In Bearbeitung Mehrfache Rechnungskorrekturen für eine Rechnung

FritzBrenner

Aktives Mitglied
10. März 2017
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Hallo,

bin mir nicht sicher ob das vielleicht schon gelöst wurde und ich in 10 Seiten JTL-Forum es einfach überlesen habe?
Gibt es eine Möglichkeit das mich die WaWi warnt falls bereits zu einer Rechnung eine Rechnungskorrektur erstellt wurde?
Beispiel: Ein Kunde erhält nachträglich 20€ Nachlass da der 100€ Artikel doch nicht wie erwartet war.
Einige Tage später tritt der Kunde doch vom Kauf zurück. Jetzt sollte er ja nur noch 80€ wiederbekommen, ich kann jedoch wieder eine Rechnungskorrektur über 100€ erstellen 😳

Für Tipps wär ich dankbar 😀

MfG Fritz
 

aaha

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2007
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Dass es möglich sein muss, auch mehr als den gezahlten Betrag gutzuschreiben ist ja prinzipiell richtig.

Eine entsprechende Warnung wäre zwar ein Träumchen, aber letztlich ist es ja in der Regel so, das die Korrekturrechnung auf die Rechnung selbst hin generiert wird.

Wenn man also schon mal auf der Rechnung steht, schaut man eben erst nochmal sicherheitshalber in die Zahlungstabelle.

Das ritualisiert man dann einfach in den persönlichen Arbeitsabläufen und ist somit immer bestens informiert. [emoji6]
 

FritzBrenner

Aktives Mitglied
10. März 2017
42
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Auf die Idee in die Zahlungstabelle zu schauen bin ich noch gar nicht gekommen 🙂

Dankeschön, ich glaube damit kann man sich erstmal behelfen.

LG Fritz
 

gutberle

Sehr aktives Mitglied
29. März 2011
1.295
407
@aaha - Mich würde noch interessieren, warum es möglich sein sollte, auch mehr als den gezahlten Betrag für eine spezifische Rechnung gutzuschreiben?
Eine Rechnung ist doch ein Dokument, mit dem ich eine bestimmte Lieferung oder Leistung in Rechnung stelle und 100% Rechnung = max. 100% Gutschrift = Storno?
Wenn ich z.B. jemand für entstandenen Aufwand entschädigen will, wäre es da nicht richtiger und besser, das im Rahmen einen separaten Gutscheins zu machen?
 

aaha

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2007
548
82
Das Ding, das nicht mehr Gutschrift heißen darf, ist selbst kein Storno, sondern der buchhalterische Beleg dafür und muss auch nicht zwangsläufig Stornorechnung, Rechnungskorrektur oder Korrekturrechnung heißen. Auch "Rechnung zu Ihren Gunsten" geht. Und damit wird auch sofort deutlich, was sonst noch damit geht und um was es sich bei diesem Beleg wirklich handelt.
Wenn jemand also eine volle Gutschrift bekommen muss PLUS z. B. verauslagte Versandkosten oder andere zusätzliche Erstattungen, dann schreibt man die halt in diese "Rechnung zu Ihren Gunsten" mit rein.
Es ist gar nicht zulässig, jemanden, dem von Rechts wegen eine Erstattung zusteht, mit einem Gutschein abzuspeisen, der ja nunmal keine gültige Währung darstellt und auch nur in einem begrenzten Rahmen einlösbar ist.

Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar sondern ist nur meine persönliche Einschätzung aufgrund meiner eigenen Erfahrungen.
 

Rico Giesler

Offizieller Service Partner
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10. Mai 2017
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@FritzBrenner
Je nachdem wo du nachschaust könntet du dir auch die Spalte "Rech.korrektur erstellt" in der Rechnungsübersicht unter Verkauf anzeigen lassen. Dann siehst du auf einen Blick ob es schon eine Rechnungskorrektur gibt.
 

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