Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.120
15
Bayrisch Kongo
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

Hatte gestern aus Versehen im Auto "DKultur" laufen, da kam auch eine Meldung das ein Gericht das Widerrufsrecht bei Ebay bemängelte und einem Kläger recht gab.

Leider habe ich nicht genau verstanden, gegen wen oder was da geklagt wurde, die Meldung wurde von eifrigem Rauschen begleitet...

Naja, wenn´s BS ist, wird wohl bald ein Newsletter einer der einschlägigen Seiten reinflattern....

Aber schön zu wissen das die IHK auch mal Geistesblitze hat ;)

...kommt selten genug vor :biggrin:
 

AutoMan

Aktives Mitglied
19. August 2009
217
0
Düsseldorf
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

Der BGH hat das Widerrufsrecht wie folgt geändert:

Erfolgt beim Kaufabschluss (eBay: Button "Jetzt kaufen") keine schriftliche Belehrung über das Widerrufsrecht (insbesondere über die Klausel, dass der Käufer bei Ingebrauchnahme des Artikels eventuell Wertersatz leisten muß und wie er das ggfs. verhindern kann), so kann der Käufer die Ware innerhalb von 14 Tagen auch gebraucht zurückgeben.

Kein Witz !!!

Du kannst also jetzt Dir schwarze Lederschuhe kaufen, Silvester feiern gehen, dann die abgelaufenen und verkratzen Teile wieder zurückschicken und kriegst die ganze Kohle zurück. Oder, bald ist WM. Ich sage nur 60 Zoll Glotze oder Beamer.

Alle Abmahnanwälte kommen aus dem Lachen nicht mehr raus und habe sich heute morgen den Drittporsche bestellt. Ich habe gestern mal zum Spass eBay angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten, wie sie den mit diesem Problem umgehen wollen. Freue mich schon auf die Textbaustein E-Mail.

Geklagt hatte übrigens ein Händler der Babyklamotten verkauft. Wahrscheinlich hat das Baby des Kunden zur Probe in die Sachen reingedonnert und das Fassungsvermögen der Hose war zu gering. :biggrin:


Viele Grüße
Automan
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

Leider habe ich nicht genau verstanden, gegen wen oder was da geklagt wurde, die Meldung wurde von eifrigem Rauschen begleitet...

Wenn wir das Gleiche gehört haben, ging es um den Wertersatz bei WIderruf und sichtbaren Gebrauchsspuren.

Da hat der BGH einer Verbraucherzentrale Recht gegeben, dass dieser Abzug nicht rechtens sei.

Allerdings ging es hier um einen ebay-Händler, der wohl nur die Bestätigung seiner AGB per Klick vorgenommen hatte. Und hier war das Gericht der Meinung, dass damit der Verbraucher nicht ausreichend informiert sei.

Ohne nun Stellungnahmen von kompetenter Seite vorzugreifen, ist nach meinem Verständnis dieses Urteil nicht zutreffend, wenn der Käufer mit der Lieferung auch die Widerrufsbelehrung mit dem entsprechenden Passus in Schriftform erhält.

Aber wie gesagt, nur meine Interpretation und keine Rechtsberatung.
 

AutoMan

Aktives Mitglied
19. August 2009
217
0
Düsseldorf
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

Ohne nun Stellungnahmen von kompetenter Seite vorzugreifen, ist nach meinem Verständnis dieses Urteil nicht zutreffend, wenn der Käufer mit der Lieferung auch die Widerrufsbelehrung mit dem entsprechenden Passus in Schriftform erhält.

Dann laß uns mal hoffen, dass Du recht hast.
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

Hier eine Pressemitteilung, in der über das Urteil berichtet wird:

Urteil des Bundesgerichtshof - Kein Wertersatz bei Rückgabe nach Online-Kauf

Liest man das, so liege ich mit meiner hoffnungsvollen Vermutung wohl daneben.

EDIT

Und ich liege wohl wirklich daneben:

http://www.golem.de/0912/71769.html

Auf welchem Stern leben eigentlich Juristen, die derartige Urteile sprechen?

Der Gesetzgeber formuliert mit seiner "Musterwiederrufsbelehrung" ein schwammiges Gebilde. Der Händler bessert ständig nach, um abmahnsicher zu sein.

Aber es gibt wohl immer noch Kläger, die weitere Ansatzpunkte finden. Und Richter, die diesen Leuten Recht (zu)sprechen.

Was ist denn mit der beim stationären Handel gekauften Kaffeemaschine? Mich hat noch kein Verkäufer über Widerruf und Wertersatz informiert.

Im Online-Handel bekommt der Käufer es mit der Ware schriftlich, und das reicht immer noch nicht?
 

D********t

Guest
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

Seit wann gehört eigentlich ein Rotweinfleck zu einer bestimmungsmäßigen Ingebrauchtnahme?
 

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.120
15
Bayrisch Kongo
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

by the way,

Wie alt war den der Richter?

Kann der keinen Scrollbalken bedienen, die Widerrufsbelehrung liegt am Ende der Artikelseite standardmässig vor, ein weiterer Hinweis beim "Sofort Kaufen"-Klicken ist nicht nur unnötig, sondern auch geschäftsschädigend...

Am Besten wir binden jetzt alle Audiodateien mit ein, die Widerufsbelehrung wird von B-Promis oder gescheiterten DSDS-Kandidaten gesungen vorgetragen, wir richten noch eine extra Hotline ein, die Kunden genau erklärt, wie Sie das Produkt erst ausgiebig nutzen und es dann auf unsere Kosten zurücksenden können, und unter allen "Widerrufs-Teilnehmern" verlosen wir noch einen vhs-Kurs "Leih dir alles was Du brauchst kostenfrei über das Internet"...

Justizia ist schon eine Schl**e, durchgenu**elt von ein paar alten Richtersäcken, also mal ehrlich ;)
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

Wer schützt denn eigentlich die Händler vor solchen Kunden?
 

D********t

Guest
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

Ich meinte damit eher, das die 40€ Klausel absoluter Schwachsinn ist, es nur in Deutschland so ist, das man bei einem normalen Widerruf überhaupt Rücksendekosten erstatten muss und das ich jeden Kunden völlig verstehen kann, der bei der Widerrufsbelehrung nicht durchsieht.
 

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.120
15
Bayrisch Kongo
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

Zum Thema Ebay:

Mir wurden 2 Angebote (zu Unrecht) gestrichen wegen angeblicher FSK16 Kennzeichnung und einmal wegen (angeblichen) pornografischen Inhalts.

Nachdem ich eine Mitarbeiterin zur sprichwörtlichen Sau gemacht hatte, bekam ich wieder eine Bausteinmail.

Naja, als ich die Sache aufgegeben hatte, wurde plötzlich (so 2 Wochen später) der Verstoss gestrichen, sogar mit persönlicher Email. Aha!

Wieder einige Zeit später ist plötzlich der andere Verstoß auch gelöscht, ganze 4 Tage später erhalte ich auch eine Email, das auch das ein Fehler war.

Last not least, wiederum ein paar Tage später bekomme ich eine Textbausteinmail weshalb meine erste, schon viel länger "rehabilitierte" Auktion gelöscht wurde und Links zu den Grundsätzen.

Wenn ich´s nicht besser wüßte, würd´ich sagen das ist ein Haufen Anarchisten :biggrin:
 

pulsum

Aktives Mitglied
30. Oktober 2006
240
0
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

Wie es im shopbetreiber-blog schon erwähnt wurde, verkommt der Onlineshop so langsam zum Leihhaus. Wobei man leider aber für die Benutzung nichts verlangen darf.
Es war doch schon bei Einführung des Widerrufsrecht so, dass die Kunden sich Dinge bestellt haben um sie zu testen und sie erst dann zu kaufen, wenn es so läuft wie es sollte - Stichwort: CPUs. Bestellen, testen ob man sie weit genug übertakten kann, wenn nicht -> zurückschicken und neuen bestellen. Wenns beim gleichen Händler nich geht, dann halt woanders. Das der Händler schon damals diese ausgepackte CPU nicht mehr als "neu" verkaufen konnte, war auch schon damals klar.
Und wie Wigwam Markus es schon sagte, da sitzen Richter und urteilen über Bereiche, von denen sie leider keine Praxiserfahrung haben, oder vermutlich auf der Kundenseite hocken und so entscheiden, wie sie es vielleicht selbst praktizieren.
Hinweise für den Kunden an jeder Stelle - es geht schon lange nicht mehr darum, dass der Kunde informiert wird, denn das ist er leider schon. Denn er nutzt es ja schon kräftig (aus). Formfehler interessieren den Kunden nicht die Bohne, aber dafür spitzfindige Konkurrenten, die ihr Geld lieber einem Anwalt geben, der die Konkurrenz auf diese Weise drangsaliert und bestenfalls auch so "beseitigt" (viele Klein(st)unternehmer können sich kaum 2-3 Abmahnungen leisten). Und als Shopbetreiber muss man nun also auch das Geld für einen permanenten Draht zum Anwalt einkalkulieren, denn es könnte ja jederzeit eine Abmahnung für einen Fehler in den AGB und/oder in der Widerrufsbelehrung einflattern. So einen Zirkus gibts auch nur hier in Deutschland.

Tja, zum Thema ebay kann man nur sagen, dass sich der angeschlagene Auktionsriese natürlich schön aus allem raushält. Solange noch genügend Leute Auktionen in Gang setzen, ohne das wegen juristischer Problematiken gleich nach zuzsätzlichen Einstellungsmöglichkeiten und/oder Umprogrammierungen geschrieen wird, sieht ebay doch gar nicht ein etwas zu tun. Da müssen schon deswegen massiv die Händler und Auktionen wegfallen. Aber da fällt es ebay ja schwer zu unterscheiden, obs wegen der hohen Gebühren, oder wegen Problemen für Händler dazu kommt ;)
 

bernd12

Gut bekanntes Mitglied
1. Oktober 2009
518
1
w
AW: Widerrufs-/Rückgaberecht - Ein Hoffnungsschimmer?

Na kennste doch von Schiffen, nennt sich Taufe.....Ohne Taufe geht kein Schiff zu Wasser....da kann auch mal ein Spritzerchen daneben gehen....aber das Schiff bitte unfrei einsenden...

Eine zerdepperte Rotweinflache wurde demnach ordnungsgemäss bei der Schiffstaufe in Betrieb genommen. :biggrin:
Kleiner Lichtblick: sie ist aber wegen der Beschaffenheit, nicht zur Rücksendung geeignet.
 
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