Neu Am 01.01.2022 tritt die Neuregelung des §476 BGB in Kraft

Newald1004

Sehr aktives Mitglied
20. Juli 2018
124
43
guten Morgen, also, ich habe soeben noch einmal Rückantwort vom Händlerbund bekommen. Hier haben sich nun mehrere RAs nochmal zusammen gesetzt.

Fazit:

Ein gebrauchter Artikel ohne Mängel benötigt keinen Hinweis bzw. negative Beschaffenheit. Dieser kann also bleiben wie er ist.

Wenn ihr dann die Gewährleistung verkürzen wollt, muss nur diese Checkbox bzw. Variante mit ins Angebot.
 

gnarx

Sehr aktives Mitglied
18. Januar 2018
3.901
545
Wir haben hier folgendes vom HB bekommen:
"Wenn Sie in Ihrem Shop diesen ausdrücklichen Hinweis nicht an den Kunden geben, gilt weiter die Frist von 2 Jahren.
Sie können also für gebrauchte Waren eine Gewährleistung von 2 Jahren anbieten ohne weitere Einstellungen vornehmen zu müssen. Lediglich bei einer Verkürzung der Gewährleistungsfrist müssten Sie im Shop Umprogrammierungen vornehmen.
Weitere Hinweise zur Änderung der Rechtslage finden Sie in unserem Hinweisblatt unter https://marketplace.haendlerbund.de/wissenswertes-gewaehrleistung-hinweisblatt."
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
899
14
Coburg
Mal eine Frage eines Dummen...
Betrifft der ganze Mist jetzt nur Endkunden oder auch den B2B-Verkauf? Da ich Nadeldrucker verkaufe, sind sowieso 99% meiner Kunden Gewerbetreibende. Weiterhin dann die Frage, wie ist es mit der Beweisumkehr nach 6 Monaten? Bleibt die erhalten oder verdoppelt die sich auch?
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
899
14
Coburg
Wir haben hier folgendes vom HB bekommen:
"Wenn Sie in Ihrem Shop diesen ausdrücklichen Hinweis nicht an den Kunden geben, gilt weiter die Frist von 2 Jahren.
Sie können also für gebrauchte Waren eine Gewährleistung von 2 Jahren anbieten ohne weitere Einstellungen vornehmen zu müssen. Lediglich bei einer Verkürzung der Gewährleistungsfrist müssten Sie im Shop Umprogrammierungen vornehmen.
Weitere Hinweise zur Änderung der Rechtslage finden Sie in unserem Hinweisblatt unter https://marketplace.haendlerbund.de/wissenswertes-gewaehrleistung-hinweisblatt."
2 Jahre Gewährleistung bei Geräten, die vlt. schon 15 Jahre alt sind, sind dann schon recht sportlich.
 

bbfdesign

Offizieller Service Partner
SPBanner
28. September 2013
440
117
Moin
Wir haben ein Plugin entwickelt, da kann bei dem Artikel ein Zustandstext / geänderte Garantiebedinung zugeordnet werden (je nach Typ - z.B. B-Ware, Refurbished, etc. unterschiedlich). Der Kunde muss diesem Zustimmen, dann wird es in der Bestellübersicht im Checkout noch mal angezeigt und z.B. als Hinweis pro Artikel in der Wawi im Auftrag gespeichert. So hat man einen durchlaufenden Prozess:

a) der Kunde muss den geänderten Bedingungen zustimmen und bestätigt, dass er darüber in Kenntnis gesetzt wurde,
b) bekommt das auch korrekt visualisiert im Checkout
c) kann diese Informationen auch in der Auftragsbestätigung / Rechnung ausgegeben werden.

Wenn jemand Interesse hat, kann er sich gerne melden 🙂

Gruß Björn
 
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