AW: [Wichtig] Auftrag Löschen, löscht nicht Rechnung/(snummer)
Wie oft denn noch, Rechnungsnummern müssen nicht fortlaufend sein.
Wieso hält sich dieser Mythos so lange ?!
Rechnungsnummern müssen eindeutig sein, das heißt, dass keine 2 Rechnungen die gleiche Rechnungsnummer bekommen dürfen.
Um das zu gewährleisten wird beim "löschen" einer Rechnung (was man wie oben schon angesprochen eh nicht tun sollte) eben auch
die Startnummer der nächsten Rechnung nicht wieder zurückgesetzt.
Ob du nun Lücken zwischen deinen Rechnungsnummern hast, einmal mit XYZ, ABC, 123 oder 2013 anfängst, mit RE, BLA, ETC, WAYNE oder
was weiß ich endest ist relativ egal, solange deine Rechnungsnummer immer eindeutig ist!
Viele Firmen machen dies auch ganz bewusst so (und entnehmen die Rechnungsnummern per Zufall einem großen Pool an Rechnungsnummern)
um eben der Konkurenz, Kunden, etc. keine Rückschlüsse auf Interna zu geben!
Das ein allzuhäufiges "Hin und Her" springen uU. das Finanzamt misstrauisch macht und das ggf. eine genauere Prüfung nachsich zieht sollte klar sein,
aber einen Zwang, also ein "Muss" zu fortlaufenden Rechnungsnummern gibt es definitiv nicht.
Befrag mal Google und deinen Steuerberater (und wenn der dies dennoch behauptet, solltest du vllt. über einen wechsel dieses nachdenken).
Gruß,
Marc