Ist diese AGB Klausel eines SEO Anbieters haltbar ?

pepe27

Gut bekanntes Mitglied
27. November 2007
131
2
Hallo meine frage ist, ob folgende Klausel in den AGB des Anbieters für Suchmaschinenoptimierung haltbar ist:

>>>>>>

§ 6 Kündigung
[...]
Bei Kündigung durch den Auftraggeber erlischt die Dienstleistung hinsichtlich der Seitenplatzierung Unverzüglich. Die im Auftrag des
Kunden angelegten Dateien, Inhalte und Optimierungen gehen in das Eigentum des Anbieters über.

<<<<<<<



Es handelt sich um einen Vetrag zwischen einem Onlinehopbetreiber und einem Anbieter für Suchmaschinenoptimierung.

Nach Kündigung durch den Auftraggeber, will der Anbieter nun alle Leistungen, die er während der Vertragslaufzeit erbracht hat zurückziehen.

Was bedeuten würde, dass das Geld für die Lesitung des Anbieters "umsonst" ausgegeben wurden wäre.



Hat jemand Informationen dazu?

danke
pepe
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.181
121
Schwarzach a Main
AW: Ist diese AGB Klausel eines SEO Anbieters haltbar ?

Tja, das sind ja die Top Firmen die dich bei Google und anderen Suchmaschinen schnell für viel Geld nach vorne bringen.😱
Gerade gestern hatte ich so eine wieder mal auf der Strippe:
Sie müssen unbedingt was machen bei Ihren Platzierungen und wie machen das für Sie..
Auf meine Frage das die mich doch auch gefunden hat:
Antwort „ ja aber über Ebay“ und es war gar nicht so einfach.😕
Dann wieder Ich: "O.K. dann wie sieht es mit der Zahlungen – ich nehme schwer an, die folgen erst wenn ich so wie Sie schön sagten -wenn ich TOP Platziert bin oder?
Nein alles Vorkasse- damit war das Gespräch für mich beendet und Auftrags für die nette Dame gab es auch keins
Grüße
Paul
 

pepe27

Gut bekanntes Mitglied
27. November 2007
131
2
AW: Ist diese AGB Klausel eines SEO Anbieters haltbar ?

Ja, aber das beantwortet meine frage nicht 🙂
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.181
121
Schwarzach a Main
AW: Ist diese AGB Klausel eines SEO Anbieters haltbar ?

ja ist klaro...

wenn du die bedingungen annimst dann gelten die es leigt an dir😎

Wie mir schon mal ein nette herr von HK (handeslkammer) sagte bei meine beschwerde über gebühren.

Sie sind doch selbstständig und machen schließlich alles freiwillig:biggrin:

Damit hat er gemeint- ich habe mich selbstständig gemacht und damit so zu sagen gleich zugestimmt das ich die nette gebühren zahlen darf.

genauso ist es mit so eine firma wenn du dich auf so einen spiel anläßt dann gelten die regeln😉 die man eben bei solchen AGB gestellt hat.

Grüße
Paul
 

ralph

Aktives Mitglied
30. Juni 2009
267
0
AW: Ist diese AGB Klausel eines SEO Anbieters haltbar ?

Was bedeuten würde, dass das Geld für die Lesitung des Anbieters "umsonst" ausgegeben wurden wäre.
Nein, denn während der Laufzeit des Vertrages erhältst du ja einen Gegenwert, hoffentlich. Suchmaschinenoptimierung ist kein Hausbau, der irgendwann abgeschlossen ist, sondern ein fortlaufender Prozess, weshalb du eine gutfunktionierende Partnerschaft mit einem SEO gar nicht kündigen willst.

Nach Kündigung werden Links aus dem hauseigenen Linknetzwerk gelöscht. In diesem Zusammenhang erstellte Texte, Blogbeiträge usw. werden anderweitig verwendet. Das scheint mir eine angemessene Praxis zu sein. Obwohl ich sonst nicht gut auf die Branche zu sprechen bin.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Ist diese AGB Klausel eines SEO Anbieters haltbar ?

"haltbar" ist sie, weil Vertragsbestandteil. Ist eben nur ein "Zeitvertrag".
Ist aber eben wieder mal ein Beweis dafür, warum man SEO entweder nur "dauerhaft" oder eben gar nicht machen sollte.
Auf diesem Gebiet gibts jedenfalls SO viele schwarze Schafe, die für ihre Kohle nix machen.

Meistens kann man aber mit nem JTL-Shop, guten Produktbeschreibungen (d.h. gutem Content), durchaus auf ne SEO-Agentur verzichten... (kommt aber natürlich wieder auf die Branche an).
 

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