Sacht ma, die WBR - muss die auf ein extra Blatt?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Jolo
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
^^ oder kann die auch zu den AGB auf die Rückseite der Rechnung?
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Dafür gibts keine explizite Vorschrift.

Die Belehrung kann entweder "einzeln" irgendwo stehen, oder auch in den AGB "integriert" sein. Oder beides :wink:

Egal ob mit oder ohne AGB: auf der Rückseite der Rechnung hat sicher zumindest drei Vorteile:
- man läuft weniger Gefahr einen separaten Zettel den man der Sendung beilegt, zu vergessen
- man vergisst als Händler erfahrungsgemäß deutlich seltener, die Rechnung beizulegen :wink:
- wenn der Kunde die Rechnung erhalten hat, hat er zwangsläufig auch die Belehrung erhalten

Je nachdem wie eine Rechnung aussieht (irgendwann kommt ja das anpassbare Rechnungsformular), ist vielleicht auch zu überlegen ob so eine Belehrung immer nur auf die Rückseite muss oder nicht vielleicht sogar vorne drauf kann.
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
Momentan sieht es so aus:

Rechnung mit AGB auf Rückseite und die WBR auf extra Blatt. Der Grund der Frage ist die imense Papierverschwendung 😉 .. und natürlich die Arbeit mit dem ganzen Zeug...
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Wie gesagt, viele "integrieren" die Belehrung als eigenen Punkt in den AGB. Oftmals noch umrandet, fettgedruckt oder sonstwie hervorgehoben.
Wäre also auf jeden Fall eine Möglichkeit.
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
Na dann wird das so werden, ein Blatt weniger zum bedrucken. Danke dir!
 

Ähnliche Themen