Svenwerner
Neues Mitglied
Hallo,
ihr habt ja sicherlich schon von dem neuen Kaufrecht ab 1.1.2022 mit den weitreichenden Änderungen gehört. So muss man jetzt beim Verkauf von B-Ware, Gebrauchtware, oder Ware mit einem Mangel mit dem Käufer eine sogenannte negative Beschaffenheitsvereinbarung abschließen. Es reicht jetzt nicht mehr aus in der Artikelbeschreibung die Mängel (z.B. Kratzer, Gebrauchsspuren, Defekte usw) zu beschreiben, sondern der Kunde muss dem explizit bei jedem einzelnen Artikel zustimmen, also so ähnlich wie bei der Datenschutzerklärung mittels Haken setzen in einer Checkbox nur eben das ganze bei jeden Artikel (wohl im Checkout). Außerdem muss man diese Zustimmung protokollieren. Hat schon jemand eine Idee wie man das realisieren kann?
ihr habt ja sicherlich schon von dem neuen Kaufrecht ab 1.1.2022 mit den weitreichenden Änderungen gehört. So muss man jetzt beim Verkauf von B-Ware, Gebrauchtware, oder Ware mit einem Mangel mit dem Käufer eine sogenannte negative Beschaffenheitsvereinbarung abschließen. Es reicht jetzt nicht mehr aus in der Artikelbeschreibung die Mängel (z.B. Kratzer, Gebrauchsspuren, Defekte usw) zu beschreiben, sondern der Kunde muss dem explizit bei jedem einzelnen Artikel zustimmen, also so ähnlich wie bei der Datenschutzerklärung mittels Haken setzen in einer Checkbox nur eben das ganze bei jeden Artikel (wohl im Checkout). Außerdem muss man diese Zustimmung protokollieren. Hat schon jemand eine Idee wie man das realisieren kann?