Ich ergänze mal meine obige Aussage, um es etwas klarer zu machen:
Wir liefern hin und wieder Motorroller-Neufahrzeuge <7,2 kW direkt
an Endkunden in Österreich und fakturieren da natürlich 20% UST,
die wir dann an das österreichische Finanzamt abführen.
Wir liefern hin und wieder Motorroller-Neufahrzeuge >7,2 kW direkt
an Endkunden in Österreich. Das deutsche Umsatzsteuergesetz liefert
dazu folgende Regeln:
§ 4
Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
1. a) die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),
b) die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a);
§ 6a
Innergemeinschaftliche Lieferung
(1) 1Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet;
2. der Abnehmer ist
a) ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat,
b) eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, oder
c) bei der Lieferung eines neuen Fahrzeugs auch jeder andere Erwerber
und
3. der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung.
Und genau um diesen Fall geht es in meinem Ursprungsposting.
Ahoi!