Hallo hula1499, ja so wie du sagst ist es richtig. Bisher hatten wir das ja in den AGBs mit den gebrauchten Artikeln und der Gewährleistung von 1 Jahr. Dies muss man sich jetzt halt extra bestätigen lassen, oder man lässt es bei 2 Jahren. Ich habe soeben noch einmal mit dem HB telefoniert. Es ist richtig, der "Gebrauchte" Artikel muss mit in die Variante. Z.B. wir haben eine Porzellanfigur, welche einen abgebrochenen Arm hat, dann muss dies so aussehen:
Negative Beschaffenheit: Gebraucht, Arm abgebrochen.
Das Problem das ich hier sehe ist das mit dem Platzhalter, diese Lösung hilft uns Händlern nicht wirklich. Die Wawi kann keinen Push oder Bestand angleichen, da wir ja den zweiten Punkt der Variante mit Stückzahl angeben müssen. Wenn der erste Artikel verkauft ist, kann er trotzdem dann mit dem Platzhalter "nicht Kaufen" gekauft werden. Somit sind Überverkäufe vorprogrammiert und eine negative Bewertung ebenso.
Aussage vom HB, jeder Mangel muss explizit aufgelistet sein. Richtig wäre also folgendes:
Negative Beschaffenheit: Gebraucht, Arm abgebrochen, ohne OVP
sollte es z.B. eine Figur 3. Wahl sein, mit zwei Schleifstrichen dann so:
Negative Beschaffenheit: Gebraucht, Arm abgebrochen, ohne OVP, 2 Schleifstriche
So und das nächste Problem ist dann das: Es ist nur gewisse Anzahl von Zeichen vorhanden, dann wird das ganze so angezeigt:
Negative Beschaffenheit: Gebraucht, Arm abgebrochen, oh........
Nehmen wir einen Artikel, welcher gebraucht ist, aber ohne Mängel. Auch hier nach Aussage vom Händlerbund muss es dann so aussehen:
Negative Beschaffenheit: Gebraucht