Wann ist ein Widerruf unwirksam?

THOM

Gesperrter Benutzer
20. April 2007
278
1
Hallo,
Eure Meinung ist gefragt.

Ich habe einem Kunden Ware verkauft.
Vor der Bestellung gab es mehre E-Mails um Fragen zu klären.
Es wurden ihm weitere, extra gemachte, Bilder des Artikels zu gesendet und es gab sogar Telefonate.
Nun hat der Kunde vor knap 2 Wochen bestellt und einige Tage später auch seine Ware bekommen.

Heute widerruft er den Kaufvertrag.
Ich habe aber in Erinnerung von meinem Anwalt das das Fernabsatzgesetz nicht mehr greift wenn über verschiedene Möglichkeiten der Kunde beraten wurde.

Was meint ihr dazu?
 

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
hm....

kann ich mir nicht vorstellen. du hast je keine sonderanfertigung geschickt.

da würde ich lieber mal deinen Anwalt anrufen und nachfragen!


und dann bitte antwort posten!

LG
Michael
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Ich würde den Widerruf ausgehebelt sehen, wenn aufgrund der Vorgespräche eine Sonderanfertigung aus dem Artikel geworden ist.

Wenn es nach wie vor das Standard-Modell ist, das halt nur sehr beratungsintensiv war, sähe ich da keinen Grund, den Widerruf unwirksam sein zu lassen.

Alles nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
989
13
Kreuztal
Zitat von THOM:
Ich habe aber in Erinnerung von meinem Anwalt das das Fernabsatzgesetz nicht mehr greift wenn über verschiedene Möglichkeiten der Kunde beraten wurde.

Was meint ihr dazu?

Sorry, aber so ein Unsinn, habe ich noch nie gehört. Nur weil Du extra Bilder vom Artikel gemacht hast ?? Handelt es sich bei dem Artikel um eine Sonderanfertigung, die eigens für den Kunden erstellt wurde, dann kann er nicht widerrufen. Wir versenden zu unseren Artikel ( Tapeten ) kostenlos Muster vorab auf Wunsch. Es kommt sogar vor, das trotzdem der Kaufvertrag widerrufen wird. Das ist sogar rechtens, denn das Muster könnte ja in Farbe oder Struktur bzw. Form abweichen im Gegensatz zu einer ganzen Rolle. Hört sich unglaublich an, ist sogar so.

sorry, nur weil Du mit dem Kunden telefoniert hast und ein paar Fotos von den Artikel gemacht hast, kann der Kunde trotzdem noch innerhalb von einem Monat widerrufen.

Mein Tip nimm den Artikel zurück, das gehört eben zu unserem Geschäft.

schöne GRüße
Stefan
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
989
13
Kreuztal
Thom
Habe mir mal gerade einmal deine Widerrufsbelehrung angesehen. Du schreibst 4 Wochen, das ist nicht richtig es muß ein Monat heissen. Unglaublich aber wahr für die 4 Wochen kannst Du abgemahnt werden.

schöne GRüße
Stefan
 

thuhn01

Guest
Zitat von stefan72shm:
Thom
Habe mir mal gerade einmal deine Widerrufsbelehrung angesehen. Du schreibst 4 Wochen, das ist nicht richtig es muß ein Monat heissen. Unglaublich aber wahr für die 4 Wochen kannst Du abgemahnt werden.

schöne GRüße
Stefan

Das ist nicht korrekt.
Er hat seinen Sitz in Deutschland und ist somit nur verpflichtet sein Widerrufsrecht auf mindestens 14 Tage zu setzen. Er gibt aber freiwillig 4 Wochen also die doppelte Zeit die in Deutschland vorgeschrieben ist.

Was DU meinst ist das Widerrrufsrecht für eBay, da sollte es zur Zeit 1 Monat lauten, aber selbst 14tägige Widerrufsfrist ist zur Zeit nur schwer Abmahnfähig. Die meisten zahlen nur deswegen weil sie einen Rechtsstreit scheuen.

Es gibt jedenfalls schon wieder Urteile wo es bei eBay mit 14 Tagen ausgereicht hat wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

!! Dies ist keine Rechtsberatung !!
(...sondern nur ein Auszug aus den regelmässig erscheinenden Newslettern von Trusted Shops die jeden Monat aktuellste News aus diesem Bereich veröffentlichen)
 

THOM

Gesperrter Benutzer
20. April 2007
278
1
Ich kann leider erst am Montag bei meinem Anwalt nachfragen was genau ist ...

Mir geht es nicht um den Beratungsaufwand

Mein Tip nimm den Artikel zurück, das gehört eben zu unserem Geschäft.

Auch das steht hier nicht zur Diskussion, was ich mit dem Kunden mache ist ja für diese Frage egal.

Ich habe es eben so in Erinnerung, das wenn mehr als eine der Fernkommunikationsmittel genutz wurde, das Fernabsatzgesetz für den Kunden nicht mehr greift.

Meine Wiederufsbelehrung wurde von einer grossen Anwaltskanzlei erstellt und gerade letzte Woche in diesem Punkt aktualisiert.
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
989
13
Kreuztal
sorry das stimmt wird der Kunde vor Vertragsabschluß über sein Widerrufsrecht informiert sind 2 Wochen richtig. Nach meinen Information und auch aufgrund des Hinweises unseres Anwaltes haben wir bei Ebay ein
ein monatiges
und kein
4-wöchiges
30-tägiges
oder 1 Monat

Mit der Angabe ein monatiges ist man aber auf der sicheren Seite. Hierfür wird man nicht abgemahnt.

gruß
Stefan

dies behauptet zumindestens unser Anwalt, natürlich stellt dies aber keine Rechtsberatung dar. Bei unser letzten Abmahnung durch die WBZ wurde dies nicht bemängelt.

Abgemahnt wurden wir dafür das wir in unser AGB stehen hatten, geöffnete Tapetenrollen können nicht zurückgenommen werden. Wir haben hier uns ohne Erfolg gewehrt. Kurze Begründung Tapetenrollen fallen nicht in den Katalog wo z.B Software und Bücher reinfallen.
 
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