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Gut bekanntes Mitglied
Neue EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU : Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten
Ich habe hier noch absolut nichts davon gelesen, gerade über die Boardsuche lange danach gesucht ..... wie geht ihr damit aktuell um ?
Vorab.... die Registierung pro EU-Land beläuft sich auf 500€ netto pro Land im ersten Jahr + 450€ netto pro Land in den folgenden Jahren + die reel anfallenden Kosten für die Entsorgung (Quelle: Beratung über http://www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/weee-beratung-weltweit/ ) ...... wer soll das bezahlen können ?
Also einstampfen den Versand in die EU, wir sind ja ganz nahe zusammen gerückt mit unseren Partner-Staaten das die ja auch ganz normal ist (Sarkasmus off).
Eine Möglichkeit wäre relevante Artikel nur vom Versand in EU-Länder auszuschließen, aber wie umsetzen ?
Da müsste dann ja auch der Hinweis stehen wie z.B. "Aufgrund der in den EU-Ländern geltenenden Gesetze zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten wird dieser Artikel nicht an Endkunden außerhalb Deutschlands verkauft."
Der Artikel dürfte weiterhin natürlich auch gar nicht bestellbar sein was ja aber nur dann umgesetzt werden kann sobald der Kunde sich angemeldet hat und damit erst sein gewünschtes Lieferland erkenntlich wäre (vorher aber schon der o.g. Hinweis das er sich erst gar nicht die Mühe macht und das alles im Shop ggf. mühselig zusammen stellt und dann am Ende erst die Mitteilung erhält das er es gar nicht geliefert bekommen kann)...
Bin aktuell absolut ratlos ... ist das noch nicht so weit durchgedrungen das hier eine Lösung zeitnah vor dem 1.10.15 zur Verfügung steht (die ja schon da sein sollte da Österreich + Belgien bereits diese Regelung umgesetzt haben und dorthin der Versand somit schon jetzt verboten ist ohne diese Registierung) ? Vor dem 1.10.15 werde ich auf jeden Fall das EU-Ausland offline setzen, also GAR KEINE Bestellungen mehr dahin durchführen lassen über die Shopbestellungen (auch wenn 50% der Artikel noch versendet werden dürften da sie keine WEE benötigen .... aber wie das dem Shop beibringen/unterscheiden lasse) ?
Hoffe das kam gut verständlich rüber .....
Ich habe hier noch absolut nichts davon gelesen, gerade über die Boardsuche lange danach gesucht ..... wie geht ihr damit aktuell um ?
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Der BVOH weist darauf hin, dass Österreich und Belgien damit begonnen haben, Onlinehändler wegen der Verletzung der dortigen Regelungen über Elektro- und Elektronikaltgeräte abzumahnen.
Grundlage der Abmahnungen ist die Richtlinie 2012/19/EU, die zwar noch nicht in Deutschland aber bereits in einigen anderen EU-Staaten umgesetzt ist.
Danach muss ein Onlinehändler, der direkt Elektro- und Elektronikgeräte an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten vertreibt und dort keine Niederlassung hat, im jeweiligen EU-Vertriebsland einen Bevollmächtigten zu benennen, der die Aufgaben der Richtlinie (Registrierung im jeweiligen nationalen Register, Abschluss von Verträgen mit den nationalen Sammel- und Verwertungssystemen) erfüllt.
Die war bislang (faktisch) weitgehend sanktionslos gestellt, auch war bislang offen, ob eine EU-einheitliche Lösung (zentrale Registrierung) noch zustande kommen würde, dies ist jedoch gescheitert.
Konsequenz: Onlinehändler, die in EU-Staaten liefern müssen entweder im jeweiligen Lieferstaat eine Niederlassung gründen, die sich dann im nationalen Herstellerregister registrieren lässt oder einen Bevollmächtigten mit Sitz im Lieferstaat zu benennen. Wer dies nicht tut, kann empfindlich sanktioniert werden.
Zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz dieser Pflicht hat der Kollege Wentzel einen sehr informativen Artikel geschrieben:
Nichtbestellung eines Bevollmächtigten nach Österreichischer Elektroaltgeräteverordnung | Onlinehandelsrecht
In Deutschland wird die Richtlinie im Oktober umgesetzt, danach müssen Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ab 400 m² bei Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
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Vorab.... die Registierung pro EU-Land beläuft sich auf 500€ netto pro Land im ersten Jahr + 450€ netto pro Land in den folgenden Jahren + die reel anfallenden Kosten für die Entsorgung (Quelle: Beratung über http://www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/weee-beratung-weltweit/ ) ...... wer soll das bezahlen können ?
Also einstampfen den Versand in die EU, wir sind ja ganz nahe zusammen gerückt mit unseren Partner-Staaten das die ja auch ganz normal ist (Sarkasmus off).
Eine Möglichkeit wäre relevante Artikel nur vom Versand in EU-Länder auszuschließen, aber wie umsetzen ?
Da müsste dann ja auch der Hinweis stehen wie z.B. "Aufgrund der in den EU-Ländern geltenenden Gesetze zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten wird dieser Artikel nicht an Endkunden außerhalb Deutschlands verkauft."
Der Artikel dürfte weiterhin natürlich auch gar nicht bestellbar sein was ja aber nur dann umgesetzt werden kann sobald der Kunde sich angemeldet hat und damit erst sein gewünschtes Lieferland erkenntlich wäre (vorher aber schon der o.g. Hinweis das er sich erst gar nicht die Mühe macht und das alles im Shop ggf. mühselig zusammen stellt und dann am Ende erst die Mitteilung erhält das er es gar nicht geliefert bekommen kann)...
Bin aktuell absolut ratlos ... ist das noch nicht so weit durchgedrungen das hier eine Lösung zeitnah vor dem 1.10.15 zur Verfügung steht (die ja schon da sein sollte da Österreich + Belgien bereits diese Regelung umgesetzt haben und dorthin der Versand somit schon jetzt verboten ist ohne diese Registierung) ? Vor dem 1.10.15 werde ich auf jeden Fall das EU-Ausland offline setzen, also GAR KEINE Bestellungen mehr dahin durchführen lassen über die Shopbestellungen (auch wenn 50% der Artikel noch versendet werden dürften da sie keine WEE benötigen .... aber wie das dem Shop beibringen/unterscheiden lasse) ?
Hoffe das kam gut verständlich rüber .....