Neu Rechnungskorrektur / Gutschrift Missverständnisse

SHAAN

Sehr aktives Mitglied
26. August 2020
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Hallo Leute!

Wir arbeiten seit kurzem viel mit Rechnungskorrekturen und mussten feststellen, dass überraschend viele Rechnungsempfänger verwirrt sind und die Rechnungskorrektur falsch interpretieren.

Wir haben das bei uns im Büro versucht objektiv aus Kundensicht zu betrachten und kommen zu demselben Ergebnis: Man kann den Kunden nicht zumuten, das er versteht, dass eine Rechnungskorrektur mit dem Namen Rechnungskorrektur und zudem ohne Minus vor dem Betrag dem Kunden zugutekommt. Entweder überweisen die Kunden den falschen (Rechnungskorrektur) Betrag, oder sie schreiben und rufen uns an, weil sie es nicht verstehen.

Von unseren Großlieferanten bekommen wir selber auch nur Gutschriften mit einem Minus vor dem Betrag.

Wie macht Ihr das, habt Ihr ähnliche Erfahrung gemacht?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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1.540
Bei uns heißt das Ding "Rechnungskorrektur / Gutschrift".

Da man das Ding so oder so dem Kunden mailen muss, haben wir ein Standardmail in dem erklärt wird, dass der GU Betrag vom RE Betrag abgezogen werden muss, ist bereits die Zahlung da erfolgt eine Erstattung etc. etc. der Text wird auf den Fall angepasst bzw. gelöscht was man nicht braucht.
Geht RatzFatz.

Bislang keine Probleme damit ...
 
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trennscheibenwelt

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17. März 2017
1.029
221
Herne
@SHAAN genau so wie es Michael schreibt kann man es machen.
oder
du machst dir für Gutschrift und Rechnungskorrektur eine Vorlage und steuerst die ausgabe mit Workflows.

Ich habe jeweils eine Vorlage für Gutschriften und eine für Rechnungskorrekturen. (sind die Gleichen nur die Überschrift ist anders und in der Vorlage selber natürlich auch und die entsprechenden Texte eingefügt)
1.PNG

In den Workflows gehtst du bei "Rechnungen -> Rechnungskorrektur -> Erstellt" hin und erstellst zwei Workflows.
Einer für "Rechnungskorrektur" einer "Gutschrift".
3.png


Und meine Workflows sehen so aus:

Als Bedingung:
4.PNG

Wenn du dich fragst was das für ein Status ist (Rot) das ist das Feld in der WAWI wenn du eine Rechnungskorrektur machst:

5.PNG

Als Aktionen habe ich dann folgendes:

6.PNG
Einmal zum Speichern und zum Versenden
 
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Verkäuferlein

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29. April 2012
2.343
838
Wir machen es momentan so, dass die Kunden die Rechnungskorrektur gar nicht zu Gesicht bekommen, außer sie fordern diese explizit oder sind gewerblich (ist nicht optimal und werden wir mit Umstellung auf Ausgabe 2.0 auch ändern). Ansonsten benennen wir diese in der Regel als "Storno-Rechnung", das ist aus Sicht des Kunden glaube ich am verständlichsten.

Euch ist aber schon der Unterschied zwischen einer Gutschrift und einer Rechnungskorrektur / Storno-Rechnung klar? (Insbesondere aus Sicht des FA bzw. der steuerlichen Betrachtung.)

Zwar ist es wohl grundsätzlich nicht problematisch, das Ding auch irgendwie "Gutschrift" zu nennen, sorgt aber mitunter vielleicht für Verwirrung und Unklarheiten in steuerlicher Hinsicht.
Siehe auch (z.B.):
https://www.weclapp.com/de/blog/rechnungskorrektur/

Ansonsten klingt das Vorgehen von @MichaelH gut, dem Kunden zu erläutern, wie er damit umzugehen hat. Auch wenn viele vermutlich die Mail gar nicht lesen, in der die Storno-Rechnung kommt. :)
 
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SHAAN

Sehr aktives Mitglied
26. August 2020
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@MichaelH das scheint mir momentan auch die einzige Lösung zu sein.

@trennscheibenwelt vielen Dank für deine Bemühungen und den Einblick in deinen Prozessablauf. Eine Vorlage für Gutschriften und Korrekturrechungen haben wir auch.

@Verkäuferlein ich hatte den Artikel von weclapp zuvor bereist gelesen. Der Name Korrekturrechnung ist und bleibt missverständlich und nicht alltagstauglich. Der Kunde ist schließlich nicht das Finanzamt. Du hast natürlich recht wenn du schreibst, dass es nicht ganz unproblematisch sein könnte, da die Rechnungskorrektur sich eben laut § 14 Abs. 4 UStG eindeutig auf die Rechnung beziehen muss. Bleibt für mich noch die Frage, warum kann vor dem Betrag der Rechnungskorrektur kein Minus stehen?
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
@Verkäuferlein ich hatte den Artikel von weclapp zuvor bereist gelesen. Der Name Korrekturrechnung ist und bleibt missverständlich und nicht alltagstauglich. Der Kunde ist schließlich nicht das Finanzamt. Du hast natürlich recht wenn du schreibst, dass es nicht ganz unproblematisch sein könnte, da die Rechnungskorrektur sich eben laut § 14 Abs. 4 UStG eindeutig auf die Rechnung beziehen muss. Bleibt für mich noch die Frage, warum kann vor dem Betrag der Rechnungskorrektur kein Minus stehen?

In dem Fall muss die Antwort wohl "Ist halt so" lauten. :D

Na ja, vielleicht auch weil Rechnung (100) - Rechnungskorrektur (50) = End(-Rechnungs-)betrag (50), wenn man jetzt anders rechnen würde, würde es vermutlich leichter zu (mathematischen bzw. buchhalterischen Verwicklungen kommen) Soll und Haben und - * - = +, also dann versehentlich Rechnung (100) - Rechnungskorrektur (-50) = 150 herauskommen könnte. Anders kann ich es mir zumindest auch nicht erklären.

Hast Du denn schon einmal über die Bezeichnung Storno-Rechnung nachgedacht?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Bei uns heißt das Ding "Rechnungskorrektur / Gutschrift", also beides.

2 Steuerprüfungen, keine Beanstandung und auch kein gewerblicher Kunde hat je etwas beanstandet.
Die Beträge sind positiv.

Vermutlich weil es ein Gegenbeleg ist wie SOLL/HABEN - in einer FIBU gibt es genau genommen auch keine negativen Beträge.
 

SHAAN

Sehr aktives Mitglied
26. August 2020
590
162
Dann frage ich mich, warum es zwei unser Großhändler und ein Produzent so machen, dass die ein Minus vor den Endbetrag der Gutschrift setzen und diese nicht Rechnungskorrektur nennen, obwohl eindeutig Rechnungskorrektur. Einer der Großhändler agiert bundesweit mit über 50 Sattelzügen und 250 Märkten.

Vielleicht ist das Minus auf deren Gutschriften auch nur kosmetischer Natur für den Kunden und hat keine Auswirkungen in deren WAWI. Was wiederum die Frage der buchhalterischen Richtigkeit aufwirft.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Ich nenne es auch Kosmetik, kannst ja im Druck hinter der Zahl "123,45" konstant ein Minus ausgeben 123,45-" und die Zahlen in rot drucken, da versteht es auch der Dümmste.

Zum anderen, man kann alles machen, ob groß oder klein - bis einer kommt der was zu sagen hat und sagt: So geht das nicht. ;)
 

SHAAN

Sehr aktives Mitglied
26. August 2020
590
162
Ich nenne es auch Kosmetik, kannst ja im Druck hinter der Zahl "123,45" konstant ein Minus ausgeben 123,45-" und die Zahlen in rot drucken, da versteht es auch der Dümmste.

Zum anderen, man kann alles machen, ob groß oder klein - bis einer kommt der was zu sagen hat und sagt: So geht das nicht. ;)
Dein Wort in Gottes Ohren ;)

Ich habe das Schreiben des Bundesfinanzministeriums angehängt. Da steht nichts von Rechnungskorrektur.

Ein Absatz sagt:

"Die im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnete Stornierung oder Korrektur der ursprüng-lichen Rechnung als Gutschrift (sog. kaufmännische Gutschrift) ist keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Wird in einem solchen Dokument der Begriff „Gutschrift“ verwendet, obwohl keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG vorliegt, ist dies weiterhin umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich. Die Bezeichnung als „Gutschrift“ führt allein nicht zur Anwendung des § 14c UStG.

- 4 -Wird in einem Dokument sowohl über empfangene Leistungen (Gutschrift) als auch über ausgeführte Leistungen (Rechnung) zusammen abgerechnet, muss das Dokument die Rech-nungsangabe „Gutschrift“ enthalten. Zudem muss aus dem Dokument zweifelsfrei hervor-gehen, über welche Leistung als Leistungsempfänger bzw. leistender Unternehmer abge-rechnet wird. In dem Dokument sind Saldierung und Verrechnung der gegenseitigen Leistungen unzulässig"
 

Anhänge

  • 2013-10-25-ausstellung-von-rechnungen.pdf
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
empfangene Leistungen (Gutschrift)

Hast du eine Leistung empfangen ?
Nein.

Bist also im falschen Kapitel.

... ich lasse es so wie es ist, wo kein Kläger da kein Richter.

Ich könnte dann ja auch sagen "nicht zutreffendes bitte streichen" ...
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
Zum anderen, man kann alles machen, ob groß oder klein - bis einer kommt der was zu sagen hat und sagt: So geht das nicht. ;)

Vor allem hat der Große in der Regel 25 hochbezahlte Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Steueranwälte, die dann haufenweise Gutachten schreiben, warum Sachen möglich sind, die eigentlich nicht möglich sind, während der kleine ein flaues Gefühl im Magen bekommt, wenn da plötzlich 3 Steuer-Beamte stehen und "DuDuDu" sagen.

Die Bezeichnung als „Gutschrift“ führt allein nicht zur Anwendung des § 14c UStG.

Das "allein" ist das entscheidende Wort. Und das BMF-Schreiben ist wohl lediglich die Klarstellung dazu, dass man nicht ausschließlich Rechnungskorrektur, Stornorechnung oder Korrekturrechnung verwenden darf, im Idealfall aber zur Eindeutigkeit verwenden sollte um die kaufmännische Gutschrift von der umsatzsteuerlichen Gutschrift abzugrenzen.

Das Minus ist sicherlich nur kosmetischer Natur, entscheidend sind wohl immer die Gesamtumstände und es gibt dazu scheinbar sehr unterschiedliche Meinungen, eine umsatzsteuerliche Gutschrift darf aber wohl kein Minus vor dem Endbetrag enthalten.

Bei einer Rechnugnskorrektur / Stornorechnung gibt es ganz viele Ansichten (Negative Menge + Positiver Betrag / Positive Menge + Positiver Betrag / Positive Menge + Negativer Betrag), keine Ahnung was dort richtig ist, aber gefühlt würde ich sagen der Begriff führt dazu, dass der Endbetrag von einem positiven Betrag (der Rechnung) abgezogen wird.

Kompliziertes Thema, bei dem so vieles für das eine aber auch für das andere spricht. Tatsächlich habe ich auch schon "Rechnungen" mit negativem Betrag erhalten, die sich dann eigentlich auch als Stornorechnung anhand des negativen Betrages ausweisen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
" Vor allem hat der Große in der Regel 25 hochbezahlte Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Steueranwälte " und keiner von denen wird je einen Rechnungsbeleg oder Gutschrift gesehen haben ...
 

SHAAN

Sehr aktives Mitglied
26. August 2020
590
162
" Vor allem hat der Große in der Regel 25 hochbezahlte Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Steueranwälte " und keiner von denen wird je einen Rechnungsbeleg oder Gutschrift gesehen haben ...

Die Vorstellung ist so richtig wie amüsant.


Habe mir gerade noch eine Gutschrift von einem anderen Großhändler angesehen. Der nennt die Gutschrift einfach Rechnung und unten steht vor der Gesamtsumme "Gutschriftbetrag" und das Minus hinter dem Gesamtbetrag.
Dann habe ich mir eine Gutschrift von der Metro angesehen. Das Gleiche. Die nennen das einheitlich "Rechnung" und unten beim Endbetrag steht einfach nur 114,03-

Ok halten wir fest, es gibt keinen Konsens und das nicht vorhandene Minus beim Endbetrag bedingt die Dokumentenbeschreibung. Ich kann eine Rechnungskorrektur benennen wie ich möchte, wenn vor/nach dem Endbetrag ein Minus steht, ansonsten kann ich eine Rechnungskorrektur auch Gutschrift nennen.

Ich kann also eine Rechnungskorrektur folglich so benennen.

Rechnungskorrektur + 100 €
oder
Rechnung - 100 €
oder
Gutschrift - 100 €
oder
Gutschrift + 100 €

Zudem kommt noch, dass der Kunde annimmt, dass der Begriff Rechnungskorrektur die zuvor erhaltene Rechnung insofern korrigiert, dass diese die Rechnung ersetzt und demnach keine Gutschrift sein kann.

PS. Langsam wird auch klar, warum die Kunden verunsichert sind.
 
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SHAAN

Sehr aktives Mitglied
26. August 2020
590
162
So, nun habe ich alles in den Vorlagen angepasst, um den Kunden bestmöglich aufzuklären. Vielen Dank an alle für die Hilfe.

Meine Empfehlung zur endgültigen Bezeichnung der Rechnungskorrektur ist

Korrektur-Gutschrift
 

Remen

Aktives Mitglied
5. Februar 2015
23
1
Ich habe gerade das Problem, dass ich in JTL 1,5 nirgendwo was finde, was so aussieht wie in den Beschreibungen, mit denen es mir möglich wäre eine Gutschrift zu erstellen.

Denklogisch würde ich auch die Überschrift "Gutschrift" und einen negativen Betrag bevorzugen

Kann es eigentlich sein, dass JTL NICHT von Kaufleuten entwickelt wird - es ist ja sehr mächtig als Werkzeug, aber zugleich auch serh erstaunlich, was solche Sachen angeht

Wie erstelle ich eine Gutschrift ??????
 

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