Moin,
ich stehe gerade vor einem kleinen Problem:
Ich hab 1 Paket zurück bekommen bei die Empfängeradresse wohl nicht stimmt.
Und 1 Paket bei der die Lagerfrist abgelaufen ist und der Kunde es schlicht nicht abgeholt hat.
Tjoa: Empfänger 1, der dessen Name nicht am Klingelschild stand, habe ich auf verschiedenen Wegen versucht zu erreichen. Telefonisch und per Mail. Sein Mailfach ist voll, also voll voll. Da passt kein Byte mehr rein. Am Telefon einen nahen Verwandten dran gehabt und um Kontaktaufnahme seitens des eigentlichen Empfängers gebeten. Es kam NICHTS.
Der der nicht abgeholt hat. Tja, keine Ahnung. Weiß ich erst seit heute.
Im Netz kann ich irgendwie nichts finden, weder rechtlich aussagekräftiges oder anderes.
Das was wohl am ehesten zutrifft ist ein kleiner schwamiger Artikel vom Händlerbund von 2016.
Es steht nur da, dass mit dem aktuellen Widerrufsrecht, kein Kunde bestraft werden darf. (Schade, die Reitgerte muss dann wohl im Stall bleiben. ) Und das solche Konstellationen vom Gesetz her noch nicht abgedeckt sind und man erstmal ein paar Urteile abwarten muss.
Tja. was nun?
Ich denke ich lass die Pakete erstmal stehen und schaue ob die Kunden sich irgendwann mal zucken.
Was denkt ihr? Oder hat jemand aktuelle rechtliche Urteile auf dem Schirm, oder was auch immer?
Grüße
ich stehe gerade vor einem kleinen Problem:
Ich hab 1 Paket zurück bekommen bei die Empfängeradresse wohl nicht stimmt.
Und 1 Paket bei der die Lagerfrist abgelaufen ist und der Kunde es schlicht nicht abgeholt hat.
Tjoa: Empfänger 1, der dessen Name nicht am Klingelschild stand, habe ich auf verschiedenen Wegen versucht zu erreichen. Telefonisch und per Mail. Sein Mailfach ist voll, also voll voll. Da passt kein Byte mehr rein. Am Telefon einen nahen Verwandten dran gehabt und um Kontaktaufnahme seitens des eigentlichen Empfängers gebeten. Es kam NICHTS.
Der der nicht abgeholt hat. Tja, keine Ahnung. Weiß ich erst seit heute.
Im Netz kann ich irgendwie nichts finden, weder rechtlich aussagekräftiges oder anderes.
Das was wohl am ehesten zutrifft ist ein kleiner schwamiger Artikel vom Händlerbund von 2016.
Es steht nur da, dass mit dem aktuellen Widerrufsrecht, kein Kunde bestraft werden darf. (Schade, die Reitgerte muss dann wohl im Stall bleiben. ) Und das solche Konstellationen vom Gesetz her noch nicht abgedeckt sind und man erstmal ein paar Urteile abwarten muss.
Tja. was nun?
Ich denke ich lass die Pakete erstmal stehen und schaue ob die Kunden sich irgendwann mal zucken.
Was denkt ihr? Oder hat jemand aktuelle rechtliche Urteile auf dem Schirm, oder was auch immer?
Grüße