AW: FYI: Abmahnung wegen Amazon-Bewertungsanfrage
@Michael
zu Newsletter:
Das Gerichtsurteil sah bereits die Zusendung der 1. Mail, also die in der der Mailempfänger gebeten wird, seine (nochmalige) Zustimmung zum NL-Empfang zu geben, als Werbung an.
Das Problem ist ja, ich trage jetzt deine Mailadresse ein -> du erhälst die 1. Mail und beschwerst dich.
Der
Shop-Betreiber kann nicht nachweisen, dass ich / du oder wer auch immer, den Haken gesetzt hat.
Dies trifft vor allem auf die NL-Registrierung losgelöst von einer Bestellung zu.
Bei euch in Ö mag ja die Rechtsprechung noch an der Sache orientiert sein, hier in D driftet sie aber gerade was den online-Handeln betrifft in Gewässer ab, die man nicht mehr verstehen muss.
zu Werbung und Ausnahmen:
Auch wieder auf D bezogen; schau dir die Urteile / Rechtsprechungen an. An den Ausnahmetatbestand sind ganz enge/strenge Bedingungen geknüpft.
Nur weil es "aus dem eigenen Shop kommt" ist dabei leider keine.
@john_the_bad / buergi-ks
Klar, wer die Nerven / Zeit / Geld hat, sollte das mal durchziehen. Wer es drauf hat, bis hin zum BVerfG wegen Verstoß gegen Art. 12 GG, denn derartiges schneidet doch erheblich die Berufsausübung ein.
@KathiLe
Die Bitte/Link in Mails zu nehmen, die unmittelbar mit der Bestellung zutun haben, ist sicher eine gute Alternative!