gerhard5302
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
neuen Fehler gefunden, auch in eS 0988_2:
Szenario:
Kunde zahlt weniger als der Rechnungsbetrag ausmacht, z.B. durch einen Tippfehler beim Onlinebanking, weil er die USt. übersehen hat oder wegen ungerechtfertigten Skontoabzug.
Daher: Nur die Teilzahlung wird gebucht.
In der Re. Liste steht natürlich richtigerweise dann N/(offener Restbetrag).
Wenn man dann auf Mahnung klickt, wird der gesamte Rechnungsbetrag genommen, nicht jedoch der tatsächlich offene Restbetrag.
Man kann auch nicht den anzumahnenden Betrag händisch überschreiben!
Gerade das wäre aber in solchen Fällen zwingend notwendig.
Herzliche Grüße
Gerhard
neuen Fehler gefunden, auch in eS 0988_2:
Szenario:
Kunde zahlt weniger als der Rechnungsbetrag ausmacht, z.B. durch einen Tippfehler beim Onlinebanking, weil er die USt. übersehen hat oder wegen ungerechtfertigten Skontoabzug.
Daher: Nur die Teilzahlung wird gebucht.
In der Re. Liste steht natürlich richtigerweise dann N/(offener Restbetrag).
Wenn man dann auf Mahnung klickt, wird der gesamte Rechnungsbetrag genommen, nicht jedoch der tatsächlich offene Restbetrag.
Man kann auch nicht den anzumahnenden Betrag händisch überschreiben!
Gerade das wäre aber in solchen Fällen zwingend notwendig.
Herzliche Grüße
Gerhard