Mwst. in die Schweiz?

feschtag

Aktives Mitglied
13. August 2006
180
0
Servus!

Habe bis jetzt nur Ware in Deutschland verkauft und habe jetzt aber einen Auftrag in die Schweiz. (65.00€)

Wie mache ich das am besten mit der Mwst. und wie wird dies dann mit dem Finanzamt verrechnet?

Wenn mir doch bitte jemand so in kurzen Sätzen dabei helfen könnte!



thx



feschtag
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
985
12
Kreuztal
Hallo,

bei Lieferungen in die Schweiz dürfen keine Mwst. ausgewiesen werden. Ausserdem 3 fache Handelsrechnung und eine Ursprungserklärung ( in deutsch und Englisch ) auf der Rechnung unterschreiben in Druck und Schreibschrift.
Sieht folgendermaßen aus:

Ursprungserklärung:
Der Ausführer der Waren auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass die Waren soweit nicht anders angegeben präferentbegünstigte (EU) Ursprungswaren sind.
The exporter of the product covers by this document declares, that except where otherwise clearly indicates, this products are of (EU) preferential origin.
Zolltarifnummer : ( die Nummer halt beim Hersteller oder Zoll anfragen)

Des Weiteren ist eine Zolltarifnummer erforderlich.

Beim Finanzamt müssen hierfür keine Steuer abgeführt werden und den Nachweis für die Ausfuhr unbedingt behalten.

gruß
Stefan
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
985
12
Kreuztal
Hallo,

bei Lieferungen in die Schweiz dürfen keine Mwst. ausgewiesen werden. Ausserdem 3 fache Handelsrechnung und eine Ursprungserklärung ( in deutsch und Englisch ) auf der Rechnung unterschreiben in Druck und Schreibschrift.
Sieht folgendermaßen aus:

Ursprungserklärung:
Der Ausführer der Waren auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass die Waren soweit nicht anders angegeben präferentbegünstigte (EU) Ursprungswaren sind.
The exporter of the product covers by this document declares, that except where otherwise clearly indicates, this products are of (EU) preferential origin.
Zolltarifnummer : ( die Nummer halt beim Hersteller oder Zoll anfragen)

Des Weiteren ist eine Zolltarifnummer erforderlich.

Beim Finanzamt müssen hierfür keine Steuer abgeführt werden und den Nachweis für die Ausfuhr unbedingt behalten.

gruß
Stefan
 

feschtag

Aktives Mitglied
13. August 2006
180
0
Servus!

Hmmm?

Datt ist aber ne menge Arbeit wegen nem bissel Mwst. (von 65.00€).

Weiter haben die Teile keine Zollnummer da die Teile von mir gefertigt werden.

Oder gibt es da für vergleichbare Artikel ne Zollnummer?


Werde die Teile wohl mit der Mwst an den Kunden schicken, da ich sicher nicht die Zeit und die Gedult habe
dies so wie hier beschrieben durch zuführen.

Zumal die nächste Zollstelle von mir ca. 50Km einfach entfernt ist.


Thx


feschtag
 

Guenter H.

Moderator
Mitarbeiter
10. November 2006
4.225
5
Styria / Austria
Zitat von feschtag:
Werde die Teile wohl mit der Mwst an den Kunden schicken, da ich sicher nicht die Zeit und die Gedult habe
dies so wie hier beschrieben durch zuführen.

ob du mit oder ohne ust verrechnest macht keinen unterschied.... :wink:

aber bei diesem geringen betrag kannst du dir im normalfall ursprungserklärung ersparen, eine handelsrechnung reicht aus. die verzollung muss der empfänger durchführen, daher kannst du dir auch den weg zum zollamt sparen.

wenn du ohne ust fakturierst, dann unbedingt - so wie stefan geschrieben hat - einen ausfuhrnachweis (versandbeleg o.ä.) behalten.
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
985
12
Kreuztal
Sie dürfen und können keine Mwst. in der Schweiz ausstellen. Auch wenn Sie die Teile selbst gefertigt haben, dann müssen Sie eine Zolltarifnummer beantragen, wenn es noch keine dafür gibt ( das ist dann natürlich wirklich viel Arbeit ). Der Zoll wird Ihnen das Paket schon zurücksenden, wenn Sie die ordentlichen Bedingungen für die Ausfuhr nicht einhalten. So leicht wie Sie es sich machen möchten wird es nicht gehen. Ausserdem muß der Kunde in der Schweiz nochmals eine Einfuhrumsatzsteuer an das Schweizer Finanzamt bezahlen. Ich denke nicht das der Kunde bereit ist Mwst. zu zahlen, die er nicht zahlen muß.

Ich denke es ist für Sie Sinnvoll auf den Versand in die Schweiz zu verzichten, wenn Sie die erforderlichen Bestimmungen nicht einhalten möchten oder können.

gruß
Stefan
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
985
12
Kreuztal
Entschuldigung Andreas, aber welche kleine Summen müssen den nicht in Deutschland versteuert werden ? Wir müssen auch bei einer Rechnung über 1€ die Mwst. ausweisen, oder haben wir hier was verpasst ?

gruß
Stefan
 

Andreas Grambow

Sehr aktives Mitglied
Mwst. ausweisen hat nix mit Zoll zu tun.

wenn ich das noch richtig im Kopf habe sind Summen unter 50,00 € bei privatzer Nutzung vom Zoll befreit. den genauen Wert habe ich nicht im Kopf.

Ich hatte in den letzten 6 Wochen 2 Lieferungen in die Schweiz, wo der Kunde sofort per PayPal inkl. Ust. bezahlt hat. Also auch ausgewiesen. Bis heute keine Probleme deswegen gehabt.
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
985
12
Kreuztal
Hallo Andreas

bei der Schweiz handelt es sich um ein Drittland, meinse Wissens nach darf hier keine Mwst. ausgewiesen werden. Wir selbst lassen unsere gesamte Buchhaltung und alles was damit zusammenhängt von einer Steuerkanzlei erledigen. Ich habe heute noch einen Termin mit unserer Buchhalterin. da werde ich mich noch einmal genau erkundigen und euch Mitteilen was die Fachfrau dazu sagt.

gruß
Stefan
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Es gibt aber je nach Warenwert immer gewisse Grenzwerte, mit denen die "Genauigkeit" der Nachweise ansteigt.
Die Zolltarifnummer und der Ursprungsnachweis muss glaube ich erst ab 1000 Euro Warenwert geführt werden. Nichtsdestotrotz kann es nicht schaden, wenn man zumindest den Satz mit der Ursprungserklärung mal mit auf die Rechnung schreibt.

Ich hab bisher mehrfach, bis zum Höchstwert von 411 Euro netto ausgeführt und es hat auch ohne immer Zolltarifnummer funktioniert.

Nach Nachfrage beim Finanzamt sagten die nur, ich solle auf der Rechnung "USt-frei gemäß §4 Abs.1 Nr.1a UStG" vermerken und den Versandbeleg als Ausfuhrnachweis unbedingt behalten.

Ansonsten ist es durchaus zulässig, MIT Ust. zu verkaufen - nur kann sich ein Schweizer bei der Einfuhr über einen Versand unsere deutsche USt. NICHT zurückerstatten lassen - er muss also unsere USt., Zoll UND die schweizerische MwSt. bezahlen...
(die Rückerstattung geht nur beim persönlichen Grenzübertritt mit der Ware).

Grüsse
Matze
 
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