Verpackungsverordnung ab 2009

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
895
13
Coburg
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

da hast du sehr wohl recht...

zwar ot aber -
ich denke aber auch nicht, dass hier nur ein einziger ist, der diese sache mit "umwelt" usw. in verbindung bringt, wie es uns die herdentreiber eintrichtern möchten.
ein weiteres beispiel sind da ja diese ominösen umweltplaketten - lizenz zum gelddrucken eben...

*** eines ist allerdings sicher wie das amen in der kirche, solange zum jahresende die nachrichtensprecher immer voller freude ein sparguthaben der deutschen von 100.000.000.000 und mehr bekannt geben dürfen und die spendengalas sich mit den gesammelten millionen brüsten, von denen nur ein bruchteil wirklich ankommt, werden unseren oberen auch die ideen für solche gelddruckmaschinen nicht ausgehen ***
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

Das diese Regelug wie viele andere auch in dieser "Demokratie" ein Lobiistenwerk ist, sollte jedem wohl klar sein, der logische Gedanke fassen kann....
 

roland44

Aktives Mitglied
14. November 2008
67
0
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

Das diese Regelug wie viele andere auch in dieser "Demokratie" ein Lobiistenwerk ist, sollte jedem wohl klar sein, der logische Gedanke fassen kann....
Lieber mit dem logischen Denken nicht übertreiben - sonst wird man irre oder Amokläufer oder beides :mad:

Für mich wäre auch lodisch, daß die "Entsorger" für die Pappe/Papier bezahlen - wie in Dunkwelwelt´s Beispiel weiter vorn. Ich habe auch noch eine Tischlerei, hier fielen zeitweise erhebliche Mengen an Pappe an (Innentüren, Dachfenster etc. wiegen verpackt 1/3 mehr;)). Ich habe keinen gefunden, der auch nur kostenlos entsorgt - Containergebühr war immer fällig... kranke Welt.

Gruß
Roland
 

propresent

Aktives Mitglied
26. März 2007
205
0
Wehrheim
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

@ all,

habe mich in den letzten Tagen intensiv - inkl. Rückfrage bei dem lieben Team von JTL, nach der Möglichkeit einer automatisierten Lösung - zu diesem Thema informiert.

An dieser Stelle möchte ich kurz folgendes feststellen – und gleichzeitig darauf hinweisen, dass es sich hier um keine Rechtsberatung oder der gleichen handelt, sondern lediglich meinen „Wissenstand“ widerspiegelt:

1. Der Erstinverkehrbringer (das ist der, der die Ware an den Endkunden senden, also wir, die Onlinehändler) muss "seine" Verpackung lizenzieren! Und wir (die kleinen Onlinehändler) müssen grundsätzlich keinen „direkten Nachweis“ (z.B. in den AGB´s oder über die VE) führen:

Zitat IHK Münster:
Vollständigkeitserklärung (VE), elektronisch hinterlegt und testiert von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, müssen nur noch Unternehmen hinterlegen, die im erheblichen Umfang Verpackungsmaterial in den Handel einbringen, erläuterte Rechtsanwalt Dr. Andreas Kersting aus Münster. Konkret: Wer mehr als 80.000 Kilogramm Glas, 50.000 Kilogramm Pappe und Papier oder 30.000 Kilogramm Kunststoffe, Verbundstoffe, Weißblech oder Aluminium für Verpackung verbraucht, ist zur elektronischen Vollständigkeitserklärung (VE) verpflichtet.

2. Das "Abgabeverbot" (§6 Abs.1 S.3 VerpackV n.F.) - also keine Verpackungen mehr zu versenden die nicht Lizenziert sind - knüpft an eine "Systembeteiligungspflicht" die unterschiedliche Personen (nämlich den Händler, der die Verpackungen an den Erstinverkehrbringer liefert und dem Erstinverkehrbringer selbst).

Das bedeutet offensichtlich, dass auch der "Verpackungshändler" gewährleisten muss, dass er keine "Ware" (in diesem Fall seine Verpackung) in den Verkehr bringt, die nicht (durch den Erstinverkehrbringer) lizenziert wurde bzw. wird.
Soll heißen, dass zukünftig auch der Händler der "Verpackungsmaterialien" nur dann vertreiben darf, wenn er (Zitat: Prof.Dr. Kristian Fischer) ".... positive Kenntnis darüber hat, ob die vom Erstinverkehrbringer vertriebene Verkaufsverpackung tatsächlich bei einem dualem System lizenziert wurde."

Genau aus diesem Grund entstehen nun solche "Gebilde" wie bei:
Bähr Verpackungsmittel - die mit Zentek kooperieren, oder
Ratioform – ebenfalls mit Zentek.

Zentek scheint darüber hinaus auch einer der dualen Systemanbieter zu sein, die damit genau das bewerkstelligen, was der Gesetzgeber hier fordert. Zentek lässt also zu, dass der „Verpackungslieferant“ durch die Kooperation Kenntnis davon erhält, was der Erstinverkehrbringer an den Endverkäufer senden wird….

Ein Anruf von eben an Zentek (0180-5135145) gab mir folgende
– und wie ich meine zufrieden stellende – Antwort:

Ich: Habe im Bezug auf die neue Abgabeverordnung eine kurz Frage..
Sie: ..gerne, kein Problem!
Ich: Arbeiten Sie bereits mit einem dualem Systemanbieter zusammen?
Sie: Ja mit Zentek. Mit Zentek haben wir einen Kooperationsvertrag, den Sie über unsere Internetseite ausfüllen können. Der Vertrag kommt dann direkt mit Zentek zustande. Wenn der Vertrag zustande gekommen ist, übernehmen wir für Sie die ¼ Jährliche Meldung an Zentek, was für Verpackungen Sie bei uns gekauft haben. Darüber hinaus können wir in unserem System alles so einstellen, dass Sie dann auch nur noch Verpackungen kaufen, die lizenziert (und entsprechend gemeldet) sind – natürlich können Sie auch Verpackungen kaufen die nicht lizenziert ist (zu.B. für den B2B Handel), dass müssen Sie nur vorher (bei der Bestellung) sagen.
Ich: ginge das auch mit einem anderem Systemanbieter.
Sie: wie ich meine, über uns nicht…kann ich aber nochmals klären!
Ich: Wo liegen die Kosten?
Sie: Papier, Karton etc. 0,15 C/kg – Folie 095 C/kg

…danach ein paar nette Worte…
Telefonnummer für Rücksprachen genannt und fertig 

Mein Fazit ist:
Alle Verpackungsmaterial Händler sollten sich mit „einigen“ dualen System (besser mit allen…ich glaube es sind nur 9 Stück) zusammenschließen (kooperieren). Nur dann ist eine durchgehende Umsetzung des „Abgabeverbotes“ gewährleistet.

Wir als Onlinehändler hätten dann den Vorteil, auch wenn man seine Verpackung bei 1-3 unterschiedlichen Händlern kauft, eine Meldung – ggf. auch an unterschiedlichem dualem Systemanbieter – automatisiert erfolgen wird.
Ich persönlich werde lieber ein paar Cent mehr für die Verpackung zahlen, als das ganze Prozedere selbst „abwickeln + steuern“ zu müssen.
Unabhängig davon, dass die „Einzel-Lizenzierung“ (bzw. die "eigenständige Meldung!!) offensichtlich viel teurer ist!

Da auch der Kauf von "Lizenzierter" Verpackung letztlich bedeutet dass der Erstinverkehrbringer den Vertrag (mit dem Systemanbieter) abschließen muss, folgt hieraus, dass jeder "Onlinehändler" mind. bei einem Systemanbieter angemeldet ist. Durch diese Anmeldung kann ich als Onlinehändler dann natürlich auch Verpackungen, die nicht durch Kooperation der Fa. Baehr oder ratiform mit Zantek automatisiert gemeldet werden, selber nachmelden....

...und da bin ich auch wieder bei meiner geliebten WAWI :)
Es wäre schön, wenn ich dieses - wie bereits an die "Macher" geschrieben (unter anderem auch im Forum) - die Warenwirtschaft "abbilden" könnte!
;)

Nochmals – das hier ist keine Rechts- / Beratung, sondern meine Sachdarstellung der jetzigen Situation, Stand heute!

Grüße und (hoffentlich) gute Geschäfte an alle,
ProPresent.com
Wolfgang Schreier

Quellen:
IHK Münster: http://www.ihk-nordwestfalen.de/medienservice/20081202_Verpackungsverordnung.php?part=print
Rechtliche Stellungnahme im Auftrag der BellandVision GmbH:
http://www.bellandvision.de/belland/downloads/20080918_Stellungnahme_Abgabeverbot_nach_VerpackV_ProfFischer.pdf
Beispiele von Entsorgungsunternehmendie eine Lizenzierung anbieten:
* BellandVision GmbH, Pegnitz: www.ballandvision.de
* Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH, Köln: www.gruener-punkt.de
* EKO-PUNKT GmbH, Mönchengladbach: www.eko-punkt.de
* INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, Köln: www.interseroh-isd.de
* Landbell AG, Mainz: www.landbell.de
* Vfw GmbH, Köln: www.vfw-gmbh.eu
* Zentek GmbH & Co. KG: www.zentek.de

Beispiele von Kooperationen zwischen „Verpackungs-Lieferant“ und „Entsorger“
http://www.baehr-verpackung.de
http://www.ratioform.de
 

D********t

Guest
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

1. Der Erstinverkehrbringer (das ist der, der die Ware an den Endkunden senden, also wir, die Onlinehändler)

Das ist nämlich schon die erste Lüge, der Erstinverkehrbringer ist nämlich eigentlich der Hersteller der Verpackungsmaterialien, ansonsten müsste der gemeinte Personenkreis anders benannt werden, z.B. Zuletzt-an-den-Endkunden-Lieferer...

2. Das "Abgabeverbot" (§6 Abs.1 S.3 VerpackV n.F.) - also keine Verpackungen mehr zu versenden die nicht Lizenziert sind - knüpft an eine "Systembeteiligungspflicht" die unterschiedliche Personen (nämlich den Händler, der die Verpackungen an den Erstinverkehrbringer liefert und dem Erstinverkehrbringer selbst).

Das heisst also, die alten Kartons vom Schuhladen um die Ecke darf ich nicht nutzen, ist voll und ganz im Sinne des Umweltschutz, Klasse!


Das bedeutet offensichtlich, dass auch der "Verpackungshändler" gewährleisten muss, dass er keine "Ware" (in diesem Fall seine Verpackung) in den Verkehr bringt, die nicht (durch den Erstinverkehrbringer) lizenziert wurde bzw. wird.
Soll heißen, dass zukünftig auch der Händler der "Verpackungsmaterialien" nur dann vertreiben darf, wenn er (Zitat: Prof.Dr. Kristian Fischer) ".... positive Kenntnis darüber hat, ob die vom Erstinverkehrbringer vertriebene Verkaufsverpackung tatsächlich bei einem dualem System lizenziert wurde."

Kann das mal jemand für jeden verständlich erklären? Typisch deutscher Verordnungstext...

Ein Anruf von eben an Zentek (0180-5135145)

Du meinst sicher einen Anruf bei Ratioform......

Mein Fazit ist:
Ich persönlich werde lieber ein paar Cent mehr für die Verpackung zahlen, als das ganze Prozedere selbst „abwickeln + steuern“ zu müssen.

Mein Reden. Und dann aber bitte wirklich aus Umweltschutzgründen, nicht um die Bürger weiter abzuzocken. Denn wie man an einem vorhergehenden Beitrag von mir sieht, wird mit Verpackungsrohstoffen genug Geld gemacht...

Da auch der Kauf von "Lizenzierter" Verpackung letztlich bedeutet dass der Erstinverkehrbringer den Vertrag (mit dem Systemanbieter) abschließen muss, folgt hieraus, dass jeder "Onlinehändler" mind. bei einem Systemanbieter angemeldet ist. Durch diese Anmeldung kann ich als Onlinehändler dann natürlich auch Verpackungen, die nicht durch Kooperation der Fa. Baehr oder ratiform mit Zantek automatisiert gemeldet werden, selber nachmelden....

Auf diese einfache Lösung kommt unser Klasse Abzockgesetzgeber natürlich nicht...

Mal abgesehen davon, ich habe mich bei BAEHR-Verpackungen, also bei Zentec registriert, kaufe aber keine Verpackungen bei Baehr, sondern bei Orion-Großhandel, weil preiswert, also kann BAEHR ja schonmal keinen Verpackungsverbrauch melden und Orion wird sicher auch nichts melden, da Orion die Verpackungen ja nicht hauptgeschäftlich vertreibt, also bleibt es doch wieder an mir hängen...

Theoretisch müsste ja nun der Endkunde automatisch die Verpackungen über Zentec entsorgen, da bin ich wieder bei einem Punkt angelangt, wozu brauchen wir 9 Entsorger in Deutschland? Ist in etwa das gleich wie mit den rund 260 gesetzlichen Krankenkassen, aber wie ich hörte, kommt ja die Kohle aus der neuen Verpackungsverordnung in einen Topf und wird dann an die Entsorger verteilt, also ist es letztendlich wieder egal, wo man sich registriert und bei wem der Kunde dann die Verpackungen entsorgt.

...und da bin ich auch wieder bei meiner geliebten WAWI :)
Es wäre schön, wenn ich dieses - wie bereits an die "Macher" geschrieben (unter anderem auch im Forum) - die Warenwirtschaft "abbilden" könnte!
;)

Ich finde es gibt wichtigeres, also bitte, liebe JTL Jungs, fangt nicht wieder etwas neues an, sondern kümmert Euch vorrangig um Formulareditor, BESTELLWESEN! und offene Warenkörbe.

Trotzdem vielen Dank an Wolfgang Schreier für die ausführliche, wenn auch teils unverständlichen Ausführungen, mir platzt schonwieder der schädel, zu viel und zu kompliziertes Input...
 

propresent

Aktives Mitglied
26. März 2007
205
0
Wehrheim
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

@dunkelwelt,

klar hast du recht mit deínen kommentaren. ich finde auch mein "statment" ist "lang" geworden :rolleyes:

ich will jetzt auch nicht im detail auf "alles" von dir eingehen, aber:

Erstinverkehrbringer ist einfach nicht nur (nach meinem dafürhalten) die falsche Wortwahl - sondern beschreibt nicht einmal das, um was es "eigentlich" geht!

Abgabeverbot - da bin ich mir nicht so sicher: Wenn Du den bereits "lizenzierten" Schuhkarton weiter gibst (auch ein 2.mal), denke ich, dass hier keine "doppelten" Gebühren fällig würden. Letztlich wird hier das Problem der "Beweislast" uns allen zugute kommen. Wenn ich mich also 1x lizenzieren lasse, geht wohl der Gesetztgeber davon aus, dass - gerade für die 90 - 95% "Kleinstanbieter" - die Jährliche Pauschale auch dieses abdeckt. Schwierig wird es sicherlich, wenn man sich nur für rund 150 kg registriert und dann aber ein "nachweisliches Versandaufkommen" von zig-tausende z.B. "S" oder "XXL" Paketen hat!

ja, es war natürlich ratioform!

Ich denke auch, dass "Bestellwesen" und vor allem der " Formulareditor" vorrangig angegangen werden muss.
Gleichzeitig glaube und hoffe ich aber, dass das Einbinden der "VerpackV" in die WAWI für die Speziallisten recht leicht zu lösen sein wird.

Ich kann da nur als "Laie" sprechen, aber ich würde als "Struktur" einfach auf die Gruppe Versand/Zahlung - Versandklassen/Versandarten aufbauen.
Dort eine weiter "Datenbank" anbinden, die mit der Versandklasse verknüpft ist, mit Abfrageoptionen nach "Häckchenprinzip"....

Bspl. Versand per HERMES - angeklickt, danach öffnet sich ein Popup-Fenster und Fragt nach Paketklasse (z.B. S, M usw.) und danch nach "Füllmaterial" (z.B. Papierschnipsel, Styroporschnipsel, Luftpolsterfolie usw.). Alles "angehackt" ergibt das dann im Lieferschein (und Rechnung) mit der Position "Versand" 1-2 zusätzliche Zeilen die dann lauten:
VERSANDART: Hermes
Verpackungsart: Paketklasse M, Füllung: Papierschnipsel
(Gesamtgewicht Verpackungsmaterial 225 gr.)

Um auf das Gewicht zu kommen für das Verpackungsmaterial wird im Vorfeld unter den Einstellungen dieses "einzeln" hinterlegt.

z.B.
Paketklasse M wiegt 150 gr. + Papierfüllung (Klasse M) wiegt ca. 75 gr. (in summe somit 225 gr.)
Paketklasse M wiegt 150 gr. + Styroporschnipsel (Klasse M) wiegt ca. 20 gr. (in summe somit 170 gr.)

Ich muss dann also, nach dem ich die Versandart (HEMRES; POST usw.) über 2 Häckchen nur noch die Verpackungsart "bestätigen" und erhalte somit:
1. im jeweiligen Auftrag meinen "Nachweis" inkl.
2. einer Liste (Datenbank) in der Sich alles Summiert....

somit als Ergebnis eine Tabelle in der dann steht:
Karton - (Summe Paketklasse XS, X, S, M, XL, XXL) = 175,23 kg.
Folie - (als Füllmaterial in allen Paketklassen) = 18,25 kg.
Papierschnipsel (als Füllmaterial in allen Paketklassen) = 21,75 kg.
Styroporschnipsel (als Füllmaterial in allen Paketklassen) = 2,5 kg.

usw.

Um in dieser Liste aber nur die Verpackungen zu finden (zu erhalten) die tatsächlich auch mit einer Gebühr belastet werden (für die ich also aufkommen muss) würde ich bei der Erfassung der Verpackungsmaterialien eine Unterscheidung treffen müssen, ob "Lizenzierte" oder "Neutrale" Verpackung an den Endkunden geht. Die Summe für den Systemanbieter, wäre dann natürlich nur die, der Verpackungen die noch nicht Lizenziert wurden. Bspl. bei Lieferung von Elektronischen Bauteilen, die ja in der Regel bereits "Entkunden" verpackt sind. Soweit mir bekannt, werden diese bereits durch den "Großhändler" lizenziert weiter gegeben....

Auf der Rechnung/Lieferschein macht das keinen Unterschied (vielleicht für die eigene Kontrolle erscheint "Paketklasse M/LV" oder "Paketklasse M/NV"
(LV = Lizenzierte Verpackung bzw. NV = Neutrale Verpackung) - aber besser lässt man das lieber, das macht nur die "Pferde scheu"...

Also ich fände das im Zusammenhang dieser "unsinnigen" neuen Verordnung eine wirkliche "Erleicherung" - aber viel wichtiger, eine "rechtlich" abgesicherte vorgehensweise.....

Gruß
Wolfgang Schreier
ProPresent.com
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

Vor allem die nicht, die nicht von der VerpackungsV betroffen sind. ;)
Die sowieso nicht. Aber es gibt auch andere durchaus sinnvolle Ansätze.

Wir z.B. sind in DE seit 1.1. beim Grünen Punkt und haben relativ genau unserern Jahresbedarf voraus gemeldet. Anhand der Paketauswertungen von DPD (Rechnungen pro Monat, pro Jahr) habe ich auf 3 bis 5 Blicke alle relevanten Zahlen über Menge und ca. Paketgrößen für Pakete nach Deutschland und kann ganz leicht eine Jahresendmeldung machen. Ganz ohne laufenden Aufwand in der WaWi.

lg
Gerhard
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

Hehe, genau wie wir. Werden es auch so machen wie von dir geschrieben, aber das kann halt nicht jeder so machen.
Man kann auch von München über Paris nach Berlin fahren... :biggrin:

Aber OT und anderes Thema:
Ihr wißt aber schon alle, daß Ihr Pakete nach Österreich bei der ARA in Österreich melden solltet und Euch dort natürlich auch anmelden solltet?! ;) Gleiches Recht für alle, daher ARA Altstoff Recycling Austria AG - ALTSTOFF RECYCLING AUSTRIA AG
und schnell dort auch einen Vertrag abschließen bevor die Mitbewerber auf blöde Ideen kommen. Testkauf genügt.
Wer in die Niederlande oder nach Frankreich bzw. Italien liefert, findet sicher dort auch vergleichbare "Institutionen" (Wegelagerer).

lg
Gerhard
 

rainers

Aktives Mitglied
30. August 2007
50
0
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

Hallo,

Das heisst also, die alten Kartons vom Schuhladen um die Ecke darf ich nicht nutzen, ist voll und ganz im Sinne des Umweltschutz, Klasse!

da wurde mir was anderes von einem Entsorger gesagt.

Bei dem Schukarten handelt es sich ja um eine Verpackung für Schuhe die an Endverbraucher verkauft werden und diese muss registriert sein, d.h. wenn du einen Schuhkarton oder Verpackungsmaterial, das Dir als Privatperson geschickt wurde wiederverwendest muss das nicht nochmals registriert werden da ja bereits registriert.

mfg

Rainer
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

Da kannst du dir aber nicht sicher sein, dass es bereits registriert wurde. Es besteht zwar die Pflicht, aber es hat bestimmt noch nicht jeder gemacht.
 

AlexWerz

Aktives Mitglied
31. Januar 2010
23
0
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

Jetzt muss ich doch nochmal einhaken: fair-packung.de verkauft Kartons mit und ohne §11 VerpackV Abgaben. Das heißt fair-packung.de hat die Kartonagen angemeldet und ich muss nichts mehr abführen. Bei ratioform.de steht jedoch:
Leider darf ratioform wegen der aktuellen Gesetzeslage die Lizenzgebühren nicht direkt für Sie abführen.
Dort soll ich mich also bei einem Entsorger anmelden und ratioform meldet denen dann meinen "Verbrauch".

Wie paßt das denn zusammen? Bei fair-packung machen die alles für mich, bei ratioform nicht. o_O

Außerdem habe ich gerade beim Grünen Punkte das gefunden (http://www.gruener-punkt.de/de/kunden-infoservice/dsd-entsorgung-von-transportverpackungen.html):
Sogenannte Versandverpackungen zählen nach § 3 Abs. 1 Nr.2 Satz 1 nicht zu den Transportverpackungen: „Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel einschließlich Direktvertrieb), ist als eine Verkaufsverpackung einzustufen“ (Quelle: www.laga-online.de).

Also ist die Verpackung, die ich zum Versand verwende, keine Transportverpackung, sondern eine Verkausfverpackung. Werden diese anders behandelt?

Gruß
Alex
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

D********t

Guest
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

Jetzt muss ich doch nochmal einhaken: fair-packung.de verkauft Kartons mit und ohne §11 VerpackV Abgaben. Das heißt fair-packung.de hat die Kartonagen angemeldet und ich muss nichts mehr abführen. Bei ratioform.de steht jedoch:
Dort soll ich mich also bei einem Entsorger anmelden und ratioform meldet denen dann meinen "Verbrauch".

Wie paßt das denn zusammen? Bei fair-packung machen die alles für mich, bei ratioform nicht. o_O

Außerdem habe ich gerade beim Grünen Punkte das gefunden (http://www.gruener-punkt.de/de/kunden-infoservice/dsd-entsorgung-von-transportverpackungen.html):


Also ist die Verpackung, die ich zum Versand verwende, keine Transportverpackung, sondern eine Verkausfverpackung. Werden diese anders behandelt?

Gruß
Alex

Fakt ist, Du musst Dich bei einem Entsorgungsunternehmen anmelden, da gibt es kein Drumrum, das haben Entsorgungsmafia, Lobbyisten und Verpackungsmafia gut hingekriegt. Es geht sogar schon soweit, das z.B. bei BÄHR die Lizenz dieses Jahr um 35€ angehoben wurde, die Dir ab einem Warenwert von 350€ Netto bei BÄHR selbst wieder erstattet werden. Das ist feinste Vetternwirtschaft Hand in Hand... Trotzem ist die Kombi Bähr/Zentec noch am preiswertesten, aber wer weiß, was die Vettern such für die Zukunft noch überlegen... Und meine Verpackungen kauf ich eh woanders...

Ich kenne etliche Leute, die die VerpackV 2009 einen Scheiß interessiert und scheinbar kontrolliert das auch keiner so richtig. Nur ich ehrliche Sau hatte mich natürlich angemeldet, ich bereue es...
 

AlexWerz

Aktives Mitglied
31. Januar 2010
23
0
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

Das ist mal echt der Hammer.
Ich bin natürlich auch so ehrlich und versuche alles, dass man mir nicht ans Bein pinkeln kann. Da ich jedoch noch nicht mal weiß wieviele Pakete ich verschicken werde, werde ich bei fair-packung bestellen. Sind zwar teurer, die eigene Anmeldung entfällt jedoch, da fair-packung die Kartons in Umlauf bringt und nicht ich. Ich sollte die mal fragen, ob die ja dann gebrauchten Kartons günstiger sind :D

Gruß
Alex
 

D********t

Guest
AW: Verpackungsverordnung ab 2009

da fair-packung die Kartons in Umlauf bringt und nicht ich.

Letztendlich bringt eigentlich der Hersteller, ggf. der Generalimporteur die Verpackungen in Umlauf und müsste meiner Meinung nach eigentlich diese (unsinnigen) Gebühren zahlen und diese demnach in seine Preise einfließen lassen, es wird aber derjenige zur Kasse gebeten, der die Verpackungen direkt an den Endverbraucher abgibt und das bist auf jeden Falle DU! Du kommst nicht drumrum, das haben die sich nicht umsonst so ausgedacht...