Zur Zeit ist es nur möglich Überverkäufe auf allen oder keinen Marktplätzen zu erlauben. Sobald man aber z.B. über eBay verkauft, gibt es ohne viel Aufwand keine Möglichkeit das genaue Erscheinungsdatum mit anzugeben, somit wäre es praktisch, wenn die Überverkäufe nur im Webshop erlaubt wären.
So wie ist im Moment geregelt ist, müsste man stets Wareneingänge prüfen und je nachdem ein eBay Angebot erstellen, was bei vielen Artikeln im Sortiment kaum realisierbar/nachvollziehbar ist.
Sorry, gerade schon gefunden:
http://feedback.jtl-software.de/for...rverkäufe-ermöglichen-pro-plattform-differenz
So wie ist im Moment geregelt ist, müsste man stets Wareneingänge prüfen und je nachdem ein eBay Angebot erstellen, was bei vielen Artikeln im Sortiment kaum realisierbar/nachvollziehbar ist.
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