Neue Widerrufsbelehrung auch in anderen Sprachen?

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
Wie ist das eigentlich. Sagen wir Firma X hat einen Onlineshop und diesen auf Deutsch und Englisch. Da muss diese Firma doch auch die Widerrufsbelehrung auf Englisch im Shop haben oder? Auch die anderen rechtlichen Sachen wir Impressum, Datenschutzerklärung usw.

Muss da die Firma X hin gehen, sich das von zertifiziertem Übersetzungsbüro Y übersetzen lassen, damit Anwalt Z das nachgucken und abnicken kann?
 

Alexander

Sehr aktives Mitglied
22. Mai 2006
2.930
1
Freital
warum firma x knn doch die artikelbeschreibungen in ner anderen sprache machen, nur halt die vertragssachen wie agb oder wrb in der vertragssprache
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Einfach "nur" die deutsche Widerrufsbelehrung ins Englische zu übersetzen ist leider nicht die Patentlösung. Denn schliesslich muss sie dort (im anderen Land, dem Herkunftsland des Käufers) auch "wirksam" sein.
Ausschlaggebend für Firma X dürfte daher vor allem ein ganz anderer Aspekt sein:

Wenn ein Online- Shop (auch) für ausländische Kunden gestaltet ist, sprich dass z. B. Teile des Shops in anderer Sprache verfasst wurden oder z. B. Angaben zum Versand ins Ausland gemacht werden, dann muss sich Firma X zwangsläufig auch ein Stück weit mit ausländischem Recht auseinandersetzen. Denn dann unterliegt der Kaufvertrag einer Art "Mindeststandard" des Herkunftslandes des Käufers.

Oder anders gesagt: wenn sich Firma X nicht mit ausländischem Recht beschäftigen will, sollte sie die Lieferung auch ganz klar und eindeutig auf Deutschland begrenzen.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Was denn?

Verdreh nicht die Augen - hinterher is das Geschrei dann groß, wenn ein ausländischer Kunde Rabatz macht. Dann lieber vorher informieren.

Ist eben doch nicht alles einfach so wischi-waschi :wink:
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Grundsätzlich gilt bei Privatkunden immer das Recht am Wohnsitz des Kunden. Also Deutsche Händler müssen nach österr. Recht ihre österr. Privatkunden (private Endverbraucher) beliefern, und umgekehrt natürlich auch. Vorteil hier für Händer aus DE: In AT gibt es nur 7 Werktage (Samstag zählt nicht dazu!) Rückgaberecht.

Siehe z.B. auch:

Für Kunden in anderen EU Mitgliedsstaaten gelten folgende Fristen zur Wahrung des Rückgaberechts: Belgien 7 Werktage, Zypern 14 Tage, Tschechische Republik 14 Tage, Dänemark 14 Tage, Estland 14 Tage, Finnland 14 Tage, Frankreich 7 Tage, Griechenland 10 Werktage, Ungarn 8 Werktage, Irland 7 Werktage, Italien 10 Werktage, Lettland mind. 14 Tage, Litauen 7 Werktage, Luxemburg 7 Werktage, Malta 15 Tage, Niederlande 7 Werktage, Polen 10 Tage, Portugal 14 Tage, Slowakei 7 Werktage, Slowenien 15 Tage, Spanien 7 Werktage, Schweden 14 Tage, Vereinigtes Königreich (UK) 7 Werktage.

Änderungen vorbehalten, Stand 21.09.2006, Quelle, weitere Informationen
http://ec.europa.eu/consumers/cons_int/safe_shop/dist_sell/index_de.htm

lg
Gerhard
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von gerhard5302:
Grundsätzlich gilt bei Privatkunden immer das Recht am Wohnsitz des Kunden.
Fast - im Grunde alles richtig. Allerdings können Vertragspartner das anzuwendende Recht vereinbaren. Sobald dies nicht vereinbart wurde, gilt dann das Recht des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.

Wie aber auch schon hier erwähnt ( http://www.jtl-software.de/forum/viewtopic.php?t=10625 ), darf der ausländische Käufer aber auch in diesem Fall nicht "schlechter" gestellt sein, als in seinem Heimatland.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Wenn ich das richtig sehe, ist das aber das österreichische BGB :wink:

Da JTL ein deutsches Unternehmen ist, und JTL auch Betreiber dieses Forums ist, beziehe ich mich bei solchen Dinge in erster Linie auch auf deutsches Recht. Hier ginge es dann um das Internationale Privatrecht (IPR) das in Art. 27 und Art. 29 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt ist.

Nur der Vollständigkeit halber :wink:

Ich denke inzwischen kann sich der Threadersteller dann auch gut weitere Infos besorgen :D
 
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