Mahnung: Offener Rest kann nicht gemahnt werden

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

neuen Fehler gefunden, auch in eS 0988_2:

Szenario:
Kunde zahlt weniger als der Rechnungsbetrag ausmacht, z.B. durch einen Tippfehler beim Onlinebanking, weil er die USt. übersehen hat oder wegen ungerechtfertigten Skontoabzug.

Daher: Nur die Teilzahlung wird gebucht.
In der Re. Liste steht natürlich richtigerweise dann N/(offener Restbetrag).

Wenn man dann auf Mahnung klickt, wird der gesamte Rechnungsbetrag genommen, nicht jedoch der tatsächlich offene Restbetrag.
Man kann auch nicht den anzumahnenden Betrag händisch überschreiben!
Gerade das wäre aber in solchen Fällen zwingend notwendig.

Herzliche Grüße

Gerhard
 

A.Lardy

Aktives Mitglied
12. April 2014
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Funktioniert wieder nicht..... Kunde hat 25.- € offen, angemahnt werden aber 400,-€, der ehemalige Rechnungsbetrag....

Ebenso gibt es einige Kunden, die sich Skonto ziehen, vielleicht wäre auch hier ein "Knopf" ganz schön, der automatisch zu dem Skontobetrag eine Gutschrift erstellt.

Mit freundlichen Grüssen

Andre Lardy
 
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