Neu Verpackungsgesetz Österreich / Bevollmächtigter und Kosten

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Du musst ja trotzdem die Entsorgung Deiner Artikelverpackung, Versandverpackung etc lösen. Macht keinen Unterschied.
 

HelmaSpona

Gut bekanntes Mitglied
7. Dezember 2012
732
22
Kerken
Du musst ja trotzdem die Entsorgung Deiner Artikelverpackung, Versandverpackung etc lösen. Macht keinen Unterschied.
Das wäre ja fraglich, weil dann ja jemand anders die Ware exportiert. Aber das ist sicherlich etwas, das wirklich nur ein entsprechender Anwalt korrekt beantworten kann.
Aber ich sehe da Datenschutzrechtlich schon ein PRoblem, weil man ja die Kundendaten unter Umständen ohne Einwiligung an diese Firma weitergibt.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Das wäre ja fraglich, weil dann ja jemand anders die Ware exportiert. Aber das ist sicherlich etwas, das wirklich nur ein entsprechender Anwalt korrekt beantworten kann.
Aber ich sehe da Datenschutzrechtlich schon ein PRoblem, weil man ja die Kundendaten unter Umständen ohne Einwiligung an diese Firma weitergibt.
Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Du hast den Vertrag mit dem Kunden und lieferst in das Land.
Ein Fulfiller wird ja auch nicht für Deine Artikelverpackung verantwortlich nur weil sie Deine Ware für Dich versenden. Versandverpackung, möglich, Artikelverpackung nie und nimmer.
 

ingosp2

Gut bekanntes Mitglied
3. Mai 2021
155
21
Ich wüsste mal gerne, wie ihr die erhöhten Kosten für den Versand nach Österreich ab 2023 handhabt.
Ich möchte mich der Frage anschliessen. Was macht Ihr da so?

Nach Österreich gehen von uns nur ein paar dutzend Pakete im Jahr. Viel Aufwand für wenig. Ich denke daran, in Zukunft gar nicht mehr nach Ö zu liefern. Die wollen offenbar keine kleinen Händler. Und verlieren dabei natürlich Spezialprodukte, die's nicht aus Ö gibt.

Ich hab schon daran gedacht einen Shop in Ö zu beliefern, der dann verkauft - das hilft aber nicht, weil das ganze auch B2B gilt. Offenbar kann man gar nichts mehr nach Ö liefern, ohne einen österreichischen Verpackungsverantwortlichen, den man auch noch vierteljährlich neu beglaubigen muss.

Oder ich vermittle Privatpersonen, die das Zeug bei uns kaufen und dann privat nach Ö schicken.

Oder was sonst? Servus Österreich?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Es gibt doch auch dieses:

Pauschalierung​

Für Abgeber „geringer Verpackungsmengen“ besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Entpflichtung bei einem Sammel- und Verwertungssystem für gewerbliche Verpackungen. Die Systeme können für eine Verpackungsmasse von insgesamt nicht mehr als 1.500 kg Haushaltsverpackungen und von insgesamt nicht mehr als 1.500 kg gewerbliche Verpackungen alternative pauschale Lösungen anbieten.
 
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ingosp2

Gut bekanntes Mitglied
3. Mai 2021
155
21
Es gibt doch auch dieses:

Pauschalierung​

Für Abgeber „geringer Verpackungsmengen“ besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Entpflichtung bei einem Sammel- und Verwertungssystem für gewerbliche Verpackungen. Die Systeme können für eine Verpackungsmasse von insgesamt nicht mehr als 1.500 kg Haushaltsverpackungen und von insgesamt nicht mehr als 1.500 kg gewerbliche Verpackungen alternative pauschale Lösungen anbieten.
Oh, das gibt's doch was. Hat mein Entsorger (Landbell) nicht erwähnt. Ich hoffe, dass er bei meiner Anfrage darauf zurück kommt.

Oder wo sonst könnte man diese Entpflichtung erwerben? Wir verschicken < 100 kg im Jahr, kleine Spezialprodukte, das meiste ist die Pappe des Pakets.
 

mesh

Sehr aktives Mitglied
30. Dezember 2017
359
31
Falls jemand eine Lösung ohne Notar für Kleinversender hat - bitte vortreten ! Danke !
 

tbrenner

Sehr aktives Mitglied
5. September 2019
140
25
Es gibt doch auch dieses:

Pauschalierung​

Für Abgeber „geringer Verpackungsmengen“ besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Entpflichtung bei einem Sammel- und Verwertungssystem für gewerbliche Verpackungen. Die Systeme können für eine Verpackungsmasse von insgesamt nicht mehr als 1.500 kg Haushaltsverpackungen und von insgesamt nicht mehr als 1.500 kg gewerbliche Verpackungen alternative pauschale Lösungen anbieten.
Das löst aber nicht das Problem mit dem Bevollmächtigten und dem Notar
 

ingosp2

Gut bekanntes Mitglied
3. Mai 2021
155
21
Das löst aber nicht das Problem mit dem Bevollmächtigten und dem Notar
Die Entsorgungsunternehmen, wie von MichaelH erwähnt und von von uns allen schon beauftragt, müssen ja auch Niederlassungen in jedem Land, also auch in Österreich haben.
Insofern wäre es für die ja relativ leicht auch einen Bevollmächtigten für jeden Österreich -Kunden zu stellen. Da sogar Notar-Beglaubigung notwendig ist, natürlich gegen eine extra Gebühr.

Ich sehe aber nicht, dass es eine Beschränkung gibt, wie viele kleinere Versender so ein Bevollmächtigter vertreten kann.
Also, Entsorger, wie geht das, was kostet das?

Zwei hab ich bisher angeschrieben. Der erste, der ein gutes Angebot macht, wird sicher recht viele Fernhändler abgreifen, die den Versand nach Österreich nicht vollständig einstellen wollen.
 

ingosp2

Gut bekanntes Mitglied
3. Mai 2021
155
21
Zwischenbericht:
ich habe bei https://activate.reclay.at/activate_austria_german/ den Bevollmächtigten und die Entsorgungsgebühr beauftragt.
Das kostet für Jahrespauschalmelder (bis 1500 kg Verpackungen) einmalig 75.- plus jährlich 75.- (plus natürlich ein geringer Betrag für die Entsorgung selbst).

Hat bis jetzt einfach und schnell online funktioniert. Wenns dabei bleibt, ist das Problem leicht und kostengünstig zu lösen.
 
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mesh

Sehr aktives Mitglied
30. Dezember 2017
359
31
Zwischenbericht:
ich habe bei https://activate.reclay.at/activate_austria_german/ den Bevollmächtigten und die Entsorgungsgebühr beauftragt.
Das kostet für Jahrespauschalmelder (bis 1500 kg Verpackungen) einmalig 75.- plus jährlich 75.- (plus natürlich ein geringer Betrag für die Entsorgung selbst).

Hat bis jetzt einfach und schnell online funktioniert. Wenns dabei bleibt, ist das Problem leicht und kostengünstig zu lösen.
Danke für die Info.

Geht das dann ohne Notar und den anderen Quatsch ?!

Wir sind bei Reclay Deutschland Kunde , da ist die Frage ob das dann dort auch über den Account laufen kann...
 

ingosp2

Gut bekanntes Mitglied
3. Mai 2021
155
21
Geht das dann ohne Notar und den anderen Quatsch ?!

Wir sind bei Reclay Deutschland Kunde , da ist die Frage ob das dann dort auch über den Account laufen kann...
Sieht so aus, als wäre die ganze Sache mit Bevollmächtigtem und Notar damit erledigt.
Reclay hatte geschrieben:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.01.2023 alle Unternehmen ohne Sitz in Österreich, die an den privaten Endverbraucher versenden, zwingend einen Bevollmächtigten benötigen, um die Lizenzierung der Verpackungen durchzuführen.

Diesen können Sie ab sofort über die Reclay Systems GmbH zu folgenden Konditionen beauftragen:
a) Einmalige Registrierungsgebühr EUR 75,-.
b) Jährliche Gebühr für die Bevollmächtigung:
Jahrespauschalmelder (Abwicklung über activate)
bis 1.500 KG an Verpackungen/Einwegkunststoffprodukten pro Jahr EUR 75,-
...

Sollte noch was anderes nachkommen, werde ich das hier melden.
 
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mesh

Sehr aktives Mitglied
30. Dezember 2017
359
31
Sieht so aus, als wäre die ganze Sache mit Bevollmächtigtem und Notar damit erledigt.
Reclay hatte geschrieben:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.01.2023 alle Unternehmen ohne Sitz in Österreich, die an den privaten Endverbraucher versenden, zwingend einen Bevollmächtigten benötigen, um die Lizenzierung der Verpackungen durchzuführen.

Diesen können Sie ab sofort über die Reclay Systems GmbH zu folgenden Konditionen beauftragen:
a) Einmalige Registrierungsgebühr EUR 75,-.
b) Jährliche Gebühr für die Bevollmächtigung:
Jahrespauschalmelder (Abwicklung über activate)
bis 1.500 KG an Verpackungen/Einwegkunststoffprodukten pro Jahr EUR 75,-
...

Sollte noch was anderes nachkommen, werde ich das hier melden.
vielen Dank für die Infos.

Ich schaue mal ob das auch so über unseren deutschen Reclay Account möglich ist.
 

gnarx

Sehr aktives Mitglied
18. Januar 2018
3.823
525
Sieht so aus, als wäre die ganze Sache mit Bevollmächtigtem und Notar damit erledigt.
Reclay hatte geschrieben:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.01.2023 alle Unternehmen ohne Sitz in Österreich, die an den privaten Endverbraucher versenden, zwingend einen Bevollmächtigten benötigen, um die Lizenzierung der Verpackungen durchzuführen.

Diesen können Sie ab sofort über die Reclay Systems GmbH zu folgenden Konditionen beauftragen:
a) Einmalige Registrierungsgebühr EUR 75,-.
b) Jährliche Gebühr für die Bevollmächtigung:
Jahrespauschalmelder (Abwicklung über activate)
bis 1.500 KG an Verpackungen/Einwegkunststoffprodukten pro Jahr EUR 75,-
...

Sollte noch was anderes nachkommen, werde ich das hier melden.
Sorry heißt das man weiterhin Händler aus dem Shop ohne diesen Unsinn beliefern kann?
 

mesh

Sehr aktives Mitglied
30. Dezember 2017
359
31
Ich habe jetzt von Reclay Deutschland diese Antwort erhalten:

im Falle der Bevollmächtigung der Reclay ist eine amtliche Beglaubigung (der Unterschrift) ausreichend, die neben einem Notar auch durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde erfolgen kann.

Zu den ermächtigten Behörden zählen insbesondere Landkreise, Gemeindeverwaltungen, untere Verwaltungsbehörden, Kreisverwaltungen, Behörden und Gerichte, wobei die Regelungen der einzelnen Länder sehr unterschiedlich und zu beachten sind.

Sie können sich direkt an Ihren Notar oder die entsprechende siegelführende Behörde wenden.

das würde ja heißen es geht nicht ohne den Behörden-Unsinn geht.
 

mesh

Sehr aktives Mitglied
30. Dezember 2017
359
31
Sieht so aus, als wäre die ganze Sache mit Bevollmächtigtem und Notar damit erledigt.
Reclay hatte geschrieben:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.01.2023 alle Unternehmen ohne Sitz in Österreich, die an den privaten Endverbraucher versenden, zwingend einen Bevollmächtigten benötigen, um die Lizenzierung der Verpackungen durchzuführen.

Diesen können Sie ab sofort über die Reclay Systems GmbH zu folgenden Konditionen beauftragen:
a) Einmalige Registrierungsgebühr EUR 75,-.
b) Jährliche Gebühr für die Bevollmächtigung:
Jahrespauschalmelder (Abwicklung über activate)
bis 1.500 KG an Verpackungen/Einwegkunststoffprodukten pro Jahr EUR 75,-
...

Sollte noch was anderes nachkommen, werde ich das hier melden.
Ich habe bei Reclay AT on Österreich nachgefragt und auch dort ist in der Anleitung folgender Satz:

Zudem erhalten Sie nach dem Zahlungseingang der Registrierungsgebühr ein weiteres Dokument – die Vollmacht. Auf dieser muss Ihre Unterschrift von einem Notar oder einer siegelführenden Behörde auf deutscher oder englischer Sprache beglaubigt werden.

War das bei dir nicht ?