Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

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McFunny

Sehr aktives Mitglied
13. Dezember 2006
1.271
15
Feldkirchen bei München
Hallo,

habe soeben Informationen eines unserer Lieferanten bekommen

------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,


für den Fall, dass Sie einen Online- Shop / Endverbraucherwerbung betreiben, in dem Sie mit dem
Hinweis "CE-geprüft" werben, möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:

Diese Werbeaussage ist Umgang mit dem "durchschnittlich informierten Verbraucher" unzulässig.


Das Landgericht Stendal hat mit dem Urteil vom 13.11.2008 - AZ:31 O 50/08 - entschieden,
dass die besondere Kennzeichnung einer

Ware mit dem Hinweis

"CE-geprüft"

irreführend iSv. §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist.


In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Beklagte in Ihrem Online-Shop für
Arbeitshandschuhe geworben und ihre Werbung mit dem Hinweis versehen, dass die
Arbeitshandschuhe

"CE-geprüft" seien. Dies reichte dem Gericht aus, um eine Irreführung
des Publikums anzunehmen.


Verbraucherzentralen und Abmahngesellschaften können dieses Urteil nutzen, um Verstöße gegen
das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), zu

unterbinden. Dieses erfolgt in Form
einer Abmahnung, welche mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden ist.


Um Ihnen unnötigen Ärger und Kosten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Internetauftritte und
Online-Shops auf die Aussage "CE-geprüft"

zu überprüfen und diese vorsorglich zu entfernen.

------------------------------------------------------------------------


Gruß

Sven
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

nun ja... was sonst?
dies ist dem "durchschnittlich informierten Verbraucher" bekannt aber dass ein artikel der gekauft wird auch noch versandkosten verursacht muss separat erklärt werden!!! armes deutschland :confused:
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

...aber dass ein artikel der gekauft wird auch noch versandkosten verursacht muss separat erklärt werden!!! armes deutschland :confused:

Ja klar, gibt ja auch Händler, die keine Versandkosten berechnen. Und da kann der "durchschnittlich informierte Verbraucher" ja denken, dass das normal so ist.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

... natürlich, dazu gehöre ich auch teilweise. allerdings setze ich bei bestellungen als "normalbürger" dies nicht bei jedem händler voraus - aber es gibt sicher auch händler die sich nach einer bestellung erhängen und der normalbürger - hmmmm, wird der dann zum massenmörder? :biggrin:
 

move-tools

Sehr aktives Mitglied
5. September 2008
1.706
2
Flensburg
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

Verstehe ich nicht

Das"CE geprüft " kommt doch vom Hersteller und ich gebe es doch nur als Artikelbeschreibung weiter ist das ist verboten ?


Kann sich jeder Hersteller ja mal ran machen tausende Artikel zu überarbeiten....
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

Muss nicht alles was unter die betroffenen Produktgruppen zur CE-Kennzeichnung nicht eh die Kennzeichnung haben? In dem Fall wäre es ja Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.751
15
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

Muss nicht alles was unter die betroffenen Produktgruppen zur CE-Kennzeichnung nicht eh die Kennzeichnung haben? In dem Fall wäre es ja Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

sehe ich auch so...

ABER..

Schraubendreher, also die richtig guten bis 1000V, die müssen VDE geprüft sein und das muss angegeben sein. Also auch Werbung mit Selbstverständlichkeiten, dennoch muss man es ausweisen, da man ansonsten diesen Schraubendreher so nicht anbieten darf.

Ich nix wissen genau nicht....
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

Ja aber da wird das ja vom Verband geprüft. Beim CE-Kennzeichen muss du ja nur ner bestimmten Stelle erklären, dasss du selbst das überprüft hast (grob gesagt).
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

...man wird irgendwann wahrscheinlich noch erklären müssen, dass man seine artikelbeschreibung ernst meint.
irgendeiner der entscheidungsträger beim bgh wird sich schon finden, der einem vom kauf rücktrittswilligen zustimmt, dass er den händler für einen spassverkäufer halten konnte, da er ja nicht separat darauf hingewiesen hat, den artikel wirklich verkaufen zu wollen. :biggrin:
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
5
Österreich
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

Muss nicht alles was unter die betroffenen Produktgruppen zur CE-Kennzeichnung nicht eh die Kennzeichnung haben? In dem Fall wäre es ja Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Da hat Jörg vollkommen Recht. Es gilt aber auch: in der EU ist es nicht gestattet Artikel OHNE CE-Kennzeichnung überhaupt in der Verkehr zu bringen. Somit hat der Erstpost nicht ganz unrecht. Mit CE zu werben ist quatsch. CE ist Pflicht!!! Wer mit Pflichtdingen wirbt, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sind, kann u.U. mit einer teuren Abmahnung rechnen.

Hier ein guter Link, der erklärt, was CE bedeutet und deren Auszeichnungspflicht der vertriebenen Artikeln innerhalb der EU.

Beim Einkauf sollte jeder Händler darauf achten, dass der Artikel CE-gekennzeichnet ist, andernfalls ist er haftbar für fehlerhafte Produkte, weil er der Inverkehrbringer ist!!!
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

...Beim Einkauf sollte jeder Händler darauf achten, dass der Artikel CE-gekennzeichnet ist, andernfalls ist er haftbar für fehlerhafte Produkte, weil er der Inverkehrbringer ist!!!
Laut PHG (Produkthaftungsgesetz) ist der Importeur oder Inverkehrbringer (= der, der das Produkt erstmalig in die EU importiert hat!) immer haftbar, egal ob das CE Zeichen drauf ist oder nicht. Wenn Du als Wiederverkäufer so ein Produkt verkauft hast, mußt Du nur dem geschädigten Kunden binnen angemessener Frist (1 - 2 Wochen) diesen Importeur nennen und bist damit von der Haftung befreit. Der Importeur kann aber natürlich auch in Spanien, Polen oder Rumänien sein. Dein geschädigter Kunde muß sich dann, wenn er noch will, viel Zeit und Geld hat und der Landessprache kundig ist, an den wenden. Und sollte den Selbstbehalt von 500 Euro bei Sachschäden nicht vergessen. :biggrin:
(Quelle: u.a. www.wko.at, www.ksv.at u.a.)

lg
Gerhard
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.751
15
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

Da hat Gerhard völlig Recht.

Natürlich muss der Händler beim Einkauf nicht "zwingend" darauf achten das das CE Kennzeichen drauf ist. Denn es haftet immer (nach ProdhG.) der Hersteller bzw. Importeur. Nur wenn der Händler den Namen nicht nennen will, ist dieser haftbar.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
5
Österreich
AW: Werbeaussage -CE geprüft- ist unzulässig

Da hat Gerhard völlig Recht.

Natürlich muss der Händler beim Einkauf nicht "zwingend" darauf achten das das CE Kennzeichen drauf ist. Denn es haftet immer (nach ProdhG.) der Hersteller bzw. Importeur. Nur wenn der Händler den Namen nicht nennen will, ist dieser haftbar.
Sorry, habe da zwei Dinge angesprochen, die offensichtlich von Dir jetzt vermischt werden.
Produkte, die CE-Kennzeichnungspflichtig sind, MÜSSEN, egal von wo sie stammen IMMER das CE-Kennzeichen tragen. Das Hat absolut nichts mit Produkthaftung zu tun. UND mit CE-Kennzeichungsplicht kann nicht geworben werden, da es ja Pflicht ist. Anders gestaltet sich das bei Produkten die nicht dieser Pflicht unterzogen sind und trotzdem eine freiwillige CE-Kennzeichnung tragen.
Eine Produkthaftung kann natürlich immer weitergegeben werden, vorausgesetzt, man ist nicht der erste Importeur einer Ware aus Nicht-EU-Ländern. Deshalb ist hier doppelte Vorsicht beim Einkauf geboten. CE-pflichtig ja oder nein und bereits in der EU durch Dritte importiert, ja oder nein.
 
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