Text zur Verpackungsverordnung 2009

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
in wie weit muss der bisher verwendete Text geändert werden? Wir haben uns beim Grünen Punkt registirert, nur leider finde ich dort keine Angaben, und da wir schon gespannt auf die neue Abmahnwelle warten..... und es ja wie wir ja aus der Widerrufserklärung wissen um einzellne Worte gehen kann frage ich mich grade was man ändern muss.

zur Zeit benutzen wir folgenden:

Belehrung gemäss Verpackungsverordnung:
Wir sind gemäss der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung unter:

Mustermann GmbH
Musterstr. 5
55555 Musterhausen

Gegebenenfalls nennen wir Ihnen eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an die oben genannte Adresse zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäss der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.


LG
Michael
 

msm

Aktives Mitglied
26. September 2007
126
0
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

Hi,
meines Wissens nach entfällt mit der neuen Verpackungsverordnung jegliche Kennzeichnungspflicht. Den Text kannst du also weglassen.

Gruss Stefan
 

thuhn01

Guest
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

Ich verwende nur noch lizenzierte Versandkartons (Alle Um- und Verkaufsverpackungen haben eh schon den Grünen Punkt) und bin meines Wissens nach damit vollkommen raus aus dem ganzen rechtlichen Schriftkram.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

@thun01
nur als hinweis aus einem rechtsnewsletter...

Die LANDBELL® AG informiert:
Ab Januar nächsten Jahres sind Versand- und Onlinehändler dazu verpflichtet die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen an einem Rücknahmesystem (Duales System) selbst zu beteiligen. Von vorgelagerten Handelsstufen kann dies nur noch bei Service-Verpackungen verlangt werden. Verpackungen von Versand- und Online-Händlern sind jedoch Verkaufsverpackungen. Somit ist die Verwendung von "vorlizenzierten" Versandverpackungen für diese nicht mehr möglich.

also spar dir lieber die etwas teureren, lizenzierten kartons...
 

deeds77

Aktives Mitglied
20. Dezember 2007
13
0
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

Laut Regelung der Verpackungsordnung sind wir seit dem 01.01.2009 dem flächendeckenden Entsorgungssystem "Der Grüne Punkt“ der Duales System Deutschland AG angeschlossen.

Und Ende.
In der Regel besteht aber nicht die Pflicht dies in seinen AGBs zu hinterlegen.
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

Wenn ich das von meinem Anwalt richtig verstanden habe muss man nichts mehr angeben, denn man muss ja an einen Entsorger angeschlosssen sein.

Lizensierte Verpackungen sind nicht so gut, denn was ist mit dem Füllmaterial ...
 

pinkfiction

Aktives Mitglied
11. August 2008
47
0
nrw
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

Irgendwo habe ich gelesen, dass es ne Abmahnung geben kann wenn man öffentlich angibt das man sich Entsorger xyz angeschlossen hat also vorsicht!
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

Kann die Meinung von pinkfiction bestätigen. Wir sind bereits wegen der Verpackungsverordnung abgemahnt worden.

Unser Anwalt der Gegenpartei daraufhin ein Schreiben geschickt, wo u.a. folgendes drin stand:
...Von Fachautoren wird im Gegensatz zu Ihrer Rechtsauffassung auch die Meinung vertreten, dass die Werbung mit dem Hinweis auf eine ohnehin bestehende gesetzlich Verpflichtung als eigenständige wettbewerbswidrige Handlung angesehen werden kann!

Seit dem Schreiben ist Ruhe :biggrin:
 

AndyG

Aktives Mitglied
14. August 2007
197
0
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

Irgendwo habe ich gelesen, dass es ne Abmahnung geben kann wenn man öffentlich angibt das man sich Entsorger xyz angeschlossen hat also vorsicht!
Wenn man öffentlich angibt das man sich einem Entsorger angeschlossen hat besteht die Möglichkeit eine Abmahnung zu bekommen nur aus dem Grunde weil man dabei viel falsch machen kann.

Meine Meinung ist immer noch, um es wirklich 100%ig Abmahnsicher zu machen, gibt man es einfach nicht an.
Ich frag mich sowieso was viele dazu treibt unbedingt öffentlich machen zu wollen welchem Entsorgersystem man sich angeschlossen hat. Was soll das bringen?
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

so ist es...
du wirbst damit für deinen entsorger obwohl seit 1.1. eine gesetzliche verpflichtung besteht. besser gesagt, die abmahnhaie versuchen dir dadurch "werbung mit selbstverständlichkeiten" unterzuschieben. einfach keinerlei angabe und gut...
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

Wir sind ja genau aus dem Grund abgemahnt worden, WEIL wir nichts drin stehen hatten. Aber da hatte sich die Gegenpartei vorher nicht kundig gemacht ;)
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

das ist genau die momentane "offen stehende" frage. so lange die offen ist, kannst du jederzeit abgemahnt werden, so oder so. allerdings ist diese frage so ungeklärt, dass du auf jeden fall mit sehr hoher wahrscheinlichkeit nicht zahlen musst. die klare tendenz geht aber zu keinerlei angabe...
 

D********t

Guest
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

An diesem Thread sieht man es mal wieder, eine neue, unsinnige Verordnung kommt heraus, halb fertig, keiner weiß, was zu tun und zu lassen ist. Da kann mir Marcel mit noch so vielen Gesetzesblättern kommen, die man seit xy Jahren zum Thema einsehen kann, Fakt ist, die neue VerpackV ist schlich und einfach Händlerunfreundlich und Abmahnerfreundlich geregelt. Wie immer. Punkt.

Ich habe übrigens keinen Text dazu auf meiner Seite. So ist es am besten, denke ich.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

Fakt ist, die neue VerpackV ist schlich und einfach Händlerunfreundlich und Abmahnerfreundlich geregelt. Wie immer. Punkt.
Ob Informationspflicht besteht oder nicht ist im Prinzip ja die einzige Abmahnmöglichkeit (und irgendwann wird auch das endgültig geklärt sein). Manche andere bisherige Gründe fallen komplett weg (Aufkleberpflicht, usw), und der Rest ist zwar in der THEORIE, aber nicht mehr in der PRAXIS abmahnfähig...

Wie soll ein Abmahner denn wissen, dass du NICHT bei nem Unternehmen angemeldet bist? Kann er nicht. Also kann er dich auch nicht wegen Nichtanmeldung abmahnen.
Ebenso nicht, weil du keinen grünen Punkt geklebt hast. Musst du nicht mehr.
Und ob du die richtige Menge angibst, kann er auch nicht kontrollieren.

Insofern frage ich mich immer wieder, ob eigentlich JEDE Gesetzesänderung als schlecht bewertet wird, nur weil man sich vielleicht einfach nur nicht ausreichend informiert hat?
Ich versteh das nicht, seit Monaten krusieren die wildesten Gerüchte und Jammereien durch sämtliche Händlerforen, dabei ist die VerpackV absolut vorteilhaft für Händler, die sich den Entsorgern angeschlossen hatten (es ist lediglich für die "Selbstentsorger" schlecht, die sich bisher um die Gebühren gedrückt haben - da aber in der Praxis KEIN Kunde die Verpackung zurückschickt, sondern über den gelben Sack entsorgt, ist ein "Pflichtanschluss" irgendwie nur gerecht (auch wenn die Gebühr natürlich ärgerlich ist).

WIRKLICH FAKT ist jedenfalls, dass es die neue VerpackV den Abmahnern WESENTLICH schwieriger macht!
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

Danke Matze, kann dir im Grunde nur zustimmen und freue mich, dass es offenbar doch noch Leute gibt, die wirklich auch gewillt sind, sich zu informieren, anstatt bei jeder sich bietenden Gelegenheit.... ach lassen wir das ;)
 

D********t

Guest
AW: Text zur Verpackungsverordnung 2009

Danke Matze, kann dir im Grunde nur zustimmen und freue mich, dass es offenbar doch noch Leute gibt, die wirklich auch gewillt sind, sich zu informieren, anstatt bei jeder sich bietenden Gelegenheit.... ach lassen wir das ;)

Tja, nur irgendwann ist man nur noch am Informationen sammeln vor allem wenn es um undurchsichtige neue Gesetze und Verordnungen geht und man das eigentliche Ziel, etwas zu verkaufen weit hinten anstellen kann. Große Firmen können jemanden beschäftigen, der sich mit neuen Verordnungen auseinandersetzt, 1-Mann Firmen wie ich haben oftmals essentielleres zu tun und dabei gehen auch schon Tag und Nacht drauf, also spar Dir bitte Deinen Zynismus, der hier völlig fehl am Platz ist! Wenn Du bei der dummen Volkesschafsherde mitlaufen willst (määääääääh) und alles so akzeptierst wie es kommt, bitte, aber dann überlass es auch anderen, sich dagegen aufzulehnen und einen anderen Weg zu gehen.
 
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