Neu Trotz voreingestellten ausschließlichen Deutschland Versand, vereinzelte Bestellungen aus der Schweiz und Österreich!

enbikey

Aktives Mitglied
9. April 2013
35
6
Hallo an alle Forumsmitglieder,

leider musste ich fesstellen, dass trotz voreingestellten ausschließlichen Nationalen DE Versand (Deutschland) sowie aktivierter Bundeslandabfrage,
immer mal wieder Bestellungen mit einer Lieferadresse aus Österreich und der Schweiz durchdringen.
Leider konnte ich bis jetzt den Fehler nicht verifizieren bzw. lokalisieren, und hoffe daher auf einen Tipp vom JTL Support Team oder
einem kundigen Forumsmitglied.

Zwar kann man den ein oder anderen auf Logoix (für Östereich) und Las-Burg (für die Schweiz) hinweisen, aber nicht jeder geht damit konform,
und ist zudem dann noch verärgert, wenn wir selbige Aufträge dann stornieren müssen.
Leider liest nicht jeder die Hinweise das wir ausschließlich innerhalb Deutschlands versenden.
Shopversion: 4.06 (Build: 17)
JTL WAWI Version: 1.5.17.1
Ps.
Das Problem besteht seit der Umstellung wegen dem Geoblocking,... also schon etwas länger.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rainer S

Moderator
Mitarbeiter
8. August 2018
732
128
Kannst du das Problem vielelicht irgendwie nachstellen? Denn eigentlich ist dieses so nicht möglich, da einfach keine gültige Versandart zur verfügung stehen sollte ausser Selbstabhlung vielleicht. Lässt es sich vielleicht nur auf bestimmte zahlungsarten zurückführen? Siehst du dort gemeinsamkeiten?
 
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enbikey

Aktives Mitglied
9. April 2013
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Hallo,
erstmal danke für deine Antwort.
Also ich hab mal alle Nachbarlands- Bestellungen rückblickend durchgeschaut und konnte bezüglich der Zahlungsart für Österreich keine direkte Feststellung treffen, da hier sowohl PayPal, PayPal-Plus (Lastschrift, Kauf auf Rechnung, Express) als auch Überweisung gleichermaßen zu verzeichnen war.
Selbiges gilt im Übrigen für Schweiz .'

Ich habe mal direkt einen Kauf nachvollzogen, und da ich der Meinung bin, dass Bilder mehr sagen als Worte, habe ich den Kauf entsprechend Bildhaft dokumentiert.
Ich habe auch entsprechende in Frage kommende Backend Screen´s gemacht, vielleicht erkennst du ja den ein oder anderen bedeutsamen Fehler in den recht einfach strukturierten Einstellungen.
Sollte dir ein Screen fehlen, der dich vlt. noch weiter bringen würde werde ich ihn gerne nachliefern.
 

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knackig

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17. November 2011
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Nordhessen
Den "Knackpunkt" (ist eher Anwenderfehler) auf den ersten Blick gesehen, gleich auf Deinem 1 Bil.d. Es ist doch alles klar!

Du hast nämlich in der Lieferadresse als Land DEUTSCHLAND ausgewählt. Ist doch klar, dass die Bestellung dann durchgeht. Da der Shop die Korrektheit der Versandadresse nicht prüft, fällt es nicht auf, dass die PLZ und Ort nicht zu Deutschland passen. Wenn also jemand als Lieferland DE auswählt, geht es logischerweise durch.
 
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enbikey

Aktives Mitglied
9. April 2013
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Hallo @ knackig @ trennscheibenwelt ,
danke für eure Antworten, aber hier liegt kein Anwenderfehler vor, da hier im Bezug auf eure Vermutung nicht ausversehen bei "Land" >Deutschland< ausgewält wurde,... sondern dies resultierend aus den Backendeinstellungen hervor geht,
da wir entsprechend des Thementitels, ausschließlich innerhalb Deutschland versenden.
(siehe Screen >Einstellung<> "Versandart ändern"<>Haken nur bei Deutschland<) sowie (Screen >Einstellungen<>Einstellungen< bei "Lieferadresse" >Vorausgewähltes Land<>[DE]<"Deutschland")
Ich habe mal ein weiteren Screen mit geöffnetem Pulldownmenü gemacht und angehängt um dies zu verdeutlichen.
 

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Rainer S

Moderator
Mitarbeiter
8. August 2018
732
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ich muss hier @knackig zustimmen, Anwenderfehler wie es aussieht, aber nicht auf deiner Seite sondern Kundenseite.

Wenn bei der Lieferadresse Deutschland gewählt wird dann nimmt der Shop diese Bestellung als Lieferadresse auch Deutschland auf, wenn hier durch Dich als Shopbetreiber das evtl. durchgeht das der Kunde zwar eine Adresse im Ausland angegeben hat aber als Lieferland Deutschland kann der Shop das nicht ausgleichen. Hier müsste dem Käufer direkt auffallen, " Hey mein land ist als Lieferadresse nicht dabei" .

Wie komt denn die Bestellung in die Wawi, ich denke doch da auch dann mit Lieferland = Deutschland. oder ?
 
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knackig

Sehr aktives Mitglied
17. November 2011
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Nordhessen
Hier müsste dem Käufer direkt auffallen, " Hey mein land ist als Lieferadresse nicht dabei" .
Und genau das IST der Anwenderfehler, @enbikey. Jeder, der das Runde, was über dem Hals und zwischen den Ohren von der Evolution positioniert wurde, benutzt, sollte spätestens hier aufhören weiter zu tippen. Denn wenn mein Land nicht auswählbar ist, geht es wohl nicht. Es ist kein Fehler des Systems, sondern der Kunden. Ich hatte auch schon welche, die statt Österreich Deutschland angegeben haben, damit die Versandkosten günstiger sind. Die Differenz habe ich natürlich in Rechnung gestellt.
 
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enbikey

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9. April 2013
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Ich hab mein letztes Bild noch mal geändert mit aufgeklappten Pulldownmenü und rot eingekreist.
Soll heißen, dass es bei der Einstellung >Vorausgewältes Land "DE"< im Backend, dann im Storefront für den Kunden keine ander Einstellmöglichkeit im Bereich der Lieferadresse gibt.
Hänge das Bild nochmal an.
 

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Rainer S

Moderator
Mitarbeiter
8. August 2018
732
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Ja genau, und wenn dein Kunde dann dennoch bestellt ist diese Bestellung aus dem Shop legitim, der Shop kann an der Stelle nichts dafür das dein Kunde es nicht versteht warum nur Deutschland ausgewählt wrden kann, oder er es doch versteht und hofft das es Dir nicht auffällt. Technisch läuft hier abolut alles Korrekt was man so aus den Screenshots sieht.

Auch hier nochmal meine Frage. in der Wawi steht doch sicherlich auch Deutschland als Lieferland eingetragen.
 
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enbikey

Aktives Mitglied
9. April 2013
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Wie komt denn die Bestellung in die Wawi, ich denke doch da auch dann mit Lieferland = Deutschland. oder ?
Ja daraus resultierend kommt es auch so in der WAWI an, und ja dem Kunden sollte es auch auffallen, von dem ich auch ausgehe,... nur nicht jeder aktzeptiert selbiges und zieht die Kaufabwicklung trotzdem durch.
Daher sind es ja auch nur vereinzelte Aufträge, von sagen wir mal recht "Selbstbewusten Käufern" die es trotz dieser Auffälligkeiten durchziehen.
Mein Anliegen war diesbezüglich, ob es eine Möglichkeit gibt in Bezug auf die zB. Postleitzahl die ja nunmal in Deutschland 5 Stellig ist, dies von vornherein zu verhindern.
L.G. Jörg
 

enbikey

Aktives Mitglied
9. April 2013
35
6
Ein anderer Ansatz wäre auch da ja auch bei der Lieferadresse laut Backendeinstellungen ein Bundesland ausgewält werden muss, die Bestellung / Kaufabwicklung im Bezug auf einer Prüfung "PLZ vs. Bundesland" es zu einem unwaren Ergebnis führt und die Kaufabwicklung entsprechen nicht weitergeführt werden kann.
Auch kommt man hier in eine Handelsrechtliche Schieflage, da wie es Rainer schon richtig erkannt hat, der Kaufvertrag durch Abschluss der Kaufabwicklung als auch der Bezahlung legetimiert, und somit einen abgeschlossener Rechtsfähiger Vertrag darstellt !
 

knackig

Sehr aktives Mitglied
17. November 2011
950
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Nordhessen
Auch kommt man hier in eine Handelsrechtliche Schieflage, da wie es Rainer schon richtig erkannt hat, der Kaufvertrag durch Abschluss der Kaufabwicklung als auch der Bezahlung legetimiert, und somit einen abgeschlossener Rechtsfähiger Vertrag darstellt !
Das sehe ich anders. Der Kunde gibt Dir wissentlich eine falsche Lieferadresse an. Mit den Angaben des Kunden kann der Auftrag so nicht ausgeführt werden. Auch wenn hier ein Vertrag geschlossen wäre, ist dieser sicherlich anfechtbar. In meinen Augen hast Du keine Pflicht (und auch keine Möglichkeit), diesen genauso auszuführen. Schließlich bietest Du es ja nicht an, nach Österreich zu verschicken.
 
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enbikey

Aktives Mitglied
9. April 2013
35
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Dabei spielt es keine Rolle ob dem Kunden dieser Wiederspruch auffält oder nicht, da er auf Grund der von meiner Seite aus gesehenen unzureichenden Shopkonfigurationsmöglichkeiten, die Möglichkeit besitzt die Kaufabwicklung trotzdem abzuschließen, welches vom Rechtlichen Standpunkt aber nunmal nicht abschließbar sein darf, und der Vertrag auf Grund dieser unzureichenden oder nicht vorhandene Blockadefuktion Rechtsfähig wird.
Dies jedoch sollte schon auf Grund der Rechtssicherheit blockiert werden können, und somit sehrwohl Shopentwickler/ Herstellersache ist.
Wie bereits geschrieben, nicht jeder Kunde ist einsichtig,... leider.
Zumal hier auch die Gefahr besteht, abgemahnt zu werden!
Daher meine berechtigte Besorgniss hierrüber.
L.G.
Jörg
 

knackig

Sehr aktives Mitglied
17. November 2011
950
155
Nordhessen
Abmahnung deswegen? Glaube ich nicht... Eine Prüfung, ob die PLZ zu Deutschland passt, wäre äußerst schwer, da Deutschland sicherlich nicht das einzige Land ist, in dem die PLZ 5-stellig ist. Hier müsste man eine DB der Postleitzahlen anbinden um es richtig zu machen. Sicherlich ein nettes Feature, aber sicherlich ist das Verhalten jetzt kein Bug.
 
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sjk

Sehr aktives Mitglied
16. Januar 2019
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Rechtlich sehe ich das wie @knackig . Man ist als Verkäufer im Onlinehandel zwar widerrufs-/und anfechtungstechnisch deutlich schwächer als der Käufer, aber auch der Käufer hat neben Rechten auch Pflichten. Das vergisst man schnell.

Erstmal ist die Frage, ob der Kunde überhaupt seinen Teil des Vertrages erfüllt hat. Als Verkäufer kommunizierst du ja klar und deutlich in deinen Lieferbedingungen, in welche Länder und zu welchen Konditionen du lieferst. Zudem kann der Kunde nur deine Lieferländer (=Deutschland) in der Lieferadresse auswählen. Du bietest dem Kunden also keine Möglichkeit für einen Bedienerfehler in Bezug auf das Lieferland (Das wäre der Fall, wenn nur Deutschland in den Lieferbedingungen stünde, aber alle Länder als Lieferland auswählbar wären).
Es ist die Pflicht des Kunden, eine Lieferadresse gemäß deinen öffentlich kommunizierten Lieferbedingungen bereit zu stellen. Und das hat er nicht, wenn er Deutschland auswählt und in die FREITEXTfelder eine nicht dazu passende Adresse einträgt. Diese Gedankenleistung kann man von geschäftsfähigen Personen erwarten.

Jetzt ist die ganze Thematik, wann genau ein Vertrag online abgeschlossen ist und wer im Detail welche Pflichten hat sehr kompliziert. Deshalb mal angenommen der Vertrag ist tatsächlich rechtskräftig:
Für was denn eigentlich? Für eine Lieferung innerhalb des Landes Deutschland, das steht ja ganz deutlich in der Auftragsbestätigung und war auch die einzige Auswahlmöglichkeit;) Die Adresse gibt es logischerweise in Deutschland nicht und als Verkäufer muss man somit von einem bedauerlichen Irrtum des Kunden ausgehen, ihn darauf hinweisen und um die deutsche Adresse bitten, die er ja wohl ganz sicher stattdessen eintragen wollte.
Wenn der Käufer das nicht tun will wäre genau das u.U. auch ein Anfechtungsgrund, da du als Verkäufer den Vertrag in der Annahme, die Lieferadresse sei in Deutschland angenommen hast. Oder in anderen Worten hat dir der Kunde eine falsche Adresse für das vertraglich vereinbarte Lieferland Deutschland angegeben, sodass du keine Möglichkeit hast, den Vertrag zu erfüllen aka das Paket zuzustellen.


Darf ich fragen, wie du zur Einschätzung kommst, das sei abmahngefährdet?
 

enbikey

Aktives Mitglied
9. April 2013
35
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Man könnte das Problem auch lösen / vorbeugen, indem man die Bestellungen aus dem Shop, wieder in der WAWI zwischen parkt bevor man sie in Aufträge wandelt, welches jetzt nunmehr nicht mehr möglich ist.
Dies ändert jedoch nichts an der Rechtlichen Situation, und ich möchte jetzt auch nicht allzu tief ins Juristische abschweifen, jedoch gibt es hier ein paar Grundlegende Rechtslagen und Rechtsprechungen, die mal euer Interesse finden, und sich jeder mal so viel es auch erscheint durchlesen sollte, um zu verstehen worum es mir hierbei geht.

Sicher kann man jeden Vertrag in Anlehnung an nach § 142 BGB (Anfechtung) anfechten, sofern folgende Nichtigkeitsgründe vorliegen die da wären zB. ein Scheingeschäft, ein Scherz, geschäftsunfähigen Personen, oder nach § 125 BGB (Formmangel), sowie § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit), als auch nach § 138 Abs. 2 BGB (Wucher), §§ 104 ff. BGB (beschränke Geschäftsfähigkeit), aber macht es dann Sinn, zudem man als Shopbetreiber verpflichtet ist
genau diese Gründe auszuschließen, und noch vieles mehr.

>>Nochmal kurz zur Grundlage <<
Der Vertragsschluss als Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB kommt durch Einsatz von elektronischen Kommunikationsmitteln zustande.
Ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr liegt vor, wenn der Unternehmer sich zum Zweck eines Vertragsabschlusses über Waren oder Dienstleistungen eines Telemedien bedient (§ 312i BGB@, eCommerce).
>> und nun kommt es zu dem Teil worum es mir geht, der ganz klar Gesetzlich geregelt ist!<<

Um Eingabefehlern vorzubeugen und zu vermeiden treffen den Unternehmer beim Abschluss von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr besondere Informationspflichten, welche im § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 BGB@ klar geregelt sind.

§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr
(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann.
Weiterhin gelten gegenüber Verbrauchern besondere Pflichten, wie beispielsweise die Information über Lieferbeschränkungen und zulässige Zahlungsmittel mitzuteilen.
Die allgemeinen Pflichten gelten gegenüber jedem Kunden (vgl. § 312i Abs. 1 BGB@) unabhängig davon, ob der Kunde ein Unternehmer oder Verbraucher ist.

Auch ist der Unternehmer verpflichtet, dem Kunden nach Erhalt der Bestellung unverzüglich den Empfang auf dem elektronischen Weg zu bestätigen wodurch der Vertrag nach §151 BGB zustande kommt und Rechtsfähig wird.
Durch die Bestellbestätigung bringt der Verkäufer in Anlehnung an § 151 BGB schlüssig zum Ausdruck, dass er die Bestellung angenommen hat.


Dies alles kann also jeder Zeit zu einer Abmahnung durch einen solchen Mangel führen.
Auch im Wissen darüber, dass wir schon Abgemahnt wurden, und der abmahnende sehr bekannte Abmahnanwalt Sandhage, sich Gerichtlich eine sehr blutige Nase geholt hat, und sich dadurch innerhalb des Abmahnzirkels wohl rum gesprochen haben dürfte, die Finger doch lieber von uns zu lassen, ist es Prinzipiell immer mein Bestreben, erst gar keine Abmahnlücken entstehen zu lassen.

Ich schreibe dies nicht ganz unbeabsichtigt, und auch in Bezug auf JTL Shop / JTL WAWI,…
denn auf Grundlage der EuGH Entscheidung (Urt. v. 16.06.2011, Rs. C-65/09 und Rs. C-87/09), dass Händler im Gewährleistungsfall die gesamten Kosten für eine bestimmungsgemäß überlassene Sache, an der sich der Defekt zeigt, zahlen müssen, und aus der Konsequenz der BGH (Urt. v. 21.12.2011, VIII ZR 70/08) für den Fall, dass der Käufer ein Verbraucher ist, und hingegen so der BGH (Urt. v. 17.10.2012, VIII ZR 226/11), NICHT wenn der Käufer ein Unternehmer ist.

Nun aber hat sich das Gewährleistungsrecht seit 1. Januar 2018 dahingehend erweitert, dass Vorschriften zu den Kosten der Nachbesserung nicht nur Zukünftig gesetzlich geregelt sind, durch Ergänzung des § 439 Abs. 3 BGB sowie der Rückgriff des Verkäufers in der Lieferkette mit dem ergänzenden § 445a BGB das Recht des Verkäufers, dass er die Kosten, die aufgrund der Nacherfüllung entstehen, bei seinem Lieferanten ersetzt verlangen kann, wenn der vom Käufer geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Verkäufer vorhanden war.
Dieses Rückgriffsrecht besteht durch die gesamte Lieferkette.


Dies war jetzt etwas viel und auch nicht böse gemeint wirklich, sondern diese Bedenken sind auf Grundlage unserer nunmehr Jahre langen Erfahrungen gewachsen.
LG. Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:

knackig

Sehr aktives Mitglied
17. November 2011
950
155
Nordhessen
hat er dem Kunden angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann.
Das ist definitiv erfüllt! In Deinem Fall gibt der Kunde seine Adresse ein, obwohl sein Land nicht in den verfügbaren Ländern auswählbar ist. Der Kunde erkennt schon hier, dass es falsch ist. Weiterhin zeigt der JTL- Shop vor dem Abschluss der Bestellung eine Zusammenfassung der Bestellung. Spätestens hier kann der Kunde erkennen, dass als Lieferland Deutschland ausgewählt ist. Dass der Kunde die Adresse FALSCH angibt, ist nicht Deine Schuld... auch nicht des Shops.

Weiterhin gelten gegenüber Verbrauchern besondere Pflichten, wie beispielsweise die Information über Lieferbeschränkungen und zulässige Zahlungsmittel mitzuteilen.
Dass nur nach Deutschland geliefert wird, hast Du ja kommuniziert und durch die Lieferland-Auswahl unmissverständlich gezeigt. Also erfüllt!

Durch die Bestellbestätigung bringt der Verkäufer in Anlehnung an § 151 BGB schlüssig zum Ausdruck, dass er die Bestellung angenommen hat.
Nein. Die Bestätigungsmail aus dem Shop ist u.U. noch keine Annahme. Es ist eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist. Angenommen ist die Bestellung entweder durch eine Annahme oder auch Versand (also Erfüllung) der Bestellung. Das hängt aber auch von der Zahlungsart ab. Denn zahlt der Kunde sofort, via PP, KK, Sofortüberweisung o.Ä. so kann der Vertrag tatsächlich mit der Abgabe der Bestellung automatisch als angenommen gesehen werden. Bei Vorkasse hängt es aber auch von der Gestaltung der Bestätigungsmail ab.

Aber was hat das Ganze mit der Gewährleistung zu tun?🤔

Aber weiterhin gilt: Der Kunde gibt Dir keine gültige Versandadresse. Sicherlich könnte man hier ein Plugin schreiben (lassen), das die PLZ abfragt und in der DB eine zusätzliche Tabelle mit den deutschen PLZ anlegen.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.683
242
Leipzig
@enbikey Hast du Einstellung 208 aktiv?
adhoc hab ich jetzt noch ein Plugin gefunden: https://shop.star-designz.de/SD-Adressvalidierung-fuer-JTL-Shop-4 (Wenn du dich dafür entscheidest, solltest du deinen Datenschutzgedöns entsprechend anpassen und natürlich auch noch den Cookieschnulli.)

Rechtsprechung hin oder her, wenn der Kunde eine falsche Adresse angibt, wissentlich oder unwissentlich, kannst du den Kunden nur um Korrektur bitten. Tut er das nicht, kannst du den Vertrag stornieren. Da kann dir eigentlich keiner was.
Das Gewährleistungsrecht hat mit der Sache hier erstmal nichts zu tun.

Aber jetzt mal zurück zu Einstellung 208. Das war hier im Forum öfter mal Thema, aber Lösungen zu Problemen mit dem Abgleich, konnte ich nicht finden.
Gibt es dafür eine Möglichkeit eine Adressdatenbank zu hinterlegen? (DHL-Dingens?)
 
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