Newald1004
Sehr aktives Mitglied
guten Morgen, also, ich habe soeben noch einmal Rückantwort vom Händlerbund bekommen. Hier haben sich nun mehrere RAs nochmal zusammen gesetzt.
Fazit:
Ein gebrauchter Artikel ohne Mängel benötigt keinen Hinweis bzw. negative Beschaffenheit. Dieser kann also bleiben wie er ist.
Wenn ihr dann die Gewährleistung verkürzen wollt, muss nur diese Checkbox bzw. Variante mit ins Angebot.
Fazit:
Ein gebrauchter Artikel ohne Mängel benötigt keinen Hinweis bzw. negative Beschaffenheit. Dieser kann also bleiben wie er ist.
Wenn ihr dann die Gewährleistung verkürzen wollt, muss nur diese Checkbox bzw. Variante mit ins Angebot.