Transportschäden, wie absichern?

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.625
797
Hallo,

Transportschäden / Versandschäden sind öfters mal ein heikles Thema, so dass ich mich auch hier mal paar Infos einholen wollte, was wer wie machen würde.

Jeder Verkäufer hat es sicher schon erlebt, dass Ware nicht unbeschadet ankam, dann die Frage auf kommt, wer haftet denn nun für diesen Schaden?!

Also Verkäufer möchte man sich ja irgendwo etwas absichern, daher meine Frage ob man seine Teilschuld möglichst aus dem Weg räumen kann.



Meine Vorgehensweise ist derzeit so, dass ich den Kunden benachrichtige, WANN mit WEM seine Ware unterwegs ist, dazu steht in der Mail die Notiz, dass jeder Käufer die Ware bei Ankunft prüfen soll/muss:


***** Reklamation / Transportschäden *****
Bitte KONTROLLIEREN Sie die gelieferte Ware auf Transportschäden bei Übergabe. Eine spätere Reklamation kann nicht anerkannt werden.
Falls die Außenverpackung beschädigt ist, lassen Sie sich das bitte auf dem Lieferschein vermerken und prüfen Sie bitte sofort den Inhalt.
Ohne den Vermerk des beschädigten Kartons kann nachträglich kein verdeckter Transportschaden geltend gemacht werden.



Angenommen der Käufer nimmt dennoch die Ware ohne weiteres an und unterschreibt, wer haftet dann für den Schaden, WENN der Paketdienst nicht zahlen will bei versichertem Paket?

Danke für Infos.
 

Nippon

Gut bekanntes Mitglied
1. Juni 2009
743
8
AW: Transportschäden, wie absichern?

Eine spätere Reklamation kann nicht anerkannt werden.
Falls die Außenverpackung beschädigt ist, lassen Sie sich das bitte auf dem Lieferschein vermerken und prüfen Sie bitte sofort den Inhalt.
Ohne den Vermerk des beschädigten Kartons kann nachträglich kein verdeckter Transportschaden geltend gemacht werden.

Das ist rechtlich m.E. nicht korrekt, du musst theoretisch so oder so haften und das Versandunternehmen muss auch nicht unbedingt einen beschädigten Karton oder beschädigte Ware als Zeuge unterschreiben, immerhin könnte diese ja schon von Beginn an defekt gewesen sein. Wichtiger ist, dass die Ware unter Zeugen verpackt wird und du beweisen kannst, dass sie nicht defekt verschickt wurde.

Als Verkäufer hast du das alleinige Transportrisiko. Die Versicherung ist bilateral zwischen dir und dem Versandunternehmen, kann dem Kunden aber erstmal egal sein.

Deswegen ist auch der Hinweis "versicherter Versand" bei eBay etc. abgemahnt worden, weil es dem Käufer völlig egal sein kann, wie der Verkäufer dieses Risiko absichert (ob nun Versicherung, Rückstellung oder Lottospielen).
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.625
797
AW: Transportschäden, wie absichern?

ja, rechtlich gesehen hast du wohl recht, ist halt leider immer blöde für den Verkäufer, der seine Ware noch so gut verpackt, einen Schaden hat und drauf sitzen bleibt.

Das Versandunternehmen kann ja am Ende machen was es will, meistens heißt es dann, wir beziehen uns auf unsere AGB blablabla ... und sind fein raus!

ich hab da ehrlich gesagt die Faxen dicke, es muss auch hier etwas für den Verkäufer getan werden finde ich, darum sollte man evtl. solch einen Hinweis setzen und an die Vernunft der Käufer appelieren, dass diese wenigstens "sichtbare Schäden" notieren lassen.

WEIL einige Versandunternehmen sagen dann, Käufer hat mit seiner Unterschrift bei Übergabe unterschrieben und keinen Schaden zur Anzeige gebracht! ERGO, Verkäufer hat dann richtig schlechte Karten ;)
 
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