Größtes Problem: Bezifferung der Kosten der Rücksendung in der Widerrufsbelehrung
Auf erstem Blick klingt es positiv, dass der Händler die Kosten der Rücksendung nicht mehr tragen muss.
Der Preis dafür ist jedoch hoch, da in der Widerrufsbelehrung die konkreten Kosten der Rücksendung oder die geschätzten Kosten der Rücksendung angegeben werden müssen!
Im Widerrufs-Muster sieht die entsprechende Formulierung wie folgt aus:
"Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von ... Euro (Betrag einfügen)."
oder wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können:
"Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa ... Euro (Betrag einfügen) geschätzt."
Dies bedeutet in der Praxis folgendes:
In welchem Fall die Kosten der Rücksendungen "vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können", ist zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß unklar.