Hallo,
Transportschäden / Versandschäden sind öfters mal ein heikles Thema, so dass ich mich auch hier mal paar Infos einholen wollte, was wer wie machen würde.
Jeder Verkäufer hat es sicher schon erlebt, dass Ware nicht unbeschadet ankam, dann die Frage auf kommt, wer haftet denn nun für diesen Schaden?!
Also Verkäufer möchte man sich ja irgendwo etwas absichern, daher meine Frage ob man seine Teilschuld möglichst aus dem Weg räumen kann.
Meine Vorgehensweise ist derzeit so, dass ich den Kunden benachrichtige, WANN mit WEM seine Ware unterwegs ist, dazu steht in der Mail die Notiz, dass jeder Käufer die Ware bei Ankunft prüfen soll/muss:
***** Reklamation / Transportschäden *****
Bitte KONTROLLIEREN Sie die gelieferte Ware auf Transportschäden bei Übergabe. Eine spätere Reklamation kann nicht anerkannt werden.
Falls die Außenverpackung beschädigt ist, lassen Sie sich das bitte auf dem Lieferschein vermerken und prüfen Sie bitte sofort den Inhalt.
Ohne den Vermerk des beschädigten Kartons kann nachträglich kein verdeckter Transportschaden geltend gemacht werden.
Angenommen der Käufer nimmt dennoch die Ware ohne weiteres an und unterschreibt, wer haftet dann für den Schaden, WENN der Paketdienst nicht zahlen will bei versichertem Paket?
Danke für Infos.
Transportschäden / Versandschäden sind öfters mal ein heikles Thema, so dass ich mich auch hier mal paar Infos einholen wollte, was wer wie machen würde.
Jeder Verkäufer hat es sicher schon erlebt, dass Ware nicht unbeschadet ankam, dann die Frage auf kommt, wer haftet denn nun für diesen Schaden?!
Also Verkäufer möchte man sich ja irgendwo etwas absichern, daher meine Frage ob man seine Teilschuld möglichst aus dem Weg räumen kann.
Meine Vorgehensweise ist derzeit so, dass ich den Kunden benachrichtige, WANN mit WEM seine Ware unterwegs ist, dazu steht in der Mail die Notiz, dass jeder Käufer die Ware bei Ankunft prüfen soll/muss:
***** Reklamation / Transportschäden *****
Bitte KONTROLLIEREN Sie die gelieferte Ware auf Transportschäden bei Übergabe. Eine spätere Reklamation kann nicht anerkannt werden.
Falls die Außenverpackung beschädigt ist, lassen Sie sich das bitte auf dem Lieferschein vermerken und prüfen Sie bitte sofort den Inhalt.
Ohne den Vermerk des beschädigten Kartons kann nachträglich kein verdeckter Transportschaden geltend gemacht werden.
Angenommen der Käufer nimmt dennoch die Ware ohne weiteres an und unterschreibt, wer haftet dann für den Schaden, WENN der Paketdienst nicht zahlen will bei versichertem Paket?
Danke für Infos.