Stornierung WICHTIG
Sotrnofunktion fehlt
Rechnung auf bezahlt setzen zahlungsart Storno
hinweis auf rechnungsnummer mit der Gegenbuchung
eine gegenrechnung schreiben mit minus positionen (jede position exakt verkehrt) bezahlt setzen mit hinweis storno und hinweis auf die uhrsprungsrechnung
das wäre der korrekte weg der auch rechtlich gedeckt ist (dazu gibts aber eben eine storno funktion die ds automatisiert)
werd das noch crossposten
Natürlich gilt das jetzt für noch nciht bezahlte rechnungen.
bar bezahlte entweder dann mit gegenrechnung (die dann ja negativ also zugunsten des kunden ist) mit zahlungsart der gutschrift (die gutschrift ist nämlich nur ein zahlungsbeleg einfach eine rechnung gutschreiben ist nicht erlaubt) oder entsprechend BAR
ACHTUNG BEI BAR GEGENBUCHUNG UND AUSZAHLUNG
UNBEDINGT RECHNUNG 2 MAL DRUCKEN UND KUNDEN DEN ERHALTEN BESTÄTIGEN LASSEN
(das am besten in der storno automatisch berücksichtigen
Sicher geht das jetzt händisch schöner wärs eben wenn eine sotrnofunktion das automatisch macht und im Fall von bezahlt = ja
einfach fragen wie er denn ausgezahlt hätte bar, bank gutschrift dazu dann gleich den entsprechenden beleg erstellen
und bitte verhindert das rechnungsändern. das ist rechtlich nicht gedekt und siehe vorigenpost auch sicherheitsrelevant.
einfach dann stornieren drucken (stornoliste führen wäre ned übel) und aus dem auftrag eine neue rechnung erstellen oder wenn das nciht geht (glaub das geht ja ned bei euch so leicht) dann halt eine auftrag übernahme ermöglichen und fertig
also da is noch einiges unausgereift

das müste klarer getrennt werden
aufträge sind aufträge hier KANN MAN NICHT BEZAHLEN
das ist nicht erlaubt
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleg_(Rechnungswesen)
Also ändern des Auftrags ja der Rechnung nein
Storno der rechnung automatisieren
stornoliste führen
bezahlfunktion aus den aufträgen raus
und nein ihr müst nicht offene rechnungen versteuern das ist schlichtweg falsch
dazu gibts entsprechende buchaltärische konten (jenachdem welche buchführung ihr verwenden müsst)
auch am jahresende muss man das nicht.
diese annahme ist also schlichweg falsch