Neu steuerlicher Sonderfall Österreich

djharms

Gut bekanntes Mitglied
28. Februar 2019
109
19
Uelzen
Moin!

Hin und wieder verkaufen wir Elektroroller nach Österreich.
Der Export dieser Roller ist - da innergemeinschaftliche
Lieferung - USt-frei. Die Wawi kennt das nicht, deshalb
kommt es zu einer Fehlermeldung beim DATEV-Export.

Steuern AT.png

Wie kann ich den Fehler umgehen?
Nein, "nicht nach AT exportieren" ist keine Lösung.


Ahoi!
 

stein

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2015
131
8
Hallo,

Die WAWi kennt das schon . Sofern eine UST-ID Nummer beim Kunden hinterlegt ist, sollte das auch ohne Mehrwertsteuer berechnet werden.
Dann erscheint im Auftrag unten auch UST Frei/IGL und daneben keine UST.

Oder handelt es sich um einen Fehler in der Exportschnittstelle zu Datev ?
 

stein

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2015
131
8
Klar, das geht nur bei Firmenkunden mit UST ID.

Noch ein Hinweis...
Wer nach Österreich an nicht gewerbliche Kunden liefert, muss dort eine Anmeldung für Elektroschrott und Verpackungsverordnung machen.
Ansonsten drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzvereine. Bei Lieferung an gewerbliche Abnehmer empfehle ich folgenden Zusatz auf der Rechnung:

Der gewerbliche Abnehmer trägt die Verantwortung für WEEE (Elektroschrottverordnung) und Verpackungsverordnung im Zielland
 

djharms

Gut bekanntes Mitglied
28. Februar 2019
109
19
Uelzen
Wieso sollten die USt frei sein? Verkauft Ihr nur an Firmenkunden?

Nach §6a USTG (1) 2.c. handelt sich um eine innergemeinschaftliche
Lieferung und die ist UST-frei, egal ob Händler oder Endkunde.

Klar, das geht nur bei Firmenkunden mit UST ID.
Und in meinem o.g. Fall ist es ein Endkunde. Und nun?

Noch ein Hinweis...
Wer nach Österreich an nicht gewerbliche Kunden liefert, muss dort eine Anmeldung für Elektroschrott und Verpackungsverordnung machen.
Ansonsten drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzvereine. Bei Lieferung an gewerbliche Abnehmer empfehle ich folgenden Zusatz auf der Rechnung:

Der gewerbliche Abnehmer trägt die Verantwortung für WEEE (Elektroschrottverordnung) und Verpackungsverordnung im Zielland
Danke für die Tipps!

Ahoi!
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
Nach §6a USTG (1) 2.c. handelt sich um eine innergemeinschaftliche
Lieferung und die ist UST-frei, egal ob Händler oder Endkunde.
Und in meinem o.g. Fall ist es ein Endkunde. Und nun?

Privatkunde Müller ist in AT.

Deine Firma ist in DE und du bist steuerlich nicht in AT registriert:
Rechnung hat mit 19% zu sein.

Deine Firma ist in DE und du bist steuerlich in AT registriert:
Rechnung hat mit 20% zu sein.
 

Indy1

Sehr aktives Mitglied
17. Juni 2013
312
41
uiuiui....
Also wenn du nach Österreich an Private alles steuerfrei verkaufst hat das 2 Folgen...
* sofern die Österreicher checken werden deine Umsätze in die höhe gehen weil Endkunden sonst nirgends steuerfrei einkaufen können...
* die deutsche UND die Österreichische Finanz wird sich ziemlich bald für dich interessieren.... immerhin ist es DEREN Geld das du da verschenkst...

Ich würd mich da schleunigst einlesen und das richtig stellen - sonst kann das echt teuer werden...

lg, Jacky
 

stein

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2015
131
8
Richtig...

Endkunde in AT wird immer mit 19% Mehrwertsteuer belastet.
Sofern ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss ab einem Umsatz von 11.000 EUR an Endkunden sogar in Österreich ein Umsatzsteuerkonto beantragt werden und die anteile Umsatzsteuer direkt nach Österreich abgeführt werden.

Lediglich Firmen mit Umsatzsteuer ID (und die ist vorher zu prüfen) können umsatzsteuerfrei beliefert werden. Hier sollte auch bei einer Prüfung des Finanzamtes die entsprechenden Ausfuhrnachweise erbracht werden.
Stichwort: Gelangensbestätigung
Meiner Meinung nach reicht aber aus, wenn man nachweisen kann, dass der Paketdienst die Sendung dort abgeliefert hat, was man anhand der Daten, die einem die Paketdienste zurück liefern, durchaus nachweisen kann.
Bei DHL gibt es ein Sendungsarchiv, bei anderen Paketdiensten sollte es etwas ähnliches geben. Da kann man die Sendung raus fischen mit der Angabe, dass die Lieferung dort entgegengenommen wurde.
 

djharms

Gut bekanntes Mitglied
28. Februar 2019
109
19
Uelzen
Ich ergänze mal meine obige Aussage, um es etwas klarer zu machen:

Wir liefern hin und wieder Motorroller-Neufahrzeuge <7,2 kW direkt
an Endkunden in Österreich und fakturieren da natürlich 20% UST,
die wir dann an das österreichische Finanzamt abführen.

Wir liefern hin und wieder Motorroller-Neufahrzeuge >7,2 kW direkt
an Endkunden in Österreich. Das deutsche Umsatzsteuergesetz liefert
dazu folgende Regeln:

§ 4
Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
1. a) die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),
b) die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a);

§ 6a
Innergemeinschaftliche Lieferung

(1) 1Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet;
2. der Abnehmer ist
a) ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat,
b) eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, oder
c) bei der Lieferung eines neuen Fahrzeugs auch jeder andere Erwerber
und
3. der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung.

Und genau um diesen Fall geht es in meinem Ursprungsposting.

Ahoi!
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Fahrzeuge sind tatsächlich eine steuerliche Ausnahme, diese Ausnahme kann die WAWI aber nicht erkennen.
Soweit ich weiß exportiert die WAWI aber die Daten trotzdem, womit du die Fehlermeldung wohl ignorieren kannst.

Lösung:
Du berechnest die Steuer und erstattest die Steuer erst dann, wenn das Fahrzeug im Exportland korrekt angemeldet und versteuert wurde.

Bei den KFZ gab es noch bis vor ein paar Jahren Betrügereien in beträchtlicher Höhe durch eine andere Vorgangsweise ... wie genau diese Betrugsmasche von der EU unterbunden wurde weiß ich leider nicht, aber ich würde mich dahingehend sehr genau informieren.
 

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