Richtlinie 2012/19/EU - neue WEE-Regelung für Auslandversand in die EU

techno-com

Gut bekanntes Mitglied
20. Januar 2011
476
2
Heilbronn
Neue EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU : Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten

Ich habe hier noch absolut nichts davon gelesen, gerade über die Boardsuche lange danach gesucht ..... wie geht ihr damit aktuell um ?

...............

Der BVOH weist darauf hin, dass Österreich und Belgien damit begonnen haben, Onlinehändler wegen der Verletzung der dortigen Regelungen über Elektro- und Elektronikaltgeräte abzumahnen.

Grundlage der Abmahnungen ist die Richtlinie 2012/19/EU, die zwar noch nicht in Deutschland aber bereits in einigen anderen EU-Staaten umgesetzt ist.

Danach muss ein Onlinehändler, der direkt Elektro- und Elektronikgeräte an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten vertreibt und dort keine Niederlassung hat, im jeweiligen EU-Vertriebsland einen Bevollmächtigten zu benennen, der die Aufgaben der Richtlinie (Registrierung im jeweiligen nationalen Register, Abschluss von Verträgen mit den nationalen Sammel- und Verwertungssystemen) erfüllt.

Die war bislang (faktisch) weitgehend sanktionslos gestellt, auch war bislang offen, ob eine EU-einheitliche Lösung (zentrale Registrierung) noch zustande kommen würde, dies ist jedoch gescheitert.

Konsequenz: Onlinehändler, die in EU-Staaten liefern müssen entweder im jeweiligen Lieferstaat eine Niederlassung gründen, die sich dann im nationalen Herstellerregister registrieren lässt oder einen Bevollmächtigten mit Sitz im Lieferstaat zu benennen. Wer dies nicht tut, kann empfindlich sanktioniert werden.

Zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz dieser Pflicht hat der Kollege Wentzel einen sehr informativen Artikel geschrieben:

Nichtbestellung eines Bevollmächtigten nach Österreichischer Elektroaltgeräteverordnung | Onlinehandelsrecht

In Deutschland wird die Richtlinie im Oktober umgesetzt, danach müssen Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ab 400 m² bei Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.

..............

Vorab.... die Registierung pro EU-Land beläuft sich auf 500€ netto pro Land im ersten Jahr + 450€ netto pro Land in den folgenden Jahren + die reel anfallenden Kosten für die Entsorgung (Quelle: Beratung über http://www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/weee-beratung-weltweit/ ) ...... wer soll das bezahlen können ?
Also einstampfen den Versand in die EU, wir sind ja ganz nahe zusammen gerückt mit unseren Partner-Staaten das die ja auch ganz normal ist (Sarkasmus off).

Eine Möglichkeit wäre relevante Artikel nur vom Versand in EU-Länder auszuschließen, aber wie umsetzen ?
Da müsste dann ja auch der Hinweis stehen wie z.B. "Aufgrund der in den EU-Ländern geltenenden Gesetze zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten wird dieser Artikel nicht an Endkunden außerhalb Deutschlands verkauft."
Der Artikel dürfte weiterhin natürlich auch gar nicht bestellbar sein was ja aber nur dann umgesetzt werden kann sobald der Kunde sich angemeldet hat und damit erst sein gewünschtes Lieferland erkenntlich wäre (vorher aber schon der o.g. Hinweis das er sich erst gar nicht die Mühe macht und das alles im Shop ggf. mühselig zusammen stellt und dann am Ende erst die Mitteilung erhält das er es gar nicht geliefert bekommen kann)...

Bin aktuell absolut ratlos ... ist das noch nicht so weit durchgedrungen das hier eine Lösung zeitnah vor dem 1.10.15 zur Verfügung steht (die ja schon da sein sollte da Österreich + Belgien bereits diese Regelung umgesetzt haben und dorthin der Versand somit schon jetzt verboten ist ohne diese Registierung) ? Vor dem 1.10.15 werde ich auf jeden Fall das EU-Ausland offline setzen, also GAR KEINE Bestellungen mehr dahin durchführen lassen über die Shopbestellungen (auch wenn 50% der Artikel noch versendet werden dürften da sie keine WEE benötigen .... aber wie das dem Shop beibringen/unterscheiden lasse) ?

Hoffe das kam gut verständlich rüber .....
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
9
AW: Richtlinie 2012/19/EU - neue WEE-Regelung für Auslandversand in die EU

löse es doch über Versandklasse / Versandart ... gibt's den betroffenen Artikel (Elektrogeräte) eine eigene Versandklasse und dann stellst du die korrespondierende Versandart ein nur für "D"
 

techno-com

Gut bekanntes Mitglied
20. Januar 2011
476
2
Heilbronn
AW: Richtlinie 2012/19/EU - neue WEE-Regelung für Auslandversand in die EU

Und wie realisiere ich das mit dem vorher anzeigen (dem EU-Kunden) das dieser Artikel für ihn nicht lieferbar ist ?

Ein PlugIn wäre hilfreich das:
1. eine Anzeige bei den entsprechenden Artikeln einblendet "Aufgrund der in den EU-Ländern geltenenden Gesetze zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, WEE, wird dieser Artikel nicht an Endkunden außerhalb Deutschlands verkauft." .... bzw. statt "außerhalb Deutschland" dort "in die ausländische EU" etc. etc. etc. (Funktions-Attribut ?)
2. den Artikel fürs Ausland unverkäuflich macht (was ja aber erst festgestellt werden kann nachdem der Kunde überhaupt sein Land angegeben hat)
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
9
AW: Richtlinie 2012/19/EU - neue WEE-Regelung für Auslandversand in die EU

leg doch beim dem Artikel einfach ein Attribut an, kannst dann deinen text auch mehrsprachig hinterlegen
 

techno-com

Gut bekanntes Mitglied
20. Januar 2011
476
2
Heilbronn
AW: Richtlinie 2012/19/EU - neue WEE-Regelung für Auslandversand in die EU

Und jetzt dann 2000 und mehr Artikel (+ Variations-Kombis) bearbeiten mit neuer Versandklasse + Attribute einfügen .... wow !

Habe eben auch mal zum Test ein Attribut einblenden lassen mit einem Text .... das ist ohne Leerzeile direkt unter der Artikelbeschreibung eingeblendet worden, danach kamen dann direkt die Attachments .... da passt ein Text nicht wirklich gut hin ! Habe aber auch keinen Weg gefunden das ggf. an eine andere Stelle zu verschieben (wie z.B. hier gemacht in grüner Schrift unterm Bild/vor der Beschreibung).
 

Ähnliche Themen