@radonshop
Wenn die Belege digitalisiert wurden, werden sie ja via JTL2DATEV UO (Ausgangsrechnungen) als PDF an UO mit übermittelt und dort sicher gespeichert. Die anderen belagarten muss man halt selber hochladen und einbuchen aber auch dann werden PDF Rechnungen der Lieferanten oder die Scans als TIFF-Datei mit in UO abgespeichert. Laut unserem Steuerberater ist das ausreichend und wenn man einmal eine elektronische Buchhaltung begonnen hat, dann ist das FA wohl auch verpflichtet, das so zu akzeptieren und keine Papierbelege mehr anzufordern. Zumindest hat mir das die Buchhalterin im Steuerbüro so erklärt, da wir gerade eine Umsatzsteuersonderprüfung haben und ich gefragt hatte, ob ich da noch Unterlagen/Ordner einreichen/bereithalten müsste. Die Prüfung ist zwar möglicherweise noch nicht abgeschlossen aber bislang hat niemend vom FA irgendetwas angefordert. Die haben vom Steuerbüro einen USB-Stick mit den DATEV Daten bekommen und fertig.
Wenn man natürlich massiv "Leichen" im Keller versteckt hat, kann das bei einer richtigen Tiefenprüfung möglicherweise anders aussehen...
Das was wir auf Papier bekommen, heften wir auch ab aber alles andere gibt es nur noch als (PDF) Dokument auf den Festplatten/NAS bzw. dann eben auf den DATEV-Servern.
Das bedeutet natürlich auch, das die einmal verarbeiteten Belege/Rechnungen, wenn sie in UO sind, dann in der Wawi auch nicht mehr verändert werden dürfen. Dazu gibt es ja auch schon ein paar Freds...
Wenn die Belege digitalisiert wurden, werden sie ja via JTL2DATEV UO (Ausgangsrechnungen) als PDF an UO mit übermittelt und dort sicher gespeichert. Die anderen belagarten muss man halt selber hochladen und einbuchen aber auch dann werden PDF Rechnungen der Lieferanten oder die Scans als TIFF-Datei mit in UO abgespeichert. Laut unserem Steuerberater ist das ausreichend und wenn man einmal eine elektronische Buchhaltung begonnen hat, dann ist das FA wohl auch verpflichtet, das so zu akzeptieren und keine Papierbelege mehr anzufordern. Zumindest hat mir das die Buchhalterin im Steuerbüro so erklärt, da wir gerade eine Umsatzsteuersonderprüfung haben und ich gefragt hatte, ob ich da noch Unterlagen/Ordner einreichen/bereithalten müsste. Die Prüfung ist zwar möglicherweise noch nicht abgeschlossen aber bislang hat niemend vom FA irgendetwas angefordert. Die haben vom Steuerbüro einen USB-Stick mit den DATEV Daten bekommen und fertig.
Wenn man natürlich massiv "Leichen" im Keller versteckt hat, kann das bei einer richtigen Tiefenprüfung möglicherweise anders aussehen...
Das was wir auf Papier bekommen, heften wir auch ab aber alles andere gibt es nur noch als (PDF) Dokument auf den Festplatten/NAS bzw. dann eben auf den DATEV-Servern.
Das bedeutet natürlich auch, das die einmal verarbeiteten Belege/Rechnungen, wenn sie in UO sind, dann in der Wawi auch nicht mehr verändert werden dürfen. Dazu gibt es ja auch schon ein paar Freds...