Hallo zusammen,
wir wissen, dass Amazon keine Ust. auf die Gebühren berechnet, wenn man die Ust. ID. Nr. angibt. Jedoch hatten wir noch keine letztes Jahr, sind aber dennoch Ust. Pflichtig geworden. Das was Amazon an Abrechnungen liefert ist ja unterirdisch. Wie können wir die bereits gezahlte Ust. als Vorsteuer geltend machen? Oder bei Amazon muss man sich ja fragen, ob das überhaupt rückwirkend gibt? Also ob Dokumente dazu ausgestellt werden können/wollen?
Grüße,
Simon
wir wissen, dass Amazon keine Ust. auf die Gebühren berechnet, wenn man die Ust. ID. Nr. angibt. Jedoch hatten wir noch keine letztes Jahr, sind aber dennoch Ust. Pflichtig geworden. Das was Amazon an Abrechnungen liefert ist ja unterirdisch. Wie können wir die bereits gezahlte Ust. als Vorsteuer geltend machen? Oder bei Amazon muss man sich ja fragen, ob das überhaupt rückwirkend gibt? Also ob Dokumente dazu ausgestellt werden können/wollen?
Grüße,
Simon