Neu Steuereinstellungen gesucht: Rechnung geht an deutsche Adresse, Lieferung jedoch ins Drittland

Mander

Aktives Mitglied
25. Oktober 2016
42
1
Hallo,

wir haben folgendes Problem: Wir sind Großhändler und bieten unseren Geschäftskunden einen Dropshipping-Service an. Händler kaufen bei uns die Ware im JTL Shop ein, und wir verschicken die Pakete an deren Endkunden.
Jetzt kommt es häufiger vor, dass unsere deutschen Kunden (deutsche Rechnungsadresse) eine Lieferadresse in einem Drittland, beispielsweise die Schweiz, angeben. Die Bezahlung erfolgt augenblicklich über SOFORTÜberweisung. Da in der WaWi die Schweiz als umsatzsteuerfreies Drittland angegeben ist, bestellen und bezahlen die Kunden sämtliche Artikel zum Nettopreis.

Unser Steuerberater hat uns darauf hingewiesen, dass die Rechnung allerdings unbedingt die Umsatzsteuer enthalten muss, da diese an einen deutschen Unternehmer mit deutscher USt.-ID ausgestellt wird. Die Lieferung erfolgt zwar an dessen Endkunden in einem Drittland, das spielt in diesem Fall jedoch keine Rolle.

Die logische Schlussfolgerung: Wie schafft man es, dass bei den Steuereinstellungen nicht nur das Destinationsland, sondern die Rechnungsadresse berücksichtigt wird? Die einfachste Lösung wäre natürlich, die Schweiz in der Steuerverwaltung in der EU-Zone anzulegen. Wir haben allerdings auch Geschäftskunden in der Schweiz, d.h. für diese Kunden sind die umsatzsteuerfreien Rechnungen wieder richtig.

Gibt es hierzu vielleicht einen Workaround?

Vielen Dank!

MfG

Mander
 

WhiteDragon

Aktives Mitglied
11. November 2014
99
0
Machen wir auch so. In dem Fall wird die Netto Rechnung vom Auftraggeber (euer Geschäftskunden) dann mit ins Paket rein gelegt. Die müsst ihr dann natürlich anfordern. Der Endkunde muss ja darauf dann evtl. auch Zoll zahlen. Ihr schickt eure Rechnung ganz normal an den Händler in Deutschland.
 

Mander

Aktives Mitglied
25. Oktober 2016
42
1
Danke für die Antwort.

Wie gesagt, das Problem ist, dass wir zwar die Schweiz in die EU-Zone aufnehmen könnten und damit das Problem mit den Dropshipping-Kunden gelöst hätten. Was ist dann allerdings mit unseren Geschäftskunden mit Sitz (und Lieferadresse) in der Schweiz? Die würden ja, da die Schweiz nun in der EU-Zone liegt, dann ebenfalls eine Brutto-Rechnung erhalten, was in diesem besonderen Fall nicht sein soll.
Wir müssten der WaWi und dem Shop irgendwie beibringen, dass Bestellungen von Dropshipping-Kunden aus Deutschland IMMER mit USt. erfolgen, während Bestellungen normaler Geschäftskunden aus Drittländern generell ohne USt. erfolgen.
 

gutberle

Sehr aktives Mitglied
29. März 2011
1.292
402
@Mander - Die Idee, die Schweiz in die EU Zone aufzunehmen ist gut, aber ich hab gerade mal nachgefragt und die wollen das nicht, keine Ahnung warum ... :)

Nein, im Ernst, das ist überhaupt keine gute Idee, schon aufgrund des Problems mit den dann "echten" und "unechten" Schweizer Kunden, das fällt Dir voll auf die Hufe. Dein Problem liegt ja aber eigentlich auch ganz woanders. Dein Geschäftspartner ist in Deutschland, die Transaktion ist nach allen Tatbestandskriterien aus §1 Abs. 1 UStG in Deutschland steuerbar und den Verkauf in die Schweiz und damit die steuerrechtlich relevante Transaktion macht ja auch dein Kunde und nicht Du.

Damit, dass die Lieferung zwar steuerbar, aber bei nachweislicher Ausfuhr in die Schweiz eben auch steuerfrei ist, hast Du eigentlich überhaupt nichts zu tun, denn ab dem Moment, an dem Du die Ware an Deinen deutschen Kunden verkauft hast, bist Du nur noch Lieferant und nicht mehr der Verkäufer.

Dein Problem liegt ja auch an völlig anderer Stelle, nämlich darin, dass der JTL Shop die Frage nach der Steuerbefreiung einer Lieferung ausschließlich anhand der Lieferadresse festlegt. DAs ist aber eben falsch und letztlich müsste hier folgende Logik greifen:

1. Wenn Leistungsort und Lieferort nicht im selben Land liegen, dann liegt ein Streckengeschäft= Dropshipping vor.
2. Bei Dropshipping gilt für die Festlegung, ob steuerbefreit oder nicht, der Leistungsort, nicht wie sonst der Lieferort.

Das Ganze ist also eher ein Problem von Shop/ Wawi und auch wenn es cool wäre, wenn JTL hierfür zumindest eine Config-Option einbauen würde, befürchte ich, dass das so schnell nicht passieren wird. Jedenfalls nicht schnell genug für Dich...

Ansonsten gibt es eigentlich nur zwei kurzfristig wirksame Lösungen für Dein Problem:

- Du erziehst Deine Kunden dazu, als Lieferland/Lieferadresse ihre eigene Adresse anzugeben und Du änderst die Lieferadresse bei der Auslieferung ab.
> Ggfls. musst Du durch Rücküberweisung und Rechnungsstellung mit ausgewiesener USt für Klarheit sorgen. Das machst Du bei jedem Deiner Kunden einmal, dann wissen die Bescheid.
- Du beauftragst einen Servicepartner damit, Dir die oben aufgezeigte korrekte Logik im JTL Shop umzusetzen.
 
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