Hallo meine frage ist, ob folgende Klausel in den AGB des Anbieters für Suchmaschinenoptimierung haltbar ist:
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§ 6 Kündigung
[...]
Bei Kündigung durch den Auftraggeber erlischt die Dienstleistung hinsichtlich der Seitenplatzierung Unverzüglich. Die im Auftrag des
Kunden angelegten Dateien, Inhalte und Optimierungen gehen in das Eigentum des Anbieters über.
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Es handelt sich um einen Vetrag zwischen einem Onlinehopbetreiber und einem Anbieter für Suchmaschinenoptimierung.
Nach Kündigung durch den Auftraggeber, will der Anbieter nun alle Leistungen, die er während der Vertragslaufzeit erbracht hat zurückziehen.
Was bedeuten würde, dass das Geld für die Lesitung des Anbieters "umsonst" ausgegeben wurden wäre.
Hat jemand Informationen dazu?
danke
pepe
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§ 6 Kündigung
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Bei Kündigung durch den Auftraggeber erlischt die Dienstleistung hinsichtlich der Seitenplatzierung Unverzüglich. Die im Auftrag des
Kunden angelegten Dateien, Inhalte und Optimierungen gehen in das Eigentum des Anbieters über.
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Es handelt sich um einen Vetrag zwischen einem Onlinehopbetreiber und einem Anbieter für Suchmaschinenoptimierung.
Nach Kündigung durch den Auftraggeber, will der Anbieter nun alle Leistungen, die er während der Vertragslaufzeit erbracht hat zurückziehen.
Was bedeuten würde, dass das Geld für die Lesitung des Anbieters "umsonst" ausgegeben wurden wäre.
Hat jemand Informationen dazu?
danke
pepe