Neu Umsatzsteuer 2021 - OSS-Verfahren

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DavidM

Aktives Mitglied
28. Januar 2017
20
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Hallo,

Obwohl die Niederlande und Deutschland um 3 Jahre Aufschub gebeten haben wird die Einführung des OSS-Verfahrens wohl ab dem 01.01.2021 kommen.

Dies stellt uns Händler (sofern wir in das Ausland verkaufen) und auch JTL vor eine neue Herausforderung.

Bisher gilt für den Versandhandel gilt zunächst eine einfache Regel "Die Umsatzsteuer ist dort zu entrichten, wo der Versand der online verkauften Waren beginnt." Für Online-Händler aus Deutschland bedeutet dies, dass grundsätzlich deutsche Umsatzsteuer zu entrichten ist, wenn die Waren vom eigenen Lager in Deutschland versandt werden. Nach der Lieferschwellenregelung gilt dies aber nur solange, bis ein bestimmter Schwellenwert (die sogenannte Lieferschwelle) für Warenlieferung in ein bestimmtes Land nicht überschritten wurde.

Ab dem 01.01.2021 entfällt die oben dargestellte Lieferschwellenregelung. Die sogenannte Fernverkaufsregelung ersetzt die bisherige Regelung für Lieferschwellen. Es kommt also weiterhin zu einer Verlagerung des Lieferorts und damit der Umsatzsteuer in denjenigen Staat, in den Händler ihre Waren liefern. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung liegt der Ort der EU-Lieferung und somit der Ort, an dem die Umsatzsteuer zu entrichten ist, zukünftig grundsätzlich im Bestimmungsland, also in dem Land, in welches die Waren geliefert werden.

Inwiefern und wann wird JTL das OSS-Verfahren unterstützen und die damit einhergehenden Änderungen und Anpassungen an der JTL-WAWI und dem JTL- Shop vornehmen (z.B. Rechnungen mit der Umsatzsteuer von dem Staat, in den der Händler liefert, Preisangabe mit der jeweiligen Umsatzsteuer).

Beste Grüße
David
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.155
1.768
OSS kommt ab 1.6.2021, der Termin wurde verschoben.

Lieferschwelle kann JTL schon heute, weil es auch heute schon die Lieferschwelle gibt: https://de.wikipedia.org/wiki/Versandhandelsregelung#Lieferschwelle
Es gibt nur Änderungen dazu.

Kurz gesagt: Außer Stammdaten entsprechend anlegen (Steuern einrichten) ist bei JTL nichts weiter zu tun.

Sofern es doch Anpassungen gibt werden diese sicherlich zeitgerecht von JTL umgesetzt.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.612
1.204
OSS kommt ab 1.6.2021, der Termin wurde verschoben.

Lieferschwelle kann JTL schon heute, weil es auch heute schon die Lieferschwelle gibt: https://de.wikipedia.org/wiki/Versandhandelsregelung#Lieferschwelle
Es gibt nur Änderungen dazu.

Kurz gesagt: Außer Stammdaten entsprechend anlegen (Steuern einrichten) ist bei JTL nichts weiter zu tun.

Sofern es doch Anpassungen gibt werden diese sicherlich zeitgerecht von JTL umgesetzt.
Nur damit ich das richtig sehe: Du würdest das Stand jetzt damit lösen, dass Du für jedes Land ne eigene Zone anlegst, oder?
Also im Endeffekt wie die normale Lieferschwellenpraxis.

Das wäre zwar ordentlich aufwendig (und meine Buchhaltungsfrau würde schön kotzen) aber lösbar und ... nicht mein Problem. Find ich also gut :D
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.155
1.768
Vermutlich ja, deine Dame wird wohl kotzen müssen weil ...

... da eine Aufschlüsselung nach Steuersatz nötig ist, und es viele verschiedene Sätze gibt, wäre es vermutlich sinnvoll jedes Land zu separieren, denn letztlich braucht man die Aufschlüsselung auch um die UST abzuführen, denn eine Abrechnung und Überweisung ist auf Landebene nötig. ;)
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.612
1.204
Na dann hoffe ich mal, dass JTL bis dahin zumindest ne Lösung bietet die das ganze mit ein paar Clicks umstellt.
Das wird lustig. Gerade unser Saatgut Projekt hat in den meisten Ländern irgendwelche Sonderregeln. Da kriegt unser Steuerberater ein paar Extrastunden bezahlt wies aussieht ;)
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.155
1.768
Ich sehe den Aufwand nun nicht gerade extra hoch.

1 x anmelden je Land oder was auch immer das OSS erleichtern soll/wird.
Dann monatlich, läuft das automatisch wie bislang, nur ein paar Zahlen mehr (dafür gibt es ja den Steuerschlüssel womit man kinderleicht unterscheiden und summieren kann).
 

Stephan K.

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2014
1.183
269
Also sofern man in EINEM Land die Lieferschwelle überschreitet, muss man für jedes übrige EU-Land die lokale USt. abführen.
Wenn man lokal lagert, wird jedoch eine eigenständige umsatzsteuerliche Registrierung wie bisher mit lokalem Steuerdienstleister nötig. Und dann entfällt dieses Land aus dem OSS und wird extra abgerechnet wie bisher auch.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.155
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"lokal" heißt in deiner Beschreibung aber, wenn eine BRD-Firma in AT lagert, dann muss die Firma in AT registriert sein.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.612
1.204
An dieser Stelle vom Fachmann für Kenner: Wir kämpfen seit 9 Monaten mit Spanien um die steuerliche Registrierung.
Nachdem wir die geforderte Stuhlprobe unseres Geschäftsführers, eine vom Papst beglaubigte kaiserliche Bulle und ein Stück vom Turiner Grabtuch abgeliefert haben verfügen wir mittlerweile über drei der benötigten vier Steuernummern.

Das spanische Finanzamt will uns aber nur zähneknirschend eine VAT ausstellen.
Warum? Weil man die nur kriegt, wenn man nachweist, dass Ware bereits in Spanien gelagert und von dort aus versandt wird (Vertrag mit Logistiker und Mietvertrag etc).
Dem Kenner fällt dabei auf: Um schon in Spanien zu lagern und von dort zu verschicken, ohne im Besitz einer gültigen VAT zu sein, muss man sich eigentlich steuerrechtlich strafbar machen.

Antwort der spanische Steuerbehörde war sinngemäß: "Ja schon, aber das macht doch eh jeder so."
Kopf -> Tisch.
 

ready2bike

Aktives Mitglied
4. Dezember 2007
31
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Da dieses Thema ab 01.07.2021 nun akut wird meine Frage: Kann mir jemand sagen was ich genau in der Wawi machen muss? Der Shop übernimmt das dann automatisch oder?
 
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