Wir würdet Ihr handeln ??

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.120
15
Bayrisch Kongo
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Unabhängig davon, ob die Kundin korrekt gehandelt hat oder nicht, verstehe ich die Problematik so, dass der VERKÄUFER nun auf seinen Einstellgebühren und Verkaufsprovisionen sitzenbleibt.

DAS kann es ja wohl nicht geben! Das ist illegal.


Nein, es ist doch klar bei Ebay so geregelt - es ist ja so vorgesehen, daß der Käufer erst NACH Erhalt des Geldes dem Abbruch zustimmt! Wenn er dann nicht zustimmt, dann kannste "illegal" schreien, wenn Du unbedingt willst....

Andersrum könnte ja der Verkäufer (theoretisch) sagen: "Der Käufer hat doch die Transaktion bereits als abgebrochen und rückabgewickelt erklärt"

Hier wurde einfach das so gemacht, wie man gemeint hat, ohne nachzuprüfen wie es auf dem Marktplatz vorgeschrieben ist...

Und, wer alle Kunden von vorneherein schon mal als Verbrecher ansieht (und so hört sich hier einiges an), tickt gedanklich auch nicht anders, als die, die er anprangert...(Verschachtelungs-Ende)

Ist das jetzt ein Verkäufer-Hooligan-Forum oder was ;) Imme feste druffhauen ;)
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Jetzt sehe ich das hier ja rege diskutiert wird.
Ich habe die Möglichkeit bei Ebay einen Fall zu melden. Der Käufer gibt den Artikel zurück und läßt sich das Geld erstatten. Ja jetzt hätte die Kundin ja auch sagen können, erst das Geld und ich bestätige dann. Nein Sie lehnt einen Abbruch der Transaktion ab.

Für mich bedeutet das doch ganz klar Sie möchte das ich den Vetrag erfülle, da sie ja dem Abbruch nicht zugestimmt hat. Ich habe mir Gedanken gemacht und ich habe keinen Bock mehr mich von solchen Menschen vorführen zu lassen. Ich sende Ihr die Ware am Montag zurück und berufe mich darauf, das sie ja den Abbruch der Transaktion nicht gewünscht hat. Ja ich weiß, ich falle wahrscheinlich auf die Schnauze, aber ehrlich ich gehöre zu den die auch sich wehren und nicht immer einfach alles so hinnehmen. Vielleicht finde ich ja vorm Amtsgericht einen Richter der einmal ein " seltsamen Urteil" fällt.
 

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.120
15
Bayrisch Kongo
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Hi,

ich für meinen Teil habe nur gesagt, wie Ebay das VORSCHREIBT, und so sollte man dann auch verfahren, und das hast Du halt von Anfang "falsch" gemacht!

D.h. ja nicht, das die Kundin nicht trotzdem aus jedem erdenklichen Loch das Lied vom Händlertod pfeifft, aber da Du das hier auch noch falsch angegangen bist, ist das doch eher "stures Rechtgehabe", hat weder was mit Geschäftssinn noch cleverem Arschtritt für ein ebensolches Pfeiffloch zu tun.

Da läufst Du eher Gefahr, am Ende dich selber vorzuführen, denn wenn Sie das ist, was hier einige schon glorifiziert haben, die "Horrorkundin", dann ist das Beste diese Person so schnell wie möglich loszuwerden.

Da ich mich auch nur ungern "vorführen" lasse, schreibe ich solchen Leuten (nachdem Sie bewertet haben) eine Mail die haarscharf an der Beleidigung vorbeischrammt, alles andere kostet nur Zeit & Nerven und wenn man sich bemüht bei solchen Leuten, bekommt man nochmals einen A-Tritt, also Schema F, wenn´s brennt eine (geprüfte) Mail und die Gedanken sind ja bekanntlich frei, und die sind auch bei mir desöfteren nicht druckreif ;)

edit: da würde mich schon interessieren, wie das weitergeht, Rücksendung oder Annahmeverweigerung....

2.edit: ... und wenn Du so einen Richter findest sag mir wo, dann ziehe ich da hin ;)
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Auf der Sperrliste sind bereits einige bei uns :biggrin:

@ Jolo: Es ging um die Aussage von Hajo "wenn Kunde nicht zustimmt, kannst Du nach 7 Tagen (nicht ganz sicher, können auch 10 sein) von Dir aus den Fall schließen und erhälst Deine Gutschrift."

Wenn mit mit der Formulierung "nicht zustimmen = ablehnen" gemeint ist, dann stimmt die Aussage nicht.

Meine Kollegin "Alexandra" ist nämlich der Meinung, Du würdest mit Deiner Formulierung "wenn Kunde nicht zustimmt" meinen, das der Kunde die Meldung bei eBay abgelehnt hat.

Sorry, war etwas unterwegs, deshalb erst jetzt meine Antwort.

Also, Alexandra hat mich falsch verstanden. Ich meine schon, wenn der Kunde nach der Rückerstattung garnichts macht. Dann kannst Du nach 7 oder 10 Tagen selbst den Fall schließen und bekommst die Gutschrift.

Selbst schon praktiziert, das läuft problemlos und glatt.

Du hast nur die A...karte, wenn der Kunde, obwohl er die Rückzahlung erhalten hat, trotzdem die Zustimmung aktiv ablehnt.

Wie schon gesagt, wenn ich eine Retoure erhalte, erhält der Kunde seine Gutschrift aufs Konto oder per paypal-Erstattung. Gleichzeitig erstelle ich eine Gutschrift, die der Kunde als pdf-Anhang mit einer Mail erhält. Und in der Mail schreibe ich folgendes:

Ihre Rücksendung ist eingegangen. Anliegend erhalten Sie die entsprechende Gutschrift.
Ich werde die Ware noch bei ebay als Aufhebung der Transaktion im gegenseitigen Einvernehmen melden. Darüber werden Sie von ebay per Mail informiert. Bitte bestätigen Sie über den dann übermittelten Link die Rücksendung, damit der Vorgang auch ebay-seitig als erledigt betrachtet werden kann.

In 99,9 % gibt der Kunde dann seine Zustimmung und alles ist gut.
 

behr99

Aktives Mitglied
12. November 2010
59
0
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Unabhängig von den hier vorgeschlagenen Abläufen würde ich Dir empfehlen, wenn Deine Kundin nicht zustimmt, einfach ne Mail an ebay schreiben und freundlich um die Gutschrift der Gebühren bitten.

Ich hatte einen ähnlichen Fall, bei dem der Kauf letztlich zurück abgewickelt wurde. Allerdings etwas kompliziert und sowohl Käufer als auch ich haben das Zeitfenster verplant.

Trotzdem hat mir ebay mit dem Hinweis, weil guter und treuer Kunde, die Gebühren auf Kulanz gutgeschrieben.

Versuchs, schreib die 3, 4 Zeilen, wenns klappt prima, ansonsten wurde genug dazu hier gesagt...
 

chico1401

Gut bekanntes Mitglied
26. Juni 2009
970
11
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Jetzt sehe ich das hier ja rege diskutiert wird.
Ich habe die Möglichkeit bei Ebay einen Fall zu melden. Der Käufer gibt den Artikel zurück und läßt sich das Geld erstatten. Ja jetzt hätte die Kundin ja auch sagen können, erst das Geld und ich bestätige dann. Nein Sie lehnt einen Abbruch der Transaktion ab.

Für mich bedeutet das doch ganz klar Sie möchte das ich den Vetrag erfülle, da sie ja dem Abbruch nicht zugestimmt hat. Ich habe mir Gedanken gemacht und ich habe keinen Bock mehr mich von solchen Menschen vorführen zu lassen. Ich sende Ihr die Ware am Montag zurück und berufe mich darauf, das sie ja den Abbruch der Transaktion nicht gewünscht hat. Ja ich weiß, ich falle wahrscheinlich auf die Schnauze, aber ehrlich ich gehöre zu den die auch sich wehren und nicht immer einfach alles so hinnehmen. Vielleicht finde ich ja vorm Amtsgericht einen Richter der einmal ein " seltsamen Urteil" fällt.

Also ganz ehrlich, sowas dummes hab ich ja noch nie gehört.
Was hat ein Transaktionsabbruch mit Widerruf zu tun?!?!? Sie könnte ja auch behaupten das Sie sich verklickt hat und eigentlich dem Abbruch zustimmen wollte, beweise mal das Gegenteil.

Wenn die Kundin dem Abbruch der Transaktion NICHT zugestimmt hat, dann ruft man bei eBay an und lässt sich die Verkaufsporvision so gut schreiben, alles kein Thema, wenn man halt als Händler nicht immer negativ auffällt.

Mit dem Zurücksenden der Ware machste dich doch als Händler nur lächerlich und wie schon geschrieben hat der Widerruf nichts mit Transaktionsabbruch zu tun!

Also, mal locker durch die Hose atmen, Kundin sperren, eBay anrufen oder anschreiben wegen Verkaufsprovision und gut ist!