wieder mal BGH

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
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Deutschland
BGH fällt letztinstanzliches Urteil - Preissuchmaschinen müssen aktuell sein

Der Bundesgerichtshof hat strenge Regeln für Preissuchmaschinen im Internet festgelegt. Wer über eine Suchseite für ein Produkt wirbt, muss Preiserhöhungen erst an diese melden, bevor er sie auf seiner Homepage bekannt gibt. Erst wenn der Preis dort angepasst wurde, dürfe der Händler dies auch auf seiner Homepage ändern, wie aus einer nun veröffentlichten Entscheidung des Karlsruher Gerichts hervorgeht.

Im konkreten Fall hatte ein Händler im August 2006 eine Espressomaschine über eine Preissuchmaschine angeboten. Mit seinem Preisangebot von 550 Euro war er am günstigsten und landete auf Nummer eins unter insgesamt 45 Angeboten. Der vermeintliche Preis-Hit stand auch noch um 20.00 Uhr im Internet, obwohl der Händler seinen Preis drei Stunden zuvor auf 587 Euro erhöht hatte. Auf seiner eigenen Homepage war bereits der neue Preis angegeben. In der Suchmaschine lief dagegen noch das Top-Angebot. Der Händler hatte die Preisänderung zwar in dem Moment mitgeteilt, in dem er selbst den Preis auf seiner Internetseite heraufgesetzt hatte. Derartige Änderungen werden in der Preissuchmaschine aber nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt. Die klagende Elektromarktkette hatte verlangt, dass dem Händler dieses Vorgehen künftig untersagt wird und seine Schadenersatzpflicht festgestellt wird.
"Alle Angaben ohne Gewähr" reicht nicht

Der BGH stufte das Vorgehen nun letztinstanzlich als Irreführung ein. Mit dem Internet verbinde der Verbraucher "höchstmögliche Aktualität". Der durchschnittlich informierte Nutzer gehe davon aus, dass die dort angegebenen Preise nicht bereits überholt seien. Auch der Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr" verhindere nicht die Irreführung der Verbraucher. Im Übrigen sei es ein besonderer Wettbewerbsvorteil, wenn ein Anbieter in der Preissuchmaschine dem ersten Platz stehe. Es sei einem Händler deshalb zuzumuten, dass er Preiserhöhungen erst dann verlangen könne, wenn sie in der Suchmaschine angezeigt würden.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 123/08
 

matze2

Gut bekanntes Mitglied
14. Oktober 2008
110
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AW: wieder mal BGH

Moin,

und wie handhabt Ihr das nun ? Der Preis muss ja in der Wawi geändert werden um dann die CSV zu erstellen.
Preis in Wawi dann wieder zurück ändern oder wie ?
 

D********t

Guest
AW: wieder mal BGH


Theoretisch müsste die Exportdatei über die WaWi erzeugt werden, an die Preissuchmaschinen übertragen und erst wenn die neuen Preise dort gelistet sind werden per Shopabgleich auch die Preise im Shop aktualisiert...

Sowas wird nie funktionieren! Es sei denn, die Preisvergleiche bieten Sofortscans wie Preisroboter an, aber jedes mal wenn man nur mal 1 Preis ändert nen Euro dafür zahlen kanns auch nicht sein...

Auf jeden Fall sieht man mal wieder, wie wenig Ahnung die Entscheider von der Materie haben...
 

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
3.380
1
Deutschland
AW: wieder mal BGH

und da liegt das Problem hier in Deutschland - egal ob gerichte oder was anderes (regierung) dort sitzen leute die von der Materie keine Ahnung haben, waraum gehts nicht wie bei Anwälten - Fachanwälte - genauso muss es bei Gerichten gehen - dort müssen leute sitzen die von der Materie 'ahnung haben - (regierung - finanzen - währe mir neu - das der AOK - shopper -Pilot - Schäuble - das mal Studiert hätte)
 

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.120
15
Bayrisch Kongo
AW: wieder mal BGH

Würde man dieses Urteil wieder rückbuchen auf den BGH, dann müsste dieser doch in letzter Konsequenz jedes Urteil erst von der Politik beackern lassen (z.B. das mit Fahrtkostenpauschale) ehe es dann öffentlich ausgesprochen wird - denn sonst wird ja auch der Bürger getäuscht - Entscheidung hier - hinterhinkende Gesetze da ;)

Ne, die sind wohl alle ein Fall für die Anonymen, Prost :biggrin:
 

sjaekel

Aktives Mitglied
16. Dezember 2006
48
0
AW: wieder mal BGH

Am Einfachsten wäre es überhaupt keine Preissuchmaschinen mehr zu nutzen. Außer, daß die Dinger zu Preisdumping führen, haben die nämlich keinen Nutzen. D.H, wenn man vorne mitspielen will, dann muß man den günstigsten Preis bieten. Es wird aber immer einen Wohnzimmeranbieter geben, der meint, den niedrigsten Preis nochmal zu unterbieten.

Dann verdient keiner mehr Geld, alle jammern wie böse das Internet mit den Billigpreisen doch ist und die Anbieter, die höhere Preise nehmen müssen, weil Sie einfach Leute bezahlen müssen, Mietkosten, Stromkosten usw. haben und dann auch noch Service für den Kunden bieten bleiben auf der Strecke.

Und dann jammern alle wieder, daß der Mittelstand kaputt geht. Wie soll er auch überleben bei diesem desaströsen Wettbewerb?!
 

uzdor

Gut bekanntes Mitglied
18. Dezember 2007
166
11
AW: wieder mal BGH

Am Einfachsten wäre es überhaupt keine Preissuchmaschinen mehr zu nutzen.
Ja, stimme dir 100% zu. Tun das alle, diese Dinger nicht zu nutzen, dann liegt es an dem Kunden sich den vermeintlich günstigsten Preis rauszusuchen. Da das aber dann Arbeit macht, steigen die Chancen, dass auch Händler mit "normalem" Preis wieder Umsatz machen können.

Wie immer liegt es an der Einigkeit derjenigen die Geld verdienen müssen, denn letztlich sind es wir, die, die über Preissuchmaschinen versuchen Kohle zu machen alle mehr oder weniger zwingen Preise anzupassen undzwar nach unten.

Ich finde die Dinger ohnehin auf ganzer Linie geschäftsschädigend, weshalb ich diesen "Service" Preissuchmaschine als Händler auch nicht nutze.
 

D********t

Guest
AW: wieder mal BGH

weshalb ich diesen "Service" Preissuchmaschine als Händler auch nicht nutze.

Ich nutze die Dinger schon, aber wohlwissend, das ich normale Preise habe und deshalb nicht ganz oben zu finden bin. Trotzdem generiere ich über Preisroboter Umsatz, dies ist aber auch die einzige kommerzielle Maschine die ich nutze, ansonsten nur den kostenlosen Rest wie Elmar, Google Base und Kelkoo. Mir gehts hier eher darum, überhaupt zu erscheinen.
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
AW: wieder mal BGH

Ob das reicht? Der Kunde ist ja lt. manchen Urteilen nicht fähig selbstständig zu denken?!