...kann man bei Verwendung der JTL WaWi auf eine Papierablage der Ausgangsrechnungen verzichten? Nachdem ich mich hier etwas zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit von elektronischer Archivierung der Rechnungen belesen habe, frage ich mich, ob die JTL WaWi die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) erfüllt und man ggf. auf eine Papierablage verzichten kann. Bevor ich tiefer in das Thema einsteige und es mir selbst erarbeite, dachte ich mir, diese Frage mal hier im Forum zu stellen. Da bin ich sicher nicht der erste und auch nicht der letzte, der darüber nachdenkt. Ich freue mich über jegliche Antwort & ggf. Erfahrungen zu diesem Thema.