Laut Wikipedia wohl eher doch nicht:
"Bei der Verwendung von allen WORM-Systemen ist jedoch zu beachten, dass immer nur eine Gesamtlösung einschließlich einer Dokumentenverwaltung und eines sicheren Betriebes die gesetzlichen Angaben erfüllen kann. Der Einsatz von WORM-Medien allein ist nicht ausreichend. Inhalte und Speicherdaten lassen sich in der Regel leicht vor der Speicherung manipulieren. Abhilfe schafft die Einbindung in gesamthafte Archivierungssysteme und Datenträger mit eigenem Zeitgeber und Verwendungsüberwachung wie z. B. der SECUMEM-Speicher. "
Der Autor des Wikipedia-Artikel gibt zwar keine Quelle an, aber man sollte mit seiner Steuer- und Rechtsberatung (vielleicht hilft auch die IHK) es prüfen.
Vielleicht auch mal ein Thema für Händlerbund oder IT-Rechts-Kanzlei, was man da eigentlich alles beachten muss und wann man seine Pflichten erfüllt hat.
Wobei es ja auch die "Revisionssicherheit" nicht gibt, man muss halt immer nach dem Zweck der Aufbewahrung / Beweiskraft gehen und entsprechend geeignete Maßnahmen ergreifen.
Es macht also auch einen Unterschied, welche Arten von Dokumenten man speichert. Ausgangsrechnungen lassen sich ja anhand der RE-Nummer relativ leicht finden, bei anderen Dokumenten spielt dann auch wieder das Ordnungssystem eine Rolle, um die schnelle Auffindbarkeit zu gewährleisten.
Bei Synology ist es allerdings so, dass dann auch eine "manipulationssichere" Uhr eingerichtet werden muss und es 2 Modi gibt, bei einem kann nur der Administrator die Dokumente ggf. auch löschen und bei dem anderen eigentlich niemand. Inwieweit das dann aber die Anforderungen an Manipulationssicherheit gewährleistet, müsste man dann wieder klären.
Am Ende des Tages ist aber auch alles irgendwie manipulierbar, bei gedruckten Rechnungen ist das ja nicht anders und niemand kann nachprüfen, wann die Rechnung gedruckt wurde.