Dealux-GmbH
Sehr aktives Mitglied
Wie ist das eigentlich. Sagen wir Firma X hat einen Onlineshop und diesen auf Deutsch und Englisch. Da muss diese Firma doch auch die Widerrufsbelehrung auf Englisch im Shop haben oder? Auch die anderen rechtlichen Sachen wir Impressum, Datenschutzerklärung usw.
Muss da die Firma X hin gehen, sich das von zertifiziertem Übersetzungsbüro Y übersetzen lassen, damit Anwalt Z das nachgucken und abnicken kann?
Muss da die Firma X hin gehen, sich das von zertifiziertem Übersetzungsbüro Y übersetzen lassen, damit Anwalt Z das nachgucken und abnicken kann?