Hallo zusammen,
leider finde ich keine passende Kategorie für das Thema und hoffe hier ist es am besten aufgehoben:
Ist es rechtskonform die Standard Beschreibung im Artikel bei "Produkt vergriffen" durch "Produkt vergriffen, jedoch bestellbar" o.ä. zu ersetzen? Wir arbeiten teilweise mit Überverkäufen und manche Kunden bestellen nicht, da sie denken das Produkt sei nicht bestellbar. Im Produkt selbst ist dann durch die automatische Versandzeitberechnung (Bestellung bei unserem Großhändler + Tage der Versandart) auch die Angabe von 9-10 Tagen (gegebenenfalls höher) vorhanden.
Hat jemand Erfahrungen dazu? Gibt es Alternativen?
Vielen Dank vorab!!
leider finde ich keine passende Kategorie für das Thema und hoffe hier ist es am besten aufgehoben:
Ist es rechtskonform die Standard Beschreibung im Artikel bei "Produkt vergriffen" durch "Produkt vergriffen, jedoch bestellbar" o.ä. zu ersetzen? Wir arbeiten teilweise mit Überverkäufen und manche Kunden bestellen nicht, da sie denken das Produkt sei nicht bestellbar. Im Produkt selbst ist dann durch die automatische Versandzeitberechnung (Bestellung bei unserem Großhändler + Tage der Versandart) auch die Angabe von 9-10 Tagen (gegebenenfalls höher) vorhanden.
Hat jemand Erfahrungen dazu? Gibt es Alternativen?
Vielen Dank vorab!!