Amazon und Lieferschwelle

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
Die Lieferschwelle (Versandhandelsregelung ? Wikipedia) wird in Bälde erreicht, d.h. ich müsste dann die UST im anderen EU-Land abführen.
Mit dem Shop und der WAWI ist das einstellbar, aber wie macht ihr das bei Amazon, wenn die Lieferung in das EU-Land geht ?!

Ich denke es müsste doch etliche BRD-Anbieter geben auf amazon.de welche z.B. die Lieferschwelle für AT (nur 35.000 Euro) überschreiten und somit die UST in AT abgeliefert werden müsste ?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Amazon und Lieferschwelle

Hallo Thomas !

Ich habe schon eine längere Recherche hinter mir ...

Ich spreche von eigener Bestellabwicklung mit der WAWI von Amazon-Aufträgen:
Amazon selber ist kein Steuerschlüssel oder Steuersatz bekannt.
Bei meinen (eigenen) Artikeln kann ich im Flat-File nirgends angeben ob der Artikel normal oder ermäßigt versteuert wird
Im Artikel Detail der Amazon-Angebotsverwaltung in der WAWI ist nirgends ein Steuerschlüssel oder Steuersatz hinterlegt oder hinterlegbar
Im gesamten Bestellablauf auf Amazon scheint nirgends eine UST auf.

---
-> Es gibt die Theorie, dass der Steuerschlüssel ggf. über die Amazon-Node festgelegt, d.h. ob ein Artikel also ermäßigt oder normal versteuert wird.
=> Das könnte sein, aber tatsächlich ist dem vermutlich nicht so, denn die Kakaobutter ist ein Lebensmittel und gilt gemeinhin als Lebensmittel (ist in der Schokolade drin), aber es gibt keine eigene Node (in "Lebensmittel") für Kakaobutter, denn tatsächlich muss die Kakaobutter nicht als Lebensmittel sondern mit dem normalen Steuersatz versteuert werden.
Demnach kann dies so nicht sein - ausgenommen Amazon würde auch dies ignorieren ... doch meine Verkäufe auf Amazon zeigen, dass die Kakaobutter korrekt mit 10 % UST versteuert wird. Also - woher kommen die 10 % UST ?
---

Im Bestellmail (ich habe leider nur 1 Bestellung in den letzten 2 Jahren bei mir gespeichert) erscheint tatsächlich wie du sagst eine UST, bei mir steht da leider 0% da ich ein gewerbliches Konto habe mit UID.

Nur - woher nimmt Amazon den UST-%Satz oder bei einem gemischten Warenkorb die unterschiedlichen Sätze, wenn bei den Artikel gar nichts hinterlegt ist ?
Ich finde auch keinerlei Einstellmöglichkeit in meinem Amazon-Konto ?

---
Im Konto gibt es keinerlei Einstellungen für die Steuer, nur das Land als Firmensitz, also nicht mal die Angabe von 10 % bzw. 20 %, da ich Österreicher bin.
Bei Angabe des Versandlandes steht sogar dabei, dass dies keinerlei Einfluss auf Versandkosten, etc. hat.
---

Ich habe Amazon 2 x angeschrieben, aber nur Antworten erhalten die von keinerlei Wissen über die Sach-Frage zeugen, sondern irgendwas von wegen Luxemburg und 15 % Steuern beinhalten. Die "Lieferschwelle" wurde gar nicht erfasst als Thema.

-> Hast du ggf. einen Kontakt bei Amazon der mir dahingehend helfen kann ?

Ich vermute nach wie vor, dass Amazon für die Rechnungslegung und damit auch für die Versteuerung nicht verantwortlich ist, denn es gibt ja auch nur VP-Brutto im Artikeldetail, kein Netto, keine Steuereinstellungen.

Die Lösung in der WAWI wäre denkbar einfach.

Beim Abholen der Bestellung von Amazon wird ein WAWI-Auftrag erstellt, dieser trägt nun die korrekten %-Sätze (tja, woher denn, wenn nicht aus der WAWI selber ?), hier müsste die WAWI ansetzen und lt. den Steuerzonen die angelegt sind den Steuersatz ermitteln und dann den VP-Brutto / (100 + Steuersatz) * 100 berechnen und somit den korrekten VK-Netto ermitteln und den UST-%-Satz lt. Steuerzone in den Auftrag übernehmen (Denn der VP-Brutto darf sich nicht ändern, weil der Kauf und der Preis schon gültig sind und bezahlt.)
Somit wäre jede Steuereinstellung analog der WAWI abgedeckt.
-> Ich vermute, dass die Daten schon Heute in der WAWI für den Auftrag ermittelt werden, aber - nicht korrekt bzw. vollständig.
-> Ist aber nur eine Vermutung !!


SG,
Michael
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Amazon und Lieferschwelle

hast du mal im seller-forum von Amazon angefragt?
Denn wie du schon richtig vermutest, das "Problem" müssen auch andere haben ... losgelöst von der JTL-WaWi
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Amazon und Lieferschwelle

Alter Text gelöscht.

Ja, werde ich machen, nun geht mein Konto auf Amazon auch für´s Forum, vielleicht nur Heute ... ?!? Also schnell mal rein ... und fragen.
 

neimles

Gut bekanntes Mitglied
12. November 2012
304
0
AW: Amazon und Lieferschwelle

Da es bei mir auch bald soweit ist, hab ich mir auch schon darüber Gedanken gemacht - und wenn du in der Wawi alles richtig einstellst brauchst du bei Ama gar nichts zu machen!

Hab soeben ein FBA-Stück bei einem Marketplacehändler bestellt - Von der Produktseite bis zum Bestätigungsemail steht überall nur "inkl. MWST" - auf keiner einzigen Seite im Checkout ist ein MWST-Satz ausgewiesen.

Warum auch? Woher soll Amazon wissen, ob du Kleinunternehmer bist, ob du im Quell oder Zielland UST-pflichtig bist, welcher Steuersatz auf welches Produkt anzuwenden ist. Amazon darf ja gar keine UST ausweisen wenn sie nicht 100%ig sicher sind das der UST-Satz stimmt. Du müsstest ihn dann bei jedem Produkt bzw. bei jeder Händlerlistung einzeln pflegen. Selbes auch bei Ebay - überall nur die Einstellung ob UST enthalten ist oder nicht.

Wenn du die Bestellung dann in der Wawi abwickelst, stellst du dem Kunden eine Rechnung mit der UST die du ausweisen musst. Bevor ich FBA gemacht habe und aus Österreich verschickt habe hatte ich öfters Probleme mit Firmenbestellungen aus Deutschland - Klar, im Angebot von Ama stand nur "inkl. UST", aber nicht das es österreichische UST war und die deutschen Unternehmer keine VST ziehen konnten.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Amazon und Lieferschwelle

Antwort von Amazon:
"Alle Preise bei Amazon.de sind inklusive Mwst.. Sie als Verkäufer sind dafür verantwortlich, dass Sie alle Pflichten gegenüber den zuständigen Behörden erfüllen. Wie viel Sie dann letztendlich ausweisen werden, liegt nur an Ihnen. Ich werde auf Ihre Rückmeldung bezüglich des Anliegens gerne warten. Falls Sie Fragen bezüglich der Ausweisung der Mwst. haben sollten, bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater. "

Habe erneut geantwortet und um Details zur Ermittlung des Steuersatzes gebeten.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Amazon und Lieferschwelle

Da es bei mir auch bald soweit ist, hab ich mir auch schon darüber Gedanken gemacht - und wenn du in der Wawi alles richtig einstellst brauchst du bei Ama gar nichts zu machen!

Hab soeben ein FBA-Stück bei einem Marketplacehändler bestellt - Von der Produktseite bis zum Bestätigungsemail steht überall nur "inkl. MWST" - auf keiner einzigen Seite im Checkout ist ein MWST-Satz ausgewiesen.

Warum auch? Woher soll Amazon wissen, ob du Kleinunternehmer bist, ob du im Quell oder Zielland UST-pflichtig bist, welcher Steuersatz auf welches Produkt anzuwenden ist. Amazon darf ja gar keine UST ausweisen wenn sie nicht 100%ig sicher sind das der UST-Satz stimmt. Du müsstest ihn dann bei jedem Produkt bzw. bei jeder Händlerlistung einzeln pflegen. Selbes auch bei Ebay - überall nur die Einstellung ob UST enthalten ist oder nicht.

Wenn du die Bestellung dann in der Wawi abwickelst, stellst du dem Kunden eine Rechnung mit der UST die du ausweisen musst. Bevor ich FBA gemacht habe und aus Österreich verschickt habe hatte ich öfters Probleme mit Firmenbestellungen aus Deutschland - Klar, im Angebot von Ama stand nur "inkl. UST", aber nicht das es österreichische UST war und die deutschen Unternehmer keine VST ziehen konnten.

Besten Dank für deine Antwort.

Ja, das ist ja meine Behauptung wie du oben lesen kannst, Amazon weiß nichts von "UST" und ob und wie viel, weil sie dazu gar keine Daten haben.
JTL ist aber der Meinung, dass dies bereits von Amazon so übergeben wird und es somit deren Problem ist.

So - nun hänge ich zwischen den Stühlen - jeder sagt der Andere ist dafür verantwortlich. Fakt ist, dass es eine gesetzliche Notwendigkeit ist und bleibt für die letztlich ich verantwortlich bin.

Leider kann ich das Ganze auch nicht testen wie es sich verhält, wenn ich eine Steuerzone für das Land mit Lieferschwelle einrichte (habe ich schon für mein Testland "Zypern" :) ), weil ich kein Testsystem habe und das Aktivieren der Lieferschwelle für Deutschland kann ich nicht machen so lange nicht alle Abläufe korrekt getestet sind.

-> Soweit habe ich alles erledigt, nun hapert es nur noch an der Amazon-Schnittstelle.

==>
Ich bin der Auffassung, dass die Änderung an der JTL-Schnittstelle lediglich die Berücksichtigung der Steuerzonen beinhalten muss und der VP-Netto eben mit VP-Brutto / (100 + Steuersatz) * 100 für die Ermittlung durchführen muss. Dies sollte an sich schon heute so sein, weil der VP Brutto schon vorgegeben ist und nicht verändert werden darf.
Das wäre alles.
 

Thomas Lisson

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
15.574
299
Köln
AW: Amazon und Lieferschwelle

Hi zusammen,

grundsätzlich: Es ist in der Wawi jetzt bereits so, dass die Steuer die Wawi immer selbst errechnet anhand des Lieferlandes und der Steuerklasse vom Artikel. Folgende Besonderheiten gelten:
- Gibt es keinen entsprechenden Artikel mit der Artikelnummer des bei Amazon verkauften Artikels, dann wird der Standardsteuersatz der Standardsteuerklasse genommen (meist 19% der Steuerklasse "normale Steuerklasse").
- Amazon übergibt keine USTID. D.h. IGL wird nicht automatisch gesetzt - verkauft ihr an Firmenkunden im EU Ausland, die eine USTID haben, so müsst ihr im Nachhinein den Auftrag bearbeiten.

Amazon übergibt über die API keine USt. Es sind zwar Felder dafür vorhanden, die sind stets mit 0 gefüllt. Wahrscheinlich haben sie es sein gelassen, die Steuer vorzugeben, da es Probleme bereitet hatte.

D.h. --> Es muss nichts getan werden, Lieferschwellen sind über die Steuereinstellungen auch für Amazon abbildbar.

In den Bestellbestätigungsemails gibt Amazon nur dann explizit die USt an, wenn der Verkäufer Amazon EU S.a.r.L. selbst ist:

Zwischensumme: EUR 40,24
Verpackung und Versand: EUR 0,00

Zwischensumme ohne USt.: EUR 40,24
Umsatzsteuer: EUR 7,68

Endbetrag inkl. USt.: EUR 47,92
Gewählte Zahlungsart: Bankeinzug


Wir bei einem Marketplace Händler gekauft, sehen sie so aus:

Zwischensumme: EUR 719,57
Verpackung und Versand: EUR 0,00

Endbetrag: EUR 719,57
Gewählte Zahlungsart: Bankeinzug


Amazon gibt also in den Emails den Endbetrag an, d.h. die Wawi ist für die korrekte Ausweisung der Steuer zuständig, was ja, wie oben geschrieben, kein Problem ist.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Amazon und Lieferschwelle

Hallo Thomas !

Besten Dank für die erneute Abklärung und nun auch Klarheit in diesem Thema, alles Bestens und somit ist eine Umstellung möglich !

SG,
Michael
 

neimles

Gut bekanntes Mitglied
12. November 2012
304
0
AW: Amazon und Lieferschwelle

Hallo Michael!

Kannst du bitte berichten wenn du umgestellt hast? Ob alles so läuft wie es soll usw...?

Vielen Dank!
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Amazon und Lieferschwelle

Jetzt nachdem das Technische in WAWI/AMAZON/ SHOP erledigt ist, wird es laufen, da habe ich keine Sorge - nun ist aber erst mal der Papierkram wieder dran. Vorab habe ich da nichts unternommen, denn wenn ich es dann technisch nicht hinbekomme hätte ich ein Problem ...

Musst mich also ggf. daran erinnern in 2-4 Wochen !!
 

neimles

Gut bekanntes Mitglied
12. November 2012
304
0
AW: Amazon und Lieferschwelle

Hallo Michael!

Gibt es schon News?

Bei mir ist im Gespräch mit meinem Steuerberater folgende Frage aufgetaucht:

Welche UID muss auf die Rechnung? Die des Quell- oder Ziellandes? Auf meinen Rechnungen steht immer meine UID aus Österreich, auch wenn ich mit 19% versteuere weil ich aus dem FBA-Lager an deutsche Kunden liefere. Wollte aber zuerst ein bisschen googlen und mich erkundigen ob es Beispiele im Netz gibt. Leider bisher nichts brauchbares gefunden.

lg
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Amazon und Lieferschwelle

Leider, noch nicht umgestellt, nun hapert es am Buchhalter ... :) ... so ist das Leben.

Ich liefere immer aus AT, aber vermutlich gibst du einfach beide UIDs an, why not ?!
Ich habe noch gar keine BRD-UID bislang.
 

neimles

Gut bekanntes Mitglied
12. November 2012
304
0
AW: Amazon und Lieferschwelle

Hallo!

Soeben habe ich eine Info von einem USt-Experten der Wirtschaftskammer bekommen:

Es muss immer die UID auf die Rechnung, wo der Umsatz auch versteuert wird. Die Quelle ist also egal:

Lieferst du die UST in DE ab muss die DE-UID auf die Rechnung.
Lieferst du die UST in AT ab muss die AT-UID auf die Rechnung.
FR - FR-UID

usw....

Die Frage ist wie sich das jetzt auf der Rechnung umsetzen lässt.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Amazon und Lieferschwelle

Hallo!

Soeben habe ich eine Info von einem USt-Experten der Wirtschaftskammer bekommen:

Es muss immer die UID auf die Rechnung, wo der Umsatz auch versteuert wird. Die Quelle ist also egal:

Lieferst du die UST in DE ab muss die DE-UID auf die Rechnung.
Lieferst du die UST in AT ab muss die AT-UID auf die Rechnung.
FR - FR-UID

usw....

Die Frage ist wie sich das jetzt auf der Rechnung umsetzen lässt.

Hm, tja, seltsam, da stellt sich bei mir die Frage:

Wie verhält es sich dann mit einer gewerblichen Lieferung nach FR, wenn diese Netto ausgestellt werden soll, aber die UID auf der Rechnung ebenfalls eine FR ist, dann müsste die Lieferung ja Brutto sein und könnte vom gewerblichen Kunden in FR als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Das muss ich mal abklären ...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Amazon und Lieferschwelle

Hallo!

Soeben habe ich eine Info von einem USt-Experten der Wirtschaftskammer bekommen:

Es muss immer die UID auf die Rechnung, wo der Umsatz auch versteuert wird. Die Quelle ist also egal:

Lieferst du die UST in DE ab muss die DE-UID auf die Rechnung.
Lieferst du die UST in AT ab muss die AT-UID auf die Rechnung.
FR - FR-UID

usw....

Die Frage ist wie sich das jetzt auf der Rechnung umsetzen lässt.

Also ich habe mir nun mal eine gewerbliche Rechnung 2 größerer und bekannter Lieferanten angesehen, die sind Netto und es steht die DE-UID drauf. Einer davon liegt ganz sicher im 2stelligen Mio-Bereich bei Export nach AT (ich bin Österreicher). Es sind auch keinerlei Hinweise außer IGL zu finden.

-> Also ich zweifle hier sehr stark an dieser Aussage des "USt-Experten der Wirtschaftskammer", aber meine Anfrage läuft, bin mal gespannt auf die Antwort.
 

neimles

Gut bekanntes Mitglied
12. November 2012
304
0
AW: Amazon und Lieferschwelle

Hallo!

Das ganze gilt natürlich nur bei Verkauf an nichtabzugsfähigen Privatkunden!

Entschuldigung das habe ich nicht dazugeschrieben. Habe nur Endkunden und noch nie innergemeinschaftlich geliefert.

Wenn du innergemeinschaftlich lieferst gehört natürlich die UID drauf die du im Quelland hast, verschickst du also aus Österreich dann die ATU..., aus Deutschland die DE....

Mein oben beschriebener Vorgang wird auch von Amazon so durchgeführt:

Eine Lieferung an meine Frau (also Privatkunde) von DE nach AT hatte die AT-UID auf der Rechnung, eine innergemeinschaftliche Lieferung an meine Firma von DE nach AT hatte keine UST ausgewiesen und die DE-UID auf der Rechnung.
 

neimles

Gut bekanntes Mitglied
12. November 2012
304
0
AW: Amazon und Lieferschwelle

noch eine Frage ist bei mir gerade aufgetaucht, da finde ich in der Wiki auch nichts genaues:

Kategorie:JTL-Wawi:Einstellungen ? JTLWiki

Die Steuerzonen habe ich schon verstanden, auch das die Bruttopreise von Amazon und Ebay übermittelt werden und sich daraus dann entweder 19% oder 20% UST errechnen. Wie sieht das aber beim JTL- Shop aus? Ich möchte überall dieselben Bruttopreise haben, egal ob für den Kunden 19 oder 20% abzuführen sind.

Ich kanns zwar testweise umstellen, aber beim Shop hab ich kein Testsystem :(
 
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