Neu Runder Tisch: Was macht ihr mit retourierten Paketen ohne Widerruf?

holzpuppe

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14. Oktober 2011
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Leipzig
Moin,

ich stehe gerade vor einem kleinen Problem:
Ich hab 1 Paket zurück bekommen bei die Empfängeradresse wohl nicht stimmt.
Und 1 Paket bei der die Lagerfrist abgelaufen ist und der Kunde es schlicht nicht abgeholt hat.

Tjoa: Empfänger 1, der dessen Name nicht am Klingelschild stand, habe ich auf verschiedenen Wegen versucht zu erreichen. Telefonisch und per Mail. Sein Mailfach ist voll, also voll voll. Da passt kein Byte mehr rein. Am Telefon einen nahen Verwandten dran gehabt und um Kontaktaufnahme seitens des eigentlichen Empfängers gebeten. Es kam NICHTS.

Der der nicht abgeholt hat. Tja, keine Ahnung. Weiß ich erst seit heute.

Im Netz kann ich irgendwie nichts finden, weder rechtlich aussagekräftiges oder anderes.
Das was wohl am ehesten zutrifft ist ein kleiner schwamiger Artikel vom Händlerbund von 2016.

Es steht nur da, dass mit dem aktuellen Widerrufsrecht, kein Kunde bestraft werden darf. (Schade, die Reitgerte muss dann wohl im Stall bleiben. :() Und das solche Konstellationen vom Gesetz her noch nicht abgedeckt sind und man erstmal ein paar Urteile abwarten muss.

Tja. was nun?
Ich denke ich lass die Pakete erstmal stehen und schaue ob die Kunden sich irgendwann mal zucken.
Was denkt ihr? Oder hat jemand aktuelle rechtliche Urteile auf dem Schirm, oder was auch immer?

Grüße
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
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Schwarzach a Main
Zitat: "Ich denke ich lass die Pakete erstmal stehen und schaue ob die Kunden sich irgendwann mal zucken."

machen wir auch so habe bereits seit Januar einen vollen Lagerregal (es hat extrem zugenommen)
Wenn sich der Kunde meldet bei kleinen Bestellungen muss der Kunde noch mal Versand bezahlen bei höheren Beträgen versenden wir noch mal kostenlos.
Wobei letzte Zeit auch nichts mehr da man nur jetzt in Februar 2 Kunden erwischt hat (erst falsche Adresse bei andere eben keine Abholung am Postamt) und nach dem zweite Versand kamen die innerhalb von 1 Tag wieder zurück. Eine Annahme verweigert und andere WR ohne es auszupacken.

Es wird halt wirklich immer besser..zu mal enorm zugenommen hat Diskusionen mit Kunden seit wann man Rücksendungen selber zahlen muss..und wieso nur 14 Tage Rückgaberecht (wenn wir die Ware nach 40 Tagen zurück bekommen)
 
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holzpuppe

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14. Oktober 2011
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Leipzig
So n Monat ist rum. Ein Paket steht noch da. xD Das andere, das ist interessanter: Ein Paket das ich im Auftrag eines Kunden an einen seiner Kunden geschickt hatte ... zuuuuu WEIHNACHTEN! YEAH. Es hat nur 3 Monate irgendwo in der DHL-Paketdimension Urlaub gemacht und ist dann zu uns zurück. xD LOL Ich nehme an, der Empfänger wusste noch nicht einmal um seine Lieferung.
 

_simone_

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17. Februar 2013
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Emsland
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Notun Delend
Es steht nur da, dass mit dem aktuellen Widerrufsrecht, kein Kunde bestraft werden darf. (Schade, die Reitgerte muss dann wohl im Stall bleiben. :() Und das solche Konstellationen vom Gesetz her noch nicht abgedeckt sind und man erstmal ein paar Urteile abwarten muss.

Soviel ich weiß, muß ein Widerruf seitens des Kunden erfolgen. Eine Rücksendung, wie auch immer zustande gekommen, ist kein Widerruf.

Wir erstatten in solchen Fällen den Bestellwert minus der Auslagen für DHL.
 

lantelmegmbh

Aktives Mitglied
29. November 2016
7
0
Sie scheinen ja tierische Langeweile und wenig zutun zu haben , wenn Sie sich mit solch einen ausgekauten Thema befassen.... :D
 

Neodym

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13. Februar 2012
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75
Berlin
Wir lassen retournierte Pakete, bei denen sich der Empfänger auch nach Benachrichtigung über die Rückkehr unsererseits nicht meldet ein paar Monate stehen. So 2-3 Monate. Dann geht die Ware zurück in den Verkauf. Die Rechnung wird abgeheftet in einen speziellen Ordner. Wenn der Kunde dann irgendwann Ansprüche an seine Zahlung stellt, kann man das prüfen.

Die Kunden melden sich fast nie. Es ist erschreckend wieviele Kunden ihre Finanzen nicht im Griff haben. Die ignorieren das Thema einfach, und bei uns lagert das Geld im Wert zwischen 10 und 400 EUR pro Bestellung. Das ist zwar schön für uns, ich finde es aber seltsam. Und meiner Meinung nach ist unsere Zielgruppe nicht gerade wohlhabend.

Letztens hat sich doch mal ein französischer Kunde nach etwa 1,5 Jahren gemeldet. Es ging um ca. 250 ,- EUR.
Er war bereit sich die Ware nochmal zuschicken zu lassen. Natürlich haben wir eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt und die Rückkehr und Neuversandkosten....
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
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568
Wir gehen genauso vor, wie die meisten hier.

Thema 1: Widerruf
Ein Widerruf möchten wir schon haben, haben hierzu auch einen Thread am laufen, gerade wie man Widerruf behandeln soll, wenn Kunde sagt er habe "falsch" bestellt.
Für Fehler anderer wollen wir nicht gerade stehen und behalten Versandkosten ein. Darf man nicht, wenn der Kunde meckert und kein Gewissen hat, erstatten wir auch den Versand notgedrungen.

Thema 2: Annahme verweigert
Annahme verweigern halten manche für Widerruf, hier behalten wir uns vorerst mindestens Hinsendekosten ein. Auch hier muss man beachten, dass man Pakete annehmen MUSS und alles erstatten MUSS.
Gerade mit DHL ist es dann doof, da auch für Retouresendungen gleich mal paar EUR anfallen.

Thema 3: Sendungen kommen zurück
Es gibt hier viele Gründe, oftmals werden z.B. Briefsendungen auf Post hinterlegt, wenn Briefkasten voll/zu klein war, Kunden erhalten keine Benachrichtigung oder Briefträger / Kunde war zu FAUL!
(Die meistens Aushilfskräfte auf der Post wissen dann auch nicht bescheid, verlangen auch bei Briefsendungen eine Sendungsnummer :rolleyes:)
Wie dem auch sei, Rückläufer liegen bei uns 2-3 Monate und gehen dann zurück ins Lager, mehr als informieren können wir nicht.
Nicht vergessen, es gibt auch oftmals "Todesfälle", von dem wir Händler ja nichts mitbekommen.


@holzpuppe
Wir hatten erst kürzlich einen Fall, dass der Kunde per DHL informiert wurde, dass dieser das Paket abholen kann.
Der Kunde war faul, wollte nicht den Weg machen, er habe keine Info erhalten. Auch den Sendungsverlauf wollte sich dieser nicht anschauen.
Wir hatten daher vorerst nichts erstattet, Paket kam zurück und erstatteten dann alles abzgl. Versand.
Das gefiel dem Kunden garnicht, da war dieser nicht mehr so faul und wollte gleich alles klein schlagen.
Auf anraten von unserem Anwalt, hätten wir wenig Chancen, wir sollten besser auch die Versandkosten erstatten.
Für mich ist hier eine Lücke im Gesetz, auch in Bezug auf Widerruf und Fehlbestellungen des Kunden, bluten muss der Händler.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.921
568
Nein, wir sind hier schon gut aufgehoben ;) ... Es drehte sich um die angeblich fehlende Benachrichtigung, Annameverweigerung ist etwas anderes und natürlich kein Widerruf.

Dennoch müsste man paar Lücken schließen, um die Händler zu schützen, wenn der Kunde offensichtliche Fehler bei Bestellungen gemacht hat.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
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Update: Der Kunde hat neu bestellt. -.- Ich fass es nicht. Postfach ist immer noch voll. Telefonnummer ist auch die Gleiche, unter der ich ihn nicht erreichen kann. Der einzige Unterschied ist der Versanddienstleister. Tjoa. Also habe ich ein altes Paket vom Kunden und ein neues Paket was er haben will.
Ich denke mal ich werde erst ein Paket abschicken mit einem netten Brief. Wenn das Paket ankommen sollte, müsste er sich theoretisch melden. Und dann weiter schauen, ob er das 2. auch haben will, oder stornieren möchte. (Und die Umkosten von uns auf ihn legen. So fern es sich anbietet.)
 

_simone_

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17. Februar 2013
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Notun Delend
Wenn das Postfach vom Kunden voll ist, konnte ja keine WRB zugestellt werden. Ist dann überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen?
 

holzpuppe

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14. Oktober 2011
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Ganz ehrlich? Das kann nicht mein Problem sein, wenn der Kunde sich nicht um seine E-Mails kümmert.
Man könnte auch nach Schrödinger's Katze fragen. Hat er überhaupt die E-Mail gelesen und ist deswegen ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Er hat bezahlt, also ja.
 

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
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Notun Delend
Meine Frage zu dem Thema war auch eher von theoretischer Natur. Wir haben den Fall auch öfters und mich würde eben interessieren, ob rein rechtlich ein KV zustande gekommen ist.
 

holzpuppe

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14. Oktober 2011
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_simone_

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17. Februar 2013
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Notun Delend
...und wenn der Fehler seitens des Kunden vorliegt? (Postfach voll)
Das war meine Frage, wie auch in der Ausgangslage vom TO.