Überverkäufe rechtliche Formulierung

noDNA

Aktives Mitglied
17. Mai 2011
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Hallo zusammen,

leider finde ich keine passende Kategorie für das Thema und hoffe hier ist es am besten aufgehoben:

Ist es rechtskonform die Standard Beschreibung im Artikel bei "Produkt vergriffen" durch "Produkt vergriffen, jedoch bestellbar" o.ä. zu ersetzen? Wir arbeiten teilweise mit Überverkäufen und manche Kunden bestellen nicht, da sie denken das Produkt sei nicht bestellbar. Im Produkt selbst ist dann durch die automatische Versandzeitberechnung (Bestellung bei unserem Großhändler + Tage der Versandart) auch die Angabe von 9-10 Tagen (gegebenenfalls höher) vorhanden.


Hat jemand Erfahrungen dazu? Gibt es Alternativen?

Vielen Dank vorab!!
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Überverkäufe rechtliche Formulierung

Diese Frage kann dir nur ein Rechtsanwalt deines Vertrauens beantworten.
Yep vielleicht könnte es so sein aber dies ist kein Rechtliche Beratung.

Wichtig ist die Lieferzeiten stimmen, Lagerbestandsangabe und so braucht man dafür nicht.
Ob es Bestellbar / Lieferbar ( also auf Lager und Kaufbar setzen mit wegen Lagerführung den Bestand von Lieferant) ist und richtige Lieferzeit soll dan vielleicht reichen , geht aber nur wen Du ein Gute Lieferant hat mit Lager und die listen davon auch für dir einsehbar, also jedenfalls was auf lager ist.
Sehe auch was den JTL WMS vielleicht kan ;)
Dan dazu den AGB so einrichten dass es nach Auftrags/bestelleingang Endkunde noch kein verbindliche Auftrag ist, erst nach deiner Bestätigung.

Sind alle nur reine fantasie Möglichkeiten, Rechtliche info's solltest Du beim Jurist Holen.

Aber mit hieroben weis Du dan vorab was Du beim Lieferanten nachfragen soll , ob solches für dich ein loeschung sein könnte und den Vorgang dan also sich auch einrichten lässt, danach zum Jurist/Anwalt wen Du dir sicher bist, mit dieser vorbereitung von oben vielleicht einfacher und etwas schneller dort fertig ;)

Mein Deutsch ist nicht 100% also nochmals ist kein Rechtliche Beratung von mir nur so ein vorstellung wie vielleicht >>>>

Weil man kan und darf auch Waren verkaufen die noch Hergesteld werden müssen, vorgang dan fast ähnlich, weiss man auch nicht immer 100% vorab ob es wirklich geht. (nur ein beispiel Arbeiter Krankgemeldet also plannung.... , schrauben / Materialien sind in einem schrott weil Lieferant es nur noch Billig einkauft, aber den gute kostet dan in einem viel mehr, oder nicht lieferbar rechtzeitig)

So gibt es noch vielen, den Gesetz, ONLINE verkaufen ist da etwas schwieriger, aber es gibt so einige möglichkeiten ;) ( Dropshipping shttt inbegriffen, da mus man sowas von vertrauen im Lieferanten haben... )
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
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AW: Überverkäufe rechtliche Formulierung

Ich habe "Produkt vergriffen" durch "Nachbestellung möglich" ersetzt und im Artikel steht dann "Nicht am Lager, bitte vorbestellen" (weiß gar nicht mehr, was er ursprüngliche Text war ;) ) und darunter "Lieferzeit: 3 bis 4 Wochen".
Ich denke, ob du "Produkt vergriffen" schreibst oder "deinen eigenen Text verwendest, dürfte herzlich egal sein, sofern an dieser Stelle (Artikelliste) keine Bestellung möglich ist, sondern der Kunde immer erst den Artikel aufrufen muss, um bestellen zu können. Und wenn dort dann die korrekte Lieferzeitangabe vorhanden ist, ist alles gut.
 

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