte sind zu groß für Warensendungen und werden als Maxibrief versendet.
@McClane: Warum schickst du nicht 2 Briefsendungen zu je 0,75€? Macht dann 1,50€ und der Kunde ist glücklich. Ab 3 rechnet sich der Maxibrief dann ja auch.


Beflügelt nur die Abmahner die jetzt schon Zähne fletchen und deren Bookmark wahrscheinlich die Skala sprengt !
Ja die lieben Abmahnungen. Ein sehr deutsches Problem, leider. Das Problem gibt es in anderen Ländern nicht, insbesondere in UK. Erklär das mal einem Engländer was Abmahnungen sind. Der wird das genauso schwer verstehen wie wenn du ihm erklärst wie man ein Elfmeterschießen gewinnt.


Und wie es McClane schon richtig schreibt, die Abofallenseiten bleiben seltsamerweise Jahre am Netz und die Staatsanwaltschaft braucht Jahre, um, falls überhaupt, ein Verfahren gegen die Seitenbetreiber einzuleiten. Hauptsache man schreibt das Design der Bestellabschlussseite vor, was dem Verbraucher jedoch weiterhin keinerlei Schutz vor Abzocke bietet...


Das Problem warum häufig so schwer ranzukommen ist liegt darin, dass die Unternehmen häufig in der UK, Malta und andere EU-Staaten sitzen und sich über eine Ltd und einen Treuhänder schützen. Ihr habt hier sicher recht, da könnte man mal was gegen machen. Aber das ist nicht so einfach, da die Briten bekanntlich Ihre Queen auf der Banknote schützen, genauso wie ihre Sonderrechte.

Genauso einfach kann ich auch wie weiter oben schon beschrieben die Kunden vor Abofallen schützen, indem es eben einfach keinen verbindlichen Vetrag bei einem Abo geben kann, per Gesetz. Also ein Abo wäre beendet, wenn der Kunde sagt jetzt!
Das wäre sicherlich eine tolle Sache, aber ich denke nicht das sich hier irgendwas bewegen wird. Denn dann bekommst du es nicht nur mit den Abofallen-Anbietern zu tun, sondern auch mit Mobilfunkkonzernen, Fitness-Centern, Pay- TV usw.
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
SPBanner
16. August 2006
801
22
Berlin
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Kurz noch zurück zum Thema: JTL hat im Newsletter recht gut beschrieben, wie man die Button-Lösung integriert. Wir haben das bei einem Kunden bereits gemacht und es ist gar nicht so kompliziert. Ein paar Dinge auf der Bestellzusammenfassung ändern und den Button. Ob dann nun "zahlungspflichtig bestellen" sein muss oder auch "kaufen" reicht bleibt natürlich jedem selber überlassen. "Zahlungspflichtig bestellen" ist laut Gesetz zumindest der sichere Weg. Bei kaufen muss man mal abwarten.
 

Einrad-Shop

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2011
765
7
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Jetzt bitte nicht auch noch hier diese Werbung, das langt in den ganzen anderen Foren.
Eine Studie mit 30 Shops ist keine Studie !!!
Glaub es jetzt halt einfach mal
 

Einrad-Shop

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2011
765
7
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Zu den wesentlichen Produktmerkmalen zählt auch das Artikelbild... Nun kann man es beim Tiny zwar im Warenkorb anzeigen lassen, jedoch nicht auf der Bestellabschlussseite. Hier müsste evtl. auch noch etwas geschehen...

Wieso sollte ein Produktmerkmal das Bild sein? Du schickst doch das Bild nicht dazu oder verkaufst nur das Bild?
Das wäre aber tricky, nur ein Bild zu verschicken, ähnlich den Originalverpackungen bei Ebay ;)
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Wieso sollte ein Produktmerkmal das Bild sein? Du schickst doch das Bild nicht dazu oder verkaufst nur das Bild?

Weil nach aktueller Rechtslage auch ein Produktbild verbindlich die erbrachte Leistung beschreibt:

BGH: Produktbilder im Online-Shop sind verbindlich » shopbetreiber-blog.de

Zudem ist es vielleicht auch ein kleines Stück Service, wenn der Kunde abschließend auch bildlich nochmal sieht, was er bestellt...
 

Einrad-Shop

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2011
765
7
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Ah ja das Standheizungsurteil.
Service ist es auf jeden Fall.
Wäre interessant ob ein Produktbild die Produktmerkmale ersetzen kann.

Das wird eh noch alles lustig mit der zukünftigen Rechtsprechung bei dem Buttongesetz, da kommen sicher wieder ein paar Überraschungen zu tage *g*
 

Einrad-Shop

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2011
765
7
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

interessant :) ... Geldgier pur ...

Button-Lösung: Erster Online-Shop erhält Abmahnung | Onlinehändler-News

wer aber solch einfache Dinge nicht einhält, ist selbst Schuld ... ich warte auf erste Abmahnungen bzgl. Merkmale!

Da ist man aber echt selbst schuld.
Denke bei den Merkmalen ist eine Abmahnung nicht so einfach, da man erst mal streiten muß welche Merkmale wichtig sind und man selber diese dann auch anzeigt.
 

Freaky

Sehr aktives Mitglied
7. Mai 2009
1.298
99
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Also als ich am 2.8. etwas bei Amazon bestellt habe, war da auch nix von einer Änderung zu sehen. Alles wie immer.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.174
657
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Zu den Merkmalen, mich würde mal interessieren, ob hier auch gewisse Fließtexte erlaubt sind, da viele ja etwas ausführlichere Kurzbeschreibungen geschrieben haben.

Ansonsten müsste man ja nun alles updaten! Hat hierzu jemand Infos?
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.174
657
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Angenommen es gibt Artikel, bei denen fast alle Hinweise im Artikelname steht was relevant ist und es noch dazu sekundäre Angaben gibt wie Abmaße, ob man die dann wirklich angeben muss, hauptsache es steht was drin???

Ganz im ernst, es wird hier echt noch haarige Urteile geben ...
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
SPBanner
16. August 2006
801
22
Berlin