AW: shopauskunft Mail Vorlage
Warte:
Für die Bewertung bei einem entsprechenden Portal braucht dieses verschiedene Angaben: Artikelnummer und -Kundenreferenz- [Mailadresse zur Kontaktaufnahme, ggf. auch weitere Kundendaten].
Da aber zumindest die Mailadresse des Kunden entsprechende persönliche Daten sind, fällt diese unter das BSDG.
Übrigens: Mit der Weitergabe machst du dich - sofern nicht die explizite Zustimmung des Kunden vorliegt - strafbar. Selbst die Zusendung einer Mail nach der Bestellung mit einer entsprechenden freundlichen Bitte zur Bewertung ist Spam (weil halt in der Mail keine für den Geschäftsvorfall relevanten Daten übertragen werden).
Prinzipiell:
Das Bundesdatenschutzgesetz besagt, dass du als datenerhebende Stelle nur so viele Daten wie unbedingt für die Abwicklung des Vorfalls notwendig sind, erheben darfst. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, welche NICHT zur unmittelbaren Durchführung des Vorfalls notwendig sind, darfst du gar nicht ohne explizites Einverständnis des Nutzers durchführen. Und selbst solltest du dich der Dienstleistung Dritter für die unmittelbare Durchführung deines Vorfalls bedienen, so muss sichergestellt sein, dass auch an diese nur die für den jeweiligen Teil notwendigen Daten übertragen werden.
Das heißt im Klartext:
Du darfst vom Kunden die für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls (Bestellung im Onlinehandel) benötigten Daten (u.a. Name, Postadresse und E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer wg. Paketzustellung) erheben. Eine Weitergabe an Dritte ist nur dann statthaft, sofern sie für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls unbedingt notwendig sind (z.B. Weitergabe der Zahlungssumme + Bestellnummer, die keinen Rückschluss auf Waren/Kunden lässt, an einen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder SofortÜberweisung).
Eine weitere Nutzung der Daten (z.B. für ein Bewertungsportal, wobei dieses NICHTS mit der Abwicklung des Geschäftsvorfalls zu tun hat), bedarf der expliziten Zustimmung des Kunden (AGB-Passus zur Datenweitergabe wäre aufgrund der Regelung des BDSG ungültig, ebenfalls müsste der Nutzer einen separaten Haken setzen, welcher auf die Weitergabe hinweist und NICHT standardmäßig gesetzt ist/gesetzt werden muss).